leider war ich in Eile, ich hätte das gerne weiter ausgebaut....
Sowohl das Tanken mit Helm als auch das Sitzenbleiben wurde ja schon vielfältigst diskutiert. Ich las irgendwo von einem Fall, wo ein Fahrer sitzend mit dem Tankvorgang begonnen hatte und der Tankwart ihn dann zum Absteigen genötigt hat, indem er den Tankvorgang durch Niederdrücken der Tankgabel unterbrach.
Ich sehe das in meiner Laien-Juristenmeinung so:
1. Irgendwelche speziellen Verhaltensweisen kann ein Tankwart nur dann vom Kunden fordern, wenn sie dem Kunden vor dem Tankvorgang bekannt waren. Entsprechende Hinweise in den AGB reichen nicht aus, denn AGB, in denen unerwartete Klauseln auftauchen, sind in der Regel ungültig.
2. Die Tanke hält permanent ein Vertragsangebot vor. Der Kaufvertrag über eine bestimmte Menge Sprit kommt dadurch zustanden, dass der Kunde selbst den Tankvorgang startet (zwei gleichlautende Willenserklärungen). Das ist übrigens nicht selbstverständlich. Ich habe auch in den USA schon Tankstellen gesehen, in denen man zunächst seine Kreditkarte abgeben und sagen muss, wie viel Sprit man möchte, bevor die Tanksäule freigeschaltet wird.
3. Stoppt der Tankwart den Tankvorgang bzw. fordert die Kassenkraft den Kunden zu vertraglich nicht festgelegten Zusatzleistungen auf, dann würde ich das jetzt mal als den Versuch der nachträglichen Änderung eines Kaufvertrages werten. Ich bin absolut nicht sicher, dass die das überhaupt dürfen. Es ist in meinen Augen vergleichbar mit einer Kassiererin im Supermarkt, die sich weigert, mir die drei Tüten Chips zu verkaufen, die ich ihr aufs Band gelegt habe, mit der Begründung: "Nein, ich möchte Ihnen diese Chips nicht verkaufen, Sie sind zu dick." Ich bin ja kein Jurist, aber ich glaube, das darf sie nicht: Der Supermarkt hat mir ein Angebot gemacht, ich habe durch Einsammeln der Chipstüten dieses Angebot angenommen, damit ist ein Kaufvertrag geschlossen und beide müssen die sich daraus ergebenen Pflichten erfüllen.
4. Also, wir haben einen Kaufvertrag: Ich darf mir Sprit in den Tank füllen, und ich muss dafür Geld bezahlen. Weitere Pflichten habe ich nicht. Wenn sich jetzt der Tankwart weigert, mir die gewünschte Menge Sprit zu geben - oder wenn sich die Kassenkraft weigert, mich abzukassieren, dann werden sie damit vertragsbrüchig. Ich könnte jetzt auf die Erfüllung des Vertrages drängen. Sicherlich stünde mir auch zu, den Vertragsbruch der Tankstelle als den Versuch eines Rücktritts vom Kaufvertrag zu werten. Sollte die Tankstelle dies wünschen, dann würden unsere wechselseitigen Pflichten erlöschen. Ich müsste kein Geld mehr bezahlen und die Tanke dürfte ihren Sprit zurück nehmen. Aber bitte nur ihren Sprit und nicht den hochwertigen Raketentreibstoff, den ich zusätzlich noch im Tank habe. Natürlich muss man dem Tankwart eine angemessene Frist zur Rücknahme seines Benzins einräumen, ich denke mal, das Doppelte der Zeit, die ich benötigt habe, um sein Benzin in meinen Tank zu füllen, sollte ausreichen, also zwei Minuten.
Sollte der Tankwart binnen zwei Minuten nicht seinen Klingelsprit (und zwar NUR seinen Klingelsprit) von meinem Motorrad entfernt haben, dann muss ich davon ausgehen, dass der Tankwart vom Kaufvertrag zurücktritt und auf eine Rücknahme seiner Ware verzichtet. In einem solchen Fall würde dies bedeuten, dass man einfach den Helm zuklappt, den Tankstutzen schließt und weiterfährt.
Oder sehe ich da was verkehrt;-)