Und wie soll das gehen?
Die Auspuffanlagen dürfen von Anfang bis Enddrehzahl eine gewisse Lautstärke nicht überschreiten.Die Ordnungsbehörden vor Ort müssen eine verlässliche Prüfmethode an der Hand haben und gegebenenfalls das Fahrzeug bis zur Endgültigen Prüfung still legen können. Das muss weh tun, eine Geldbuße zahlt man einmal und gut ist, wenn aber die Ausfahrt an dem Tag beendet ist tut das richtig weh( Rückfahrt,Transport, Vorführung beim TÜV etc.) wir vom BVDM bzw. Lv Rhein Ruhr hatten in Adenau zu dem Thema ein Gespräch mit der Polizei.
Der Witz ist doch, daß die vielen Hersteller der Nachrüstanlagen alle verfügbaren Tricks anzuwenden versuchen, daß die eigene Anlage auf dem Papier die vorgeschriebenen Grenzwerte selbstredend einhält, es aber in der Praxis nicht oder nicht lange tut.
Und das Gros der Käufer lügt sich in die eigene Tasche, steht genau darauf und kauft, weil sie es laut wollen oder schon schwerhörig sind (man bedenke das Durchschnittalter der hiesigen Leserschaft) und es deswegen quasi als Drehzahlindikator brauchen. Dafür muß man doch Ve