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Gast51216
Gast
Hoch sollen sie leben die gut gläubigen Gutmenschen.
Ich habe mir die verlinkten englischen Texte jetzt durchgelesen und frage mich, was mit deinem Rechtsgefühl passiert ist... Das angelsächsische Rechtssystem unterscheidet sich signifikant vom deutschen BGB. Gerade in Bezug auf Sicherheitsfragen sind die Briten eher bei den Amis als bei uns. Die Vorgehensweise der Versicherungen beim Verkauf von Cat B - Fahrzeugen erscheint mir als reine Vorsichtsmaßnahme, um der britischen Rechtsprechung in Bezug auf Schadensersatzforderungen gerecht zu werden.Quatschig? Nun gut, wählen wir einfache Worte...
ad 1: Die einzige Möglichkeit, diesen Totalschaden noch legal auf die Straße zu bringen, wäre ein NEUER Rahmen. Dieser hätte dann auch eine NEUE VIN. Die Weiternutzung des alten Rahmens ist ausgeschlossen. Um das zu verstehen, hättest du aber die verlinkten englischen Texte lesen - und verstehen müssen.
Ansonsten bin ich ab hier raus, denn es beginnt, mich zu langweilen.
Lieber Rudi,sondern auf mögliche Fallstricke hinweisen, und er hat doch ganz neue Aspekte in die Materie des Gebrauchtkaufs eingebracht. Vieles davon habe ich bisher nicht gewusst.
und was hat das mit einem Mopedkauf zu tun?Hoch sollen sie leben die gut gläubigen Gutmenschen.
...und was hat das mit "Tagfahrlichsensor bei TFT Display" zu tun?und was hat das mit einem Mopedkauf zu tun?
Ein unterschriftsreifer Kaufvertrag ist reif für eine Willenserklärung. Die Willenserklärung ist aber nicht erfolgt. Wenn der Verkäufer unterzeichnet hätte, würde ich das glauben. Ansonsten ist das absurd...RE GSA-Tabi 2253025 ..Das angelsächsische Rechtssystem unterscheidet sich signifikant vom deutschen BGB... sowie "Vorausfüllung" des Kaufvertrages. ....Vorbetrug?...
Schön, dass Forenbeiträge dann doch (endlich) mal (wieder) Sachinhalte, -fragen beinhalten.
Die 28 EU-Staaten haben unterschiedliche Rechtssysteme, jedoch unter dem EU-Recht (EuGH) etc. Daher macht es Sinn, sich in Kenntnis des freien EU-Handels zu den Besonderheiten und den Feinheiten im Gebrauchtmotorradkauf kundig zu machen. Derlei -sachlicher- Austausch bereichert dieses Forum. Dies besonders, wenn es forenseitig endlich auf den stimmigen Titel "Unfallschäden-Risiken beim Motoradkauf (in D und EU)" 'umbenannt' würde (Hallo Sysop).
Re: Ein unterschriftsreifer Kaufvertrag könnte bis in den Bereich des Versuchs des (ggf. gar gewerbsmässigen) Betruges reichen oder (später) eine Rückabwicklung begründen. Augen auf beim MotoKauf.
Aber das Eingangsposting unter der Überschrift, hast Du schon gelesen....und was hat das mit "Tagfahrlichsensor bei TFT Display" zu tun?
Wir haben die Chance bzw. erörtern hier an einem Fallbeispiel die Vielschichtigkeit, Komplexizität, Fallstricke etc. So bekommt man reales (Fakten-)wissen zu Abläufen. Es geht dabei weder um Strafverlangen noch gar die (verkürzende) Beschränkung auf genau diesen Fall auf genau dieser Zeitachse. Nach Vorlage des Kaufvertrages (KaufV) würde hier 'nur noch' die Unterschrift des Käufers 'fehlen'- damit wäre (sofern bei Vorlage des KaufV käuferseitig noch nicht unterzeichnet wurde - 'erst' dann) bereits ein beendeter Versuch (§ 263/23/24 StGB) zu bedenken. Ein KaufV (inkl. Fotos etc.) kann die Rückabwicklung, Strafbarkeit(sprüfung) etc. nach sich ziehen - damit ist er mehr als ein belang- u. folgenloses Stück Papier. Eine erörternde Betrachtung ist 'zulässig', gar gefordert. Systemkenntnis erhält man durch ergebnis-offene sowie -kritik- u. wertungs-freie- Betrachtung - dazu zählt auch Analyse der verschiedenen Alternativen einer Sachlage. (Wir sind hier in einem offenen Forum und weder beim BGH http://juris.bundesgerichtshof.de/c...y?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288 noch bei JUS o. NJW (jur. Zeitschriften).Ein unterschriftsreifer Kaufvertrag ist reif für eine Willenserklärung. Die Willenserklärung ist aber nicht erfolgt. Wenn der Verkäufer unterzeichnet hätte, würde ich das glauben
Flipchart JunkieWir haben die Chance bzw. erörtern hier an einem Fallbeispiel die Vielschichtigkeit, Komplexizität, Fallstricke etc. So bekommt man reales (Fakten-)wissen zu Abläufen. Es geht dabei weder um Strafverlangen noch gar die (verkürzende) Beschränkung auf genau diesen Fall auf genau dieser Zeitachse. Nach Vorlage des Kaufvertrages (KaufV) würde hier 'nur noch' die Unterschrift des Käufers 'fehlen'- damit wäre (sofern bei Vorlage des KaufV käuferseitig noch nicht unterzeichnet wurde - 'erst' dann) bereits ein beendeter Versuch (§ 263/23/24 StGB) zu bedenken. Ein KaufV (inkl. Fotos etc.) kann die Rückabwicklung, Strafbarkeit(sprüfung) etc. nach sich ziehen - damit ist er mehr als ein belang- u. folgenloses Stück Papier. Eine erörternde Betrachtung ist 'zulässig', gar gefordert. Systemkenntnis erhält man durch ergebnis-offene sowie -kritik- u. wertungs-freie- Betrachtung - dazu zählt auch Analyse der verschiedenen Alternativen einer Sachlage. (Wir sind hier in einem offenen Forum und weder beim BGH Der Bundesgerichtshof - Entscheidungen noch bei JUS o. NJW (jur. Zeitschriften).
??? ... Aber Danke für die Offenheit - genau solche Beiträge schreiben auch Trolle. https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur)Flipchart Junkie
Wir haben hier die Chance, an einem Fallbeispiel zu erörtern, wie einfach das Leben doch sein kann. Hättest du die Karre gekauft, hättest du dir den Kaufvertrag aufs Klo hängen können - die Kohle wäre futsch gewesen. Und genau dieses Risiko rechtfertigt nur einen Preis, der so gering hätte sein müssen, dass es eben nicht mit rechten Dingen zugehen hätte können. Da kannst du noch so viele juristische Schwafeleien kopieren, es wäre völlig egal gewesen; genauso egal übrigens wie deine Anzeige und deine Nachricht an BMW. Wenn du lange Weile hast, kannst du auch gerne noch den Vatikan anschreiben. Deren Chef kümmert sich höchstpersönlich um deinen Fall, sofern Trump, Putin oder Erdogan ihm nicht zuvor kommen. Manmanmanmanmanman...Wir haben die Chance bzw. erörtern hier an einem Fallbeispiel die Vielschichtigkeit, Komplexizität, Fallstricke etc. So bekommt man reales (Fakten-)wissen zu Abläufen. Es geht dabei weder um Strafverlangen noch gar die (verkürzende) Beschränkung auf genau diesen Fall auf genau dieser Zeitachse. Nach Vorlage des Kaufvertrages (KaufV) würde hier 'nur noch' die Unterschrift des Käufers 'fehlen'- damit wäre (sofern bei Vorlage des KaufV käuferseitig noch nicht unterzeichnet wurde - 'erst' dann) bereits ein beendeter Versuch (§ 263/23/24 StGB) zu bedenken. Ein KaufV (inkl. Fotos etc.) kann die Rückabwicklung, Strafbarkeit(sprüfung) etc. nach sich ziehen - damit ist er mehr als ein belang- u. folgenloses Stück Papier. Eine erörternde Betrachtung ist 'zulässig', gar gefordert. Systemkenntnis erhält man durch ergebnis-offene sowie -kritik- u. wertungs-freie- Betrachtung - dazu zählt auch Analyse der verschiedenen Alternativen einer Sachlage. (Wir sind hier in einem offenen Forum und weder beim BGH Der Bundesgerichtshof - Entscheidungen noch bei JUS o. NJW (jur. Zeitschriften).
: 1. Du kommst da etwas durcheinander: Mein Post war an Neeff gerichtet. 2. Kaufen wollte Demokrit. 3. Die Urteile des BGH haben Gesetzesrang...4. Zu deinen verbalen unsachlichen Anwürfen emfpehle ich Dir, den Artikel über Trolle mal zu lesen: "Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die ihre Kommunikation im Internet auf Beiträge beschränkt, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen. Dies erfolgt mit der Motivation, eine Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen..." (Link: https://de.wikipedia.org/wiki/Troll_(Netzkultur) ). 5. Der Sysop sollte mal einen Blick auf die (störenden u provokativen) Beitrags-Historien werfen.Re: GSA-Tabi: ..Da kannst du noch so viele juristische Schwafeleien kopieren