gerd_
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Hi
StVO und StVZO sind massgeblich. Und da finde ich nichts. Ausser dass da ganz klar steht 2 Fernscheinwerfer bei mehrspurigen Fahrzeugen. Und kein Wort vom Gewicht, was in meinen Augen auch blödsinnig wäre.
Arbeitsscheinwerfer (und was man als solche definiert) kann man so viele hinschrauben wie man lustig ist, nur dürfen sie eben während der Fahrt nicht leuchten (aber sie dürfen leuchtenkönnen). Genausowenig wie die Nebler ohne Nebel oder gemeinsam mit dem Fernlicht leuchten dürf(t)en.
OK, ECE-R48 hat da was, ich kämpfe mich durch.
Es ist so wie ich schrieb, nur dass nur Fahrzeuge der Klasse N (Güterbeförderung; also weder PKW noch Busse(!)) 4 FS haben dürfen. In welcher Höhe sie angeschraubt sind ist egal aber sie dürfen weder direkt noch indirekt über reflektierende Flächen strahlen. Es muss also ein Frontlenker sein weil sonst die Motorhaube als "reflektierend" gilt. Pick-Up mit LKW-Zulassung entfällt also.
Klass N umfasst aber alle Gewichtsklassen.
gerd
StVO und StVZO sind massgeblich. Und da finde ich nichts. Ausser dass da ganz klar steht 2 Fernscheinwerfer bei mehrspurigen Fahrzeugen. Und kein Wort vom Gewicht, was in meinen Augen auch blödsinnig wäre.
Arbeitsscheinwerfer (und was man als solche definiert) kann man so viele hinschrauben wie man lustig ist, nur dürfen sie eben während der Fahrt nicht leuchten (aber sie dürfen leuchtenkönnen). Genausowenig wie die Nebler ohne Nebel oder gemeinsam mit dem Fernlicht leuchten dürf(t)en.
OK, ECE-R48 hat da was, ich kämpfe mich durch.
Es ist so wie ich schrieb, nur dass nur Fahrzeuge der Klasse N (Güterbeförderung; also weder PKW noch Busse(!)) 4 FS haben dürfen. In welcher Höhe sie angeschraubt sind ist egal aber sie dürfen weder direkt noch indirekt über reflektierende Flächen strahlen. Es muss also ein Frontlenker sein weil sonst die Motorhaube als "reflektierend" gilt. Pick-Up mit LKW-Zulassung entfällt also.
Klass N umfasst aber alle Gewichtsklassen.
gerd
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