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Firmenbike
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eben nicht.Eine solche würde exakt dieselben Maßnahmen erfordern, wie die temporäre Senkung derzeit.
Zum einen würde man eine reguläre MWSt-Erhöhung hoffentlich niemals unterjährig machen, zumindest die letzte war es nicht. Die meisten kleineren Firmen haben Geschäftsjahr = Kalenderjahr, was dazu führt, dass man entweder seine Rechnungsstellung eh versucht, an das Kalenderjahr anzupassen (konkret bei uns z.B. Jahresrechnungen von Januar bis Dezember), oder dass man ohnehin die Umsätze zwischen den verschiedenen Geschäftsjahre abgrenzen muss. Im ersten Fall ist es also deutlich einfacher, weil man nur einen Steuersatz hat (die Jahresrechnung 2006 hatte 16%, die Jahresrechnung 2007 hatte 19%), im zweiten Fall muss man zwar die MWSt anteilig der auf das jeweilige Kalenderjahr entfallenden Zeiträume errechnen, aber diese anteilige Aufteilung muss man ohnehin machen, weil man es auf die Geschäftsjahre abgrenzt, d.h. der Aufwand ist geringer, weil das notwendige Zahlenmaterial schon vorhanden ist. Dieses Jahr aber erfolgt die Umstellung unterjährig, das macht die Ermittlung des Leistungszeitraums bzw. der Aufteilung in die verschiedenen Zeiträume aufwendiger.
Zum zweiten wäre eine klassische Steuererhöhung ja "ab jetzt, bis auf weiteres". Beim letzten Mal hat sie 13 Jahre gehalten. Jetzt sind es deren zwei Änderungen im Abstand von 6 Monaten, das heißt, es kann durchaus passieren, dass auf einer einzigen Rechnung drei steuerlich relevante Zeiträume (auch wenn der erste und der letzte in den meisten Branchen beides 19% sind, sind es drei Bereiche) berücksichtigt werden müssen.
Und zum dritten war die letzte Steuererhöhung 2007 ein halbes Jahr vorher endgültig als Gesetz beschlossen (dieses Mal: 2 Tage oder so), und vermutlich ein Jahr vorher bekannt (dieses Mal: 3 Wochen). Das heißt, es hat den Leuten Zeit gegeben, die Umstellung vernünftig zu planen. Oder z.B. zu vermeiden, dass man sechs Monate vorher noch falsche Rechnungen rausschickt (die dann nach Inkrafttreten storniert werden müssen). Jetzt das war eine Hau-Ruck-Aktion ohne Rücksicht auf Verluste, nicht mal Vorlaufzeit für Zeitplanung war da.
Und um das an der Stelle klar zu sagen: Ich kritisiere nicht die Idee an sich, die Steuer zu senken. Sondern die Umsetzung. Man hätte völlig problemlos eine Regelung ins Gesetz einbauen können, dass im B2B-Geschäft (damit es keine Auswirkungen für die Verbraucher hat), wo die MWSt ohnehin keinen interessiert, weiter 19% berechnet werden darf, wenn man möchte.