Scheinwerferschutz

Diskutiere Scheinwerferschutz im Technik & Bastel-Ecke Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Um ganz genau zu sein: Gute 1.400€. Abzüglich 300€ SB, die muss man im Falle eben selbst zahlen. LED-Scheinwerfer - Generation II - BMW K51 (R...
Megamotoalex

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Megamoto 07 / MZ TS 250-1 Military+Beiwagen / GSAdventure 2012 / DR 350 / KX 250 2Takt/
Ich habe das Gitter schon seit etlichen Jahren verbaut... TÜV Mann sagt nix und bisher (TOI TOI TOI) wurde auch bei Kontrollen (meist im Ausland) nie etwas daran beanstandet.
 
Maroon

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Ich habe den klappbaren von Wunderlich vor dem Schweinwerfer.
Beim TÜV-Termin habe ich ihn abgeklappt, der Ingenieur hat geguckt und sagte: „Wie beschissen sieht das denn aus, klapp den mal besser hoch“.

Gut er fährt auch eine GS :smile:

Bei den bisherigen Stopps durch die Rennleitung hat sich niemand an den Schutz gestört. Habe dabei aber auch immer gute Erfahrungen gemacht, bin nett und freundlich behandelt worden und wenn es etwas an meiner Fahrweise beanstandet wurde, war es auch zurecht.
 
jan13

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Heute angekomen vom China man.
Cnc aluminium gehause...gibt es billiger in plastic
Zwei Polycarbonast glasser, eine hell andere smoke mit spiegelglas....naja die bleibt im plastic. Optisch geil aber sonnst mist.
Orangen streifen auch PC.
Schrauben 316, werde ich mit loctite fest setzen.
Im gansen sieht und fuhlt es sehr gut an, mass geschnitten alles.
Versand wahr auch gut, alle PC mit plastic uberzogen /geschutzt.
Klar, ist keine 10 euro wahre aber die 85 fand ich es wert.

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Luggi2

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So ab Werk ausgeliefert. Da muss ich davon ausgehen, das das Gitter in der ABE erfasst ist.IMG_4809.jpeg
 
gerd_

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Hi
So ab Werk ausgeliefert. Da muss ich davon ausgehen, das das Gitter in der ABE erfasst ist.
Unbeachtet ob es jemand überhaupt beanstandet, sagt Dir im Zweifel ein Poli, TÜVie o.Ä.
"Wie das ausgeliefert wurde ist mir egal. Der Kram ist entweder eingetragen oder unzulässig. Bitte weisen Sie es nach!".
Bei Allem was eigentlich nicht geht, bist Du in der Beweispflicht.
Vorstellen könnte ich mir, dass das Werk auf Anfrage antwortet: "Die Maschinen werden von den Händlern komplettiert. Das Gitter lag für die Verwendung ausserhalb des Gültigkeitsbereichs der StVZO bei. Wahrscheinlich hat es der ausliefernde Händler irrtümlich montiert". Das darfst ebenfalls Du nachweisen.
Auch das Argument "der Auspuff ist nagelneu und so ab Werk" wird gekontert "mir egal, er ist zu laut! Gehen Sie zum Verkäufer und bemängeln sie das Ding!"
gerd
 
Luggi2

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Unbeachtet ob es jemand überhaupt beanstandet, sagt Dir im Zweifel ein Poli, TÜVie o.Ä.
"Wie das ausgeliefert wurde ist mir egal. Der Kram ist entweder eingetragen oder unzulässig. Bitte weisen Sie es nach!".
Bei Allem was eigentlich nicht geht, bist Du in der Beweispflicht.
Vorstellen könnte ich mir, dass das Werk auf Anfrage antwortet: "Die Maschinen werden von den Händlern komplettiert. Das Gitter lag für die Verwendung ausserhalb des Gültigkeitsbereichs der StVZO bei. Wahrscheinlich hat es der ausliefernde Händler irrtümlich montiert". Das darfst ebenfalls Du nachweisen.
Auch das Argument "der Auspuff ist nagelneu und so ab Werk" wird gekontert "mir egal, er ist zu laut! Gehen Sie zum Verkäufer und bemängeln sie das Ding!"
gerd
Der Vergleich mit dem Auspuff hinkt etwas, denn Verschleiß ist zu recht reklamierbar. Das Gitter ