Stuttgart 21

Diskutiere Stuttgart 21 im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; wie kann ein Beamter vor dem Einsatz erkennen,wie sich ein Einsatz entwickelt ? Soll er zwischenzeitlich mal schnell zum Vorgesetzten laufen und...
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confidence

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F 800S und K1300GT davor F650GS als Wiedereinstieg und dann 1200GS
wie kann ein Beamter vor dem Einsatz erkennen,wie sich ein Einsatz entwickelt ?
Soll er zwischenzeitlich mal schnell zum Vorgesetzten laufen und läßt sich dort schriftlich seine persönliche Entlastung bestätigen ??
In dieser Problematik ,sich evtl. auch gegen seine eigene Überzeugung eingesetzt zu werden ,steckt jeder Polizist - und das auf Dauer !!
 
AmperTiger

AmperTiger

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Richtig
Aber Du hast nur die Remonstrationspflicht hervorgehoben und hast den Rest verschwiegen. Ich habe nur ergänzt..
ich habe nur die Remonstration erklärt, weil hier unterstellt wurde es würde sich um tumbe Befehlsempfänger handeln, die alles tun, was man ihnen befiehlt.
Hintergrund war aufzuklären was es mit dem GdP-Sprecher auf sich hat und seinem angeblichen "Mundtotmachen"

Stuttgart21 ist 15 Jahre lang durch Planungsgremien und Parlamente gegangen, wurde beschlossen und der Baubeginn festegelegt.
Jetzt zu behaupten, man wäre überrascht und nicht gefragt worden ist lächerlich, sogar die Grünen saßen damals schon im Parlament.

Soll er zwischenzeitlich mal schnell zum Vorgesetzten laufen und läßt sich dort schriftlich seine persönliche Entlastung bestätigen ??In dieser Problematik ,sich evtl. auch gegen seine eigene Überzeugung eingesetzt zu werden ,steckt jeder Polizist - und das auf Dauer !!
nein, das Beamtengesetz bezieht sich in diesem Punkt auch weniger auf Großeinsätze bei Demonstrationen, sondern auf Anweisungen im Einzelfall. Die eigene Überzeugung darf bei so einem Einsatz keine Rolle spielen, ansonsten hätte der Polizeibeamte den falschen Beruf gewählt.
Er muß ja auch z.b. einer rechten Gruppierung ermöglichen ihre genehmigte Demonstration ohne Störung abhalten zu können.
 
WoSo

WoSo

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Hallo Steffen,

den Dunning-Kruger hier zu adaptieren ist eine nette Idee und ein gewagter Ansatz

nur, wer von den dreien verzerrt hier, wer ist inkompetent und wer überschätzt das eigene Können

genau betrachtet ist die Feststellung bezogen auf Stuttgart21 mehr plakativ, ansonsten wäre das das Totschlagargument jeglicher Meinungsfindung und das Ende jedweder demokratischer Prozesse

oder habe ich dich falsch gelesen?
 
B

Baumbart

Gast
nur, wer von den dreien verzerrt hier, wer ist inkompetent und wer überschätzt das eigene Können
der Schlichter, wenn er denn wirklich Experten nicht ausreichend zu Wort kommen lässt. Ich seh mir diese Showveranstaltung nicht an, drum kann ich's nicht beurteilen.
 
Zörnie

Zörnie

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@ Woso: Nein, du hast mich schon richtig verstanden. Ich zitiere mal aus dem von Baumbart verlinkten Artikel: "Demokratie ohne Sachkenntnis ist ein äußerst gefährliches Unterfangen."
Meinungen und Emotionen und deren Äußerungen sind ohne Zweifel zulässig, ersetzen aber auf keinen Fall nötigen Sachverstand. Nur kommt der leider selten so richtig schön medienkonform rüber und in Stuttgart glauben offenbar eine Menge Menschen, eine Meinung wäre auch schon soetwas wie Expertenwissen.

Grüße
Steffen
 
AmperTiger

AmperTiger

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da sieht man wieder mal, wie Medien und politische Interessen ein schiefes Bild der Realität zeichnen und Fakten verzerrt darstellen.

Auszug aus dem Bericht!!:
"Die Beweisaufnahme zu Teil A (Geschehnisse im Stuttgarter Schlossgarten) führt
zu dem Ergebnis, dass das Geschehen am 30. September 2010 sowohl geprägt war
von friedlichen Meinungskundgebungen als auch von massiven Blockadeaktionen
und Straftaten gegen die Polizei und die von ihr zu schützenden Rechtsgüter. Die
Polizei musste deshalb die bekannten Maßnahmen anwenden, um ihrem Auftrag
nachzukommen. Die Ursache für die Eskalation wurde von „Stuttgart 21“-Gegnern
gesetzt. Das Verhalten jenes Teils der „Stuttgart 21“-Gegner, die sich der Polizei
unfriedlich in den Weg stellten, war rechtswidrig und zu keinem Zeitpunkt von der
Versammlungsfreiheit gedeckt.
Der Polizeieinsatz ist insgesamt als rechtmäßig zu beurteilen
"
 
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