Hi
Man sollte nicht mit den Kostümierten streiten, aber diese Diskussion würde ich gerne führen.
Das ist für mich ein Sicherheitsplus. Genau wie meine Emblemblinker.
Wie verhält es sich denn mit der Stadion-Flutlichtbeleuchtung, die manche LKWs auf dem Dach haben ?
Es ist sinnlos über gesetzliche Vorschriften mit Polizisten diskutieren zu wollen.
Dein höchstpersönliches Sicherheitsplus interessiert niemanden sobald es über die StVZO hinausgeht. Sonst würde sich jeder blinkende Kirmesgirlanden und eine gelbe Rundumleuchte installieren.
Ebenso ist es bei denen die ewig -aus Sicherheitsgründen- mit Nebelfunzeln durch die Gegend eiern. Wann man die Dinger einschalten darf ist in §17 geregelt.
Wie immer gilt die Logik: Nicht jedem rasen die Blauen gleich hinterher um das zu bemängeln aber bei einer allg. Verkehrskontrolle wird man "dringend" darauf hingewiesen.
Ebenso, dass Fern- und Nebelscheinwerfer nicht gleichzeitig leuchten dürfen (wer macht seine Nebler aus wenn er das Fernlicht einschaltet??). Früher hat der TÜV es so interpretiert, dass diese beiden Leuchtenerten nicht gleichzeitig leuchten können durften sprich: Beim Einschalten des Fernlichts mussten die Nebler zwangsläufig verlöschen.
Da gab's dann Kasper wie mich die fragten "wo steht das?" (und Recht bekamen). Ergo: Sie dürfen weiterhin nicht gemeinsam leuchten (=eingeschaltet werden) aber man braucht keine Automatik.
Meine Überlegung war: Wenn ich aufblenden kann, dann kommt keiner entgegen und es kann niemanden stören was da alles leuchtet!
Bei den Neblern setzt der Gesetzgeber voraus, dass sachgemäss angebrauchte Nebelleuchten den Gegenverkehr blenden wenn nicht bestimmte Bedingungen lt §17 gegeben sind. Das resultiert ganz einfach aus den Leuchteigenschaften (Breitstrahler).
Bei der Leuchtenmenge ist es ähnlich.
Ab Baujahr(???) gilt EU Recht. Von jeder Sorte Scheinwerfer dürfen es (beim Mopped) zwei sein. 2 Fern, 2 Abblend, 2 Nebel. "Zusatzleuchten" die nicht einer der 3 "Sorten" entsprechen gibt es nicht (bzw. sind gar nicht zulässig).
Eine Ausnahme ist zulässig. Fern und Abblend gibt es an jedem Mopped bereits 1x. Handelt es sich dabei um Leuchteneinheiten (wie z.B. bei der RT), dann ist das 1 Leuchte (Abblend) und man kann zwei Fern dazuschrauben.
Ist es z.B. eine 1150 GS mit 2 getrennten Leuchten darf eben nur 1 Fern zusätzlich dran.
Soweit die Theorie. Was geduldet oder beim TÜV "übersehen" wird ist ein anderes Problem.
Emblemblinker sind für Moppeds nicht vorgesehen. Ob das Ein TÜVie als "illegal" einstuft oder "übersieht" weil er es "nett" findet, ist seine Sache. Eintragen wird er es kaum.
Bei der Stadionbeleuchtung der LKW handelt es sich nicht um Fahrlichter sondern um "Arbeitsleuchten" (ab 2 m Anbauhöhe). Wenn sie während der Fahrt leuchten ist das genauso illegal wie Nebler bei klaren Wetterverhältnissen (und stört, solange keiner entgegenkommt auch niemanden).
gerd