Walter53
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Eine Zwischen Frage, gilt diese Reglung auch für den 125cc Roller meiner Frau?
Hauptgrund war meines Wissens eine angedachte Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere auf EU-Ebene, damit jedes Land quasi eine Vorgabe hat, wie die nationalen Papiere an den EU-Standard anzupassen sind.Die ZBs gibt es seit rund 20 Jahren. Bei neuen KFZ oder bei Wiederzulassung nach Halterwechsel - oder, wie im Fall meiner 11er, Änderungen in den Papieren - gibts eben diese ZBs. Wenn ich mich recht erinnere wurde dafür seinerzeit - zumindest auch - Datenschutz genannt.
Eine Zwischen Frage, gilt diese Reglung auch für den 125cc Roller meiner Frau?
Ich werde nächste Woche einfach mal zu meinem TÜV fahren und sehen was passiertAlter Brief ist Geschichte. Kannst dir einrahmen. Neuer "Brief" ist nur noch Eigentumsnachweis, steht ja auch nix mehr drin.
Jetzt musst entweder jeden Reifen und jedes Profil vom Tüv eintragen lassen und neuen Schein besorgen, oder die " Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten" vom Tüv austragen lassen und ebenfalls neuen Schein machen lassen.
Fertig
Als ich die Austragung seinerzeit habe vornehmen lassen, sprach ich den amtlich anerkannten Sachverständigen (beim TÜV, gibt auch freie oder bei der DEKRA) (a. a. S. ist kein "gewöhnlicher" Prüfer!) auf dieses obige Verkehrsblatt gezielt an und er wußte mir zu berichten, daß man in seiner Eigenschaft mit dieser Art von Pamphleten quasi zugemüllt wird (ob's stimmte, weiß ich nicht), zeigte sich aber meiner Argumentation aufgeschlossen diese Reifenbindung schon alleine wegen der Nichtmehrverfügbarkeit der aufgeführten Reifenmodelle auszutragen.Wenn er sagt es sei mit Freigabe alles gut, dann frag ihn ob er das Verkehrsblstt 15-2019 nicht kennt.
Und dann einen Prüfer suchen, der auf Schulung war.
wie schon gesagt ist dein alter Brief hier wertvoll, da dort bereits mehr Bauarten eingetragen sind .Anhang anzeigen 724430Anhang anzeigen 724431Anhang anzeigen 724432Anhang anzeigen 724433
Ich muss Ehrlich gestehen ich blicke immer noch nicht durch, deshalb hier mal mein Alter Brief und die neuen Scheine 1 u. 2 und ich habe jetzt neue in der Eingetragenen Größe aber von Pirelli drauf. Was muss ich da jetzt veranlassen, damit ich weiter Fahren kann.
Ja .
Es gibt keine Unterscheidung zwischen den Fahrzeugklassen.
EU typgenehmigung —> kein Problem
StVO Zulassung—> „Austragen“ oder originalbereifung montieren
Genau dieser Text verstößt gegen geltendes EU recht und ist hinfällig.Sicher? Ich habe eine EU-Zulassung (glaube ich - Baujahr 2008) und im Schein steht "Reifenfakrikatsbindung gemäß betriebserlaubnis beachten" - wenn ich die Neuregelung so überfliege dürfte das problematisch sein oder?