Seit 2024 eine Einzelabnahme!?

Diskutiere Seit 2024 eine Einzelabnahme!? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Eine Zwischen Frage, gilt diese Reglung auch für den 125cc Roller meiner Frau?
Walter53

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Eine Zwischen Frage, gilt diese Reglung auch für den 125cc Roller meiner Frau?
 
Franz Gans

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Die ZBs gibt es seit rund 20 Jahren. Bei neuen KFZ oder bei Wiederzulassung nach Halterwechsel - oder, wie im Fall meiner 11er, Änderungen in den Papieren - gibts eben diese ZBs. Wenn ich mich recht erinnere wurde dafür seinerzeit - zumindest auch - Datenschutz genannt.
Hauptgrund war meines Wissens eine angedachte Vereinheitlichung der Fahrzeugpapiere auf EU-Ebene, damit jedes Land quasi eine Vorgabe hat, wie die nationalen Papiere an den EU-Standard anzupassen sind.

Eventuell dient es auch einer Erleichterung der Kontrollorgane, damit für sie eine grundlegende Einheitlichkeit und Überprüfbarkeit gegeben ist. Man stelle sich vor die bekommen einen halb zerfetzten Lappen aus Hinterpfuiteufel (natürlich in Landessprache) vorgelegt und sollen daraus ableiten können, daß die Karre zugelassen und verkehrstüchtig ist, etc.

Alles soweit ich mir erinnere und ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
 
Kurvenkratzer1200

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Eine Zwischen Frage, gilt diese Reglung auch für den 125cc Roller meiner Frau?

Ja .

Es gibt keine Unterscheidung zwischen den Fahrzeugklassen.

EU typgenehmigung —> kein Problem

StVO Zulassung—> „Austragen“ oder originalbereifung montieren
 
Hybridferdi

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Ich hab das Thema immer noch nicht geschnallt.
Geht es dabei nur um die Reifengröße oder auch z.B. Geschwindigkeitsindex.
Das wäre in meinem Fall (1250gsa Bj.21), ich fahre aktuell Scorpion Rally STR, hab aber noch nen Karoo 3 der für Offroadfahrten zur Verfügung steht.
STR passt ja aber der Karoo 3 hat ja nen anderen Geschwindigkeitsindex als der, der im Schein steht.
 
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Wir sprechen in diesem Zusammenhang über 'alte' Moppeds (bis ca. 2000) mit deutscher ABE. Deine 1250er hat ne europäische BE - Du bist nicht betroffen.
 
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Die ersten Fahrzeuge mit EU (EG) Typgenehmigungen kamen um die Jahrtausendwende.

Die 1100er war noch per nationaler Zulassung ( StVZO) genehmigt, die 1150er hatte ( meines Wissens) schon eine EU-Typgenehmigung.

Alle Nachfolger habe die EU Typgenehmigung und sind somit nicht von diesem Problem betroffen.
 
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DXBGS

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StVZO oder EU Zulassung entbindet aber nicht ganz von der Pflicht mit eingetragenem Geschwindigkeitsindex passende Reifen aufzuziehen.
Einzige Ausbahme: M+S auf den Reifen und dann mit Vmax Aufkleber im.Sichtfeld oder Vmax- Limiter / Anzeige einschalten
 
Kurvenkratzer1200

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Das hat auch niemand behauptet.

siehe #7

Diese Regel gilt unabhängig der Zulassungsantrag für ALLE KFZ.

Pkw, LKW und Krad.

M+S Reifen ( Off-Road, P.O.R) und Winterrreifen mit 3PMSF dürfen mit einem Niedrigeren Speedindex als in den Papieren steht, gefahren werden, wenn eine entsprechender Warnaufkleber im Sichtfeld angebracht ist, oder im Bordmenue des Fahrzeugs eine entsprechende Warnung eingestellt ist.
 
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DXBGS

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War auch eher die Antwort auf die Frage vom "Hybridferdi," mit seinem Karoo...
 
Walter53

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Ich muss Ehrlich gestehen ich blicke immer noch nicht durch, deshalb hier mal mein Alter Brief und die neuen Scheine 1 u. 2 und ich habe jetzt neue in der Eingetragenen Größe aber von Pirelli drauf. Was muss ich da jetzt veranlassen, damit ich weiter Fahren kann.
 
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Alter Brief ist Geschichte. Kannst dir einrahmen. Neuer "Brief" ist nur noch Eigentumsnachweis, steht ja auch nix mehr drin.
Jetzt musst entweder jeden Reifen und jedes Profil vom Tüv eintragen lassen und neuen Schein besorgen, oder die " Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten" vom Tüv austragen lassen und ebenfalls neuen Schein machen lassen.
Fertig
 
Walter53

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Alter Brief ist Geschichte. Kannst dir einrahmen. Neuer "Brief" ist nur noch Eigentumsnachweis, steht ja auch nix mehr drin.
Jetzt musst entweder jeden Reifen und jedes Profil vom Tüv eintragen lassen und neuen Schein besorgen, oder die " Reifenfabrikatsbindung gem Betriebserlaubnis beachten" vom Tüv austragen lassen und ebenfalls neuen Schein machen lassen.
Fertig
Ich werde nächste Woche einfach mal zu meinem TÜV fahren und sehen was passiert
 
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Du solltest dann konkret sagen, dass Du die Reifenbindung ausgetragen haben möchtest. Das ist möglich, das ist natürlich legal und auf Dauer die preiswertere Variante im Vgl. zum Eintragen immer neuer Reifenprofile. NiGS machen bedeutet spätestens ab 2025 fahren ohne BE. Ist leider so.
 
