Vielleicht gilt bei neueren Modellen eine andere Regelung. Aber bei meiner GS (2017er Baujahr) erscheint vor Ablauf von 12 Monaten die Nachricht, dass ein Service ansteht. Ich hatte mir das gedacht, den Servicetermin mit der Werkstatt um 1 Jahr plus 3 Wochen durch entsprechende Terminvereinbarung 2 Monate zuvor geplant (die Monatsfrist bei der Überziehung abgeklärt) und die 50.000 km voll gemacht, weil ich diese Inspektion nicht vorziehen wollte, dazu hatte ich die 3 Wochen gebraucht. Ich gehe davon aus, dass die Einlieferung gemäß dieser Anzeige zur Wartung bei BMW dann im Kulanzfall auch zählt. Wäre das Kalenderjahrende als Kriterium verwendet worden, dann hätte es keine Anzeige bis knapp unter 50.000 km geben dürfen, es wurde aber die 12-Monatsfrist seit der letzten Inspektion genommen. Natürlich habe ich keine App bei diesem Modell. Im Zweifelsfall hilft nur ein Blick in das Handbuch, da sollte es genau drin stehen, das ist das Dokument, was rechtlich für den Nachweis genommen wird. Da steht, was gilt.
Und dort wurde bisher immer das Datum der Wartung plus 365 Tage eingetragen. Wenn nur einmal im Jahr gewartet werden muss, dann müsste hier immer der 31.12. des nächsten Jahres stehen (sowie die Kilometerangabe). Bei mir stand das noch nie da. Spekulieren hilft nicht. Im Kulanzfall muss man nachweisen, dass man sich an diese Eintragungen gehalten hat. Rumstreiten, ob der Text "einmal pro Jahr" bis zum Kalenderjahrende reicht, wenn die Werkstatt ein Datum innerhalb des Jahres gesetzt hat, hilft bei Kulanz gar nicht. Kulanz kann man nicht einfordern, sie wird freiwillig gewährt.
Gruß
Klaus