wobei auch dieser Aspekt komplizierter ist als geschildert. Wenn irgend eine private Firma diesen Vertrag abgeschlossen hat, gibt es da womöglich Klauseln für z.B. die Unmöglichkeit aufgrund höherer Gewalt, dazu sollten auch Embargos zählen. Spätestens, falls die Vertragspartei auf deutscher Seite aber nicht 100%ig privat ist, sondern ganz oder teilweise dem Staat gehört, kann man sich aber schon wieder darüber streiten, ob das noch als höhere Gewalt, wenn das Embargo doch vom eigenen Anteilseigener beschlossen wurde. Und ob die Gegenpartei oder im Zweifelsfall ein Gericht (welches ist zuständig?) das dann genauso sehen, ist dann nochmal eine andere Frage. Und und und.