Strom für Zusatz FERNscheinwerfer

Diskutiere Strom für Zusatz FERNscheinwerfer im R 1200 GS LC und R 1200 GS Adventure LC Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ich glaube, ich weiß, welche Zusatz-SW das sind. Mal ein kleines Lichtbild zu DIESEN Scheinwerfern: Der User hat seine KTM 660 Rally...
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Gast45516

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Ich glaube, ich weiß, welche Zusatz-SW das sind.

Mal ein kleines Lichtbild zu DIESEN Scheinwerfern: sljavuisq15.jpg


tgujbntis23.jpg

Der User hat seine KTM 660 Rally Replica letztes Jahr für die HAT vorbereitet, aber wegen besserem Nutzen dann noch gelbe Folie an die Polycarbonatscheibe rangeklebt, sonst brennen die Teile Löcher in den Untergrund.

Die Dinger sind BRUTAL, was die Lichtausbeute angeht :cool:
 
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Gast14416

Gast
Naja, der LED der LC ist schon alleine als Fahrlicht klasse, Fernlicht sorgt auf Landstrassen für Stadionatmosphere.

Warm deckt man geschätzte 20% des SW ab um dann mit ungeschützten Flutern daneben aufzubessern?

Anhang anzeigen 248455
 
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gerry-h

gerry-h

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Warm deckt man geschätzte 20% des SW ab um dann mit ungeschützten Flutern daneben aufzubessern
Die Abdeckung ist mit Gummipfropfen schwimmend gelagert und ist abgebaut bevor du Lampenabdeckung sagen kannst.

Selbst wenn die Abdeckung 20% schlucken würde (was sie nicht tut) wären 80% Serienlicht plus etwa 200 zusätzliche Prozent immernoch deutlich mehr als 100% Serienbeleuchtung.

Deinen Äusserungen wie 'Stadionatmosphäre' entnehme ich, dass du vom Thema Zusatzscheinwerfer bisher noch weitgehend verschont geblieben bist. :cool:
 
lederkombi

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Nachdem ich jetzt verstanden habe, was der LIN Schalter macht, (zumindest grundsätzlich) hab ich nochmal den Kopf schräg gehalten und bisschen nachgedacht.

Inzwischen sieht's so aus, funzt alles genau wie ich's will. Die Zusatzzünsler leuchten
nur wenn ich die Lichthupe oder das Fernlicht einschalte...

Anhang anzeigen 247177Anhang anzeigen 247176
Schaut geil aus und wollte ich eigentlich auch....dummerweise bekommt man damit mit den Gesetzeshütern Probleme :sluggish:

Man darf:
- 2 Abblendlampen/Quellen
- 2 Fernlicht dito
- 2 Nebellichter dito


Mehr ist leider nicht erlaubt. Auch nicht dann, wenn diese nicht verkabelt sind bzw. die Gläser müssten komplett verdeckt werden mit einer Haube o.ä.

In Deinem Fall müsste somit ein Fernlicht entfernt werden bzw. zum Abblendlicht umfunktioniert sein :o (ist übrigens eine EU-Vorschrift)
 
gerry-h

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Man darf:
- 2 Abblendlampen/Quellen
- 2 Fernlicht dito
- 2 Nebellichter dito
Man sollte nicht mit den Kostümierten streiten, aber diese Diskussion würde ich gerne führen.
Das ist für mich ein Sicherheitsplus. Genau wie meine Emblemblinker.
Wie verhält es sich denn mit der Stadion-Flutlichtbeleuchtung, die manche LKWs auf dem Dach haben ?
 
gerry-h

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...sagte der Schweizer - habe ich was verpasst? ;) *scnr*
Wenn Du dich auch nur für 5 Cent auskennen würdest, wüsstest Du, dass die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verträge fast alle EU Richtlinien und Vorgaben übernommen hat....
 
gerry-h

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Gutes Licht bei Nacht hältst Du für Übertreibung ?
 
gerry-h

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Zähle ich durchaus auch dazu. Der Effekt ist nicht ganz so gross wie gutes Licht, zugegeben, aber bessere Sichtbarkeit hilft immer.
 
SQ18

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Wenn Du dich auch nur für 5 Cent auskennen würdest, wüsstest Du, dass die Schweiz im Rahmen der bilateralen Verträge fast alle EU Richtlinien und Vorgaben übernommen hat....
...warum habt ihr dann auch gleich noch die EU Regelung 0815/47-11 zur Humorlosigkeit übernehmen müssen - da war ein zwinkernder Smiley dahinter https://de.wikipedia.org/wiki/Emoticon#Funktion_von_Emoticons - und jetzt kommt schon wieder einer ;)

Die Beleuchtung am Töff wird meines Wissens - man darf mich gerne korrigieren - in ECE-Rirgendwas geregelt.
UNECE? Wo sind die nochmal zuhause?
Also da sind meiner Meinung nach keine EU Regelungen übernommen worden.

justmy5ct ;)
 
gerry-h

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Die Humorlosigkeit kommt daher, dass es hier bei jeder Gelegenheit und sei sie noch so klein, ein Schweizer-Bashing vom Feinsten losgetreten wird. Ich will Dir mal zugute halten, dass das bei Dir jetzt nicht die Absicht war, da Du relativ neu im Forum bist...;)
 
SQ18

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...war definitiv nicht meine Absicht - ich wollte nur darauf hinweisen das diese (internationalen) Regelungen nicht von der EU kommen, im Gegenteil man könnte sogar fast sagen aus der Schweiz.


BTT & Grüße
Eric
 
gerd_

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Hi
Man sollte nicht mit den Kostümierten streiten, aber diese Diskussion würde ich gerne führen.
Das ist für mich ein Sicherheitsplus. Genau wie meine Emblemblinker.
Wie verhält es sich denn mit der Stadion-Flutlichtbeleuchtung, die manche LKWs auf dem Dach haben ?
Es ist sinnlos über gesetzliche Vorschriften mit Polizisten diskutieren zu wollen.
Dein höchstpersönliches Sicherheitsplus interessiert niemanden sobald es über die StVZO hinausgeht. Sonst würde sich jeder blinkende Kirmesgirlanden und eine gelbe Rundumleuchte installieren.
Ebenso ist es bei denen die ewig -aus Sicherheitsgründen- mit Nebelfunzeln durch die Gegend eiern. Wann man die Dinger einschalten darf ist in §17 geregelt.
Wie immer gilt die Logik: Nicht jedem rasen die Blauen gleich hinterher um das zu bemängeln aber bei einer allg. Verkehrskontrolle wird man "dringend" darauf hingewiesen.
Ebenso, dass Fern- und Nebelscheinwerfer nicht gleichzeitig leuchten dürfen (wer macht seine Nebler aus wenn er das Fernlicht einschaltet??). Früher hat der TÜV es so interpretiert, dass diese beiden Leuchtenerten nicht gleichzeitig leuchten können durften sprich: Beim Einschalten des Fernlichts mussten die Nebler zwangsläufig verlöschen.
Da gab's dann Kasper wie mich die fragten "wo steht das?" (und Recht bekamen). Ergo: Sie dürfen weiterhin nicht gemeinsam leuchten (=eingeschaltet werden) aber man braucht keine Automatik.
Meine Überlegung war: Wenn ich aufblenden kann, dann kommt keiner entgegen und es kann niemanden stören was da alles leuchtet!
Bei den Neblern setzt der Gesetzgeber voraus, dass sachgemäss angebrauchte Nebelleuchten den Gegenverkehr blenden wenn nicht bestimmte Bedingungen lt §17 gegeben sind. Das resultiert ganz einfach aus den Leuchteigenschaften (Breitstrahler).
Bei der Leuchtenmenge ist es ähnlich.
Ab Baujahr(???) gilt EU Recht. Von jeder Sorte Scheinwerfer dürfen es (beim Mopped) zwei sein. 2 Fern, 2 Abblend, 2 Nebel. "Zusatzleuchten" die nicht einer der 3 "Sorten" entsprechen gibt es nicht (bzw. sind gar nicht zulässig).
Eine Ausnahme ist zulässig. Fern und Abblend gibt es an jedem Mopped bereits 1x. Handelt es sich dabei um Leuchteneinheiten (wie z.B. bei der RT), dann ist das 1 Leuchte (Abblend) und man kann zwei Fern dazuschrauben.
Ist es z.B. eine 1150 GS mit 2 getrennten Leuchten darf eben nur 1 Fern zusätzlich dran.
Soweit die Theorie. Was geduldet oder beim TÜV "übersehen" wird ist ein anderes Problem.

Emblemblinker sind für Moppeds nicht vorgesehen. Ob das Ein TÜVie als "illegal" einstuft oder "übersieht" weil er es "nett" findet, ist seine Sache. Eintragen wird er es kaum.

Bei der Stadionbeleuchtung der LKW handelt es sich nicht um Fahrlichter sondern um "Arbeitsleuchten" (ab 2 m Anbauhöhe). Wenn sie während der Fahrt leuchten ist das genauso illegal wie Nebler bei klaren Wetterverhältnissen (und stört, solange keiner entgegenkommt auch niemanden).
gerd
 
Trikeflieger

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....

Bei der Stadionbeleuchtung der LKW handelt es sich nicht um Fahrlichter sondern um "Arbeitsleuchten" (ab 2 m Anbauhöhe). Wenn sie während der Fahrt leuchten ist das genauso illegal wie Nebler bei klaren Wetterverhältnissen (und stört, solange keiner entgegenkommt auch niemanden).
gerd

Hallo Gerd,

das ist nicht ganz richtig, was Du schreibst:
Bei LKWs hängt die Anzahl zusätzlicher Scheinwerfern vom Fahrzeuggewicht ab. Bis 12t dürfen wie bei PKW nur insgesamt 4 Fernscheinwerfer dran sein. zB. 2 serienmäßige und 2 zusätzliche vorne oder auf dem Dach. Über 12t dürfen 4 zusätzliche FS montiert werden, somit insgesamt 6 Stück. Es dürfen aber immer nur 4 Stück leuchten, d.h. werden 4 auf dem Dach montiert, müssen die 2 serienmäßigen im normalen Scheinwerfer abgeklemmt werden. D.h. die "Stadionbeleuchtung" der LKWs ist ein ganz normales Fahrlicht und völlig legal.

Gruß Axel
 
gerd_

gerd_

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Hi Axel
Finde ich spannend.
Wo ist das nachzulesen? Sowohl in der StVO wie auch in der StVZO ist nur von mehrspurigen Fahrzeugen die Rede. Eine gewichtabhängige Unterscheidung finde ich nicht (und würde ich auch nicht verstehen)

StVZO
§50
(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, dass sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.
(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen.
Kommentar: „besondere Scheinwerfer“ ist leider etwas abhängig vom Prüfer. Bei Bilux, H4 oder Bi-Xenon ist es klar. Hier darf man 2 Fern + 2 Nebelzusatz montieren.
Auch klar ist es bei getrennten SW für Abblend und Fern wie z.B. bei den alten 5-er BMW mit Doppelscheinwerfern (2 Abblend 2 Fern incl Standl). Da sind nur noch 2 Nebel erlaubt.
Und dann die Variante die zu Diskussionen mit einigen TÜVies führt: 2 getrennte Reflektoren 2 Leuchtmittel und darüber eine einzige „Glasscheibe“. Dass das ist wie H4 (etc.) zu behandeln ist wollen einige TÜVies nicht wissen und verweigern die Plakette.

§52
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein
Sie dürfen nicht höher als die am Fahrzeug befindlichen Scheinwerfer für Abblendlicht angebracht sein.
Sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, bei denen der äußere Rand der Lichtaustrittsfläche mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt ist, so müssen die Nebelscheinwerfer so geschaltet sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

(7) Mehrspurige Fahrzeuge dürfen mit einer oder mehreren Leuchten zur Beleuchtung von Arbeitsgeräten und Arbeitsstellen (Arbeitsscheinwerfer) ausgerüstet sein. Arbeitsscheinwerfer dürfen nicht während der Fahrt benutzt werden. An Fahrzeugen, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung von Straßen oder Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen, dürfen Arbeitsscheinwerfer abweichend von Satz 2 auch während der Fahrt eingeschaltet sein, wenn die Fahrt zum Arbeitsvorgang gehört. Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


Kommentar: Für Schneeräumer, Militär und andere Sonderfahrzeuge gibt es Sonderregelungen die ich mir verkneife

Nur so als Ergänzung
StVO §17
(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.
Kommentar: „durchgehend, ausreichend“ ist so schwammig, dass man das vergessen kann. Sieht man mit Fernlicht besser dann ist die Beleuchtung offenbar nicht ausreichend. Falls einer kommt oder vorausfährt gilt ohnehin der nächste Satz mit „rechtzeitig abzublenden“.
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
Kommentar: Das wissen die meisten nicht oder wollen es nicht wissen. Ich denke mir: Solange keiner entgegenkommt ist das egal. „Fortgeschrittene“ denken es wäre generell egal.

gerd
 
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Trikeflieger

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Hallo Gerd,

das habe ich jetzt im Internet gefunden. Genau die gleiche "Aussage" hatte ich beim letzten GS-TÜV-Termin aber bei der Dekra als Plakat an der Wand gefunden.
Lkw-Scheinwerfer: Gutes Licht für gute Sicht - TruckScout24 Trucksblog Deutschland
Das ist jetzt nix offizielles, wird aber sicherlich ganz hoch offiziell irgendwo so drin stehen. Hella veröffentlich ja nichts, was nicht richtig ist. Oder beim TÜV/Dekra mal nachfragen.

Gruß Axel

Gruß Axel
 
SQ18

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Moin,

ECE-R48 aber das ist teilweise so verwirrend besonders mit den LKW, das mich das mal einen Punkt, einige Öcken und einmal Fzg vorführen gekostet hat.
Pickup mit LKW Zulassung (allerdings unter 3,5t) zum TüV geeiert - "Ich will hier auf dem Bügel Fernscheinwerfer montieren - kriege ich die eingetragen, muss ich die abdecken?" TüVer "Können wir eintragen, aber quatsch LKW, einfach zugelassene Teile dranschrauben" - 14 Tage später hatte ich auf dem Parkplatz die Mängelkarte dranhängen und ein netter Polizist hat mir dann erklärt
- was alles falsch war bei der Montage
- das an dem Fahrzeug so sowieso nicht zulässig
- ich mir das selbst mit Eintragung in die Haare schmieren kann
- und der TüVer nunmal keine Ahnung hatte, ich könnte ja versuchen den in Regress zu nehmen:Ironie:

Guter Mann der Polizist, der kannte sich echt aus :grosse-augen:



Grüße
Eric
 
Thema:

Strom für Zusatz FERNscheinwerfer

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