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Wenn er sagt es sei mit Freigabe alles gut, dann frag ihn ob er das Verkehrsblstt 15-2019 nicht kennt.
Und dann einen Prüfer suchen, der auf Schulung war.
 
Franz Gans

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Wenn er sagt es sei mit Freigabe alles gut, dann frag ihn ob er das Verkehrsblstt 15-2019 nicht kennt.
Und dann einen Prüfer suchen, der auf Schulung war.
Als ich die Austragung seinerzeit habe vornehmen lassen, sprach ich den amtlich anerkannten Sachverständigen (beim TÜV, gibt auch freie oder bei der DEKRA) (a. a. S. ist kein "gewöhnlicher" Prüfer!) auf dieses obige Verkehrsblatt gezielt an und er wußte mir zu berichten, daß man in seiner Eigenschaft mit dieser Art von Pamphleten quasi zugemüllt wird (ob's stimmte, weiß ich nicht), zeigte sich aber meiner Argumentation aufgeschlossen diese Reifenbindung schon alleine wegen der Nichtmehrverfügbarkeit der aufgeführten Reifenmodelle auszutragen.

Man sollte sich also zuerst erkundigen, ob ein solcher a. a. S. in der gewählten Prüfstelle überhaupt exisitiert, anschließend ein entsprechendes Vorgespräch mit ihm (oder ihr ;-)) führen, ob die Neigung zur Austragung vorhanden ist, und dann erst in einem weiteren Zug mit der Kiste zur Tat anrücken.

Soweit ich aufgeschnappt habe, steht die "Hauslinie" bei den Prüforganisationen, was die Wunschaustragungen von Reifenbindungen angeht, dazu eher im Widerspruch.
 
Kurvenkratzer1200

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Anhang anzeigen 724430Anhang anzeigen 724431Anhang anzeigen 724432Anhang anzeigen 724433

Ich muss Ehrlich gestehen ich blicke immer noch nicht durch, deshalb hier mal mein Alter Brief und die neuen Scheine 1 u. 2 und ich habe jetzt neue in der Eingetragenen Größe aber von Pirelli drauf. Was muss ich da jetzt veranlassen, damit ich weiter Fahren kann.
wie schon gesagt ist dein alter Brief hier wertvoll, da dort bereits mehr Bauarten eingetragen sind .

die Reifengrößen passen schon immer, das ist bei der GS auch nicht das Problem.


die Bauart hast du bias belted (Zeile 22 & 23) und radial ( Zeile 20 & 21) Reifen bereits eingetragen.
die könnte man um die Diagonal (-) oder Schnelle radial (ZR) Bauarten erweitern.

bei M+S Reifen würde sich den Speedindex Q eintragen lassen, dann bist du sicher. ( das wied Mittlerweile auch über die StVZO erlaubt)

Jan. 2021 Aktuelles zu Reifenfreigaben, Umbereifungen, Fabrikatsbindungen

was du austragen lassen musst ist der Text unter Zeile 33.

da werden die einzelnen Profile/Reifen ( von 1994/1998) freigegeben. z.B Dunlop D 604 oder den Brigestone TW101 oder TW 152 das sind alles Uralte Reifentypen, die es meist nicht mehr gibt.

Die Felgengröße und dass an beiden Achsen der selbe Hersteller sein muss, wird bleiben. Die Einschränkung der letzten 3 Zeilen des Feld 33 müssen auch raus. der Trailmaxx Mission ist am VR ein diagonal und am HR ein Bias-Belted

mein Tipp:
Lass die Reifen-Bindung löschen, dann darfst du alle Profile in den passenden Größen und Bauarten fahren.
Wenn du dein aktuelles Profil eintragen lässt, geht beim nächsten Reifenwechsel der Spaß von vorne los.
 
philipp404

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Ja .

Es gibt keine Unterscheidung zwischen den Fahrzeugklassen.

EU typgenehmigung —> kein Problem

StVO Zulassung—> „Austragen“ oder originalbereifung montieren

Sicher? Ich habe eine EU-Zulassung (glaube ich - Baujahr 2008) und im Schein steht "Reifenfakrikatsbindung gemäß betriebserlaubnis beachten" - wenn ich die Neuregelung so überfliege dürfte das problematisch sein oder?
 
Kurvenkratzer1200

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Sicher? Ich habe eine EU-Zulassung (glaube ich - Baujahr 2008) und im Schein steht "Reifenfakrikatsbindung gemäß betriebserlaubnis beachten" - wenn ich die Neuregelung so überfliege dürfte das problematisch sein oder?
Genau dieser Text verstößt gegen geltendes EU recht und ist hinfällig.
Für Fahrzeuge mit EU Typgenehmigung ist dieser Text einfach wirkungslos, weil in der Betriebserlaubnis keine Reifentypen mehr drinstehen.

Im verlinkten PDF der Fall 1a.
 
bezetausoer

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Moin!
Ich hatte in den letzten Tagen ähnliche Diskussionen/Hinweise bei der HU einer 2000er R1100R.
Der Zusatz der Reifenfabrikatsbindung scheint im obigen Fall (Walter53) wohl bei der Neuanmeldung (alter Brief/neue ZB2) einfach mit reingeschrieben worden zu sein!?
"Mein" erster Prüfer von der KÜS schickte mich mit dem Hinweis "austragen oder den EINEN Reifen eintragen" zum TÜV. Hier hat der Prüfer in der Betriebserlaubnis beim KBW nachgesehn und da steht nix drin von Reifenfabrikatsbindung. (leider habe ich den alten Brief nicht mehr um hier nachzusehen)
Bei meiner R850R von 1997 steht weder im alten Brief, noch in der neuen ZB Teil1 was von der RFB drin, obwohl erst vor einigen Monaten neu angemeldet.
Alles Geldschneiderei in meinen Augen...
 
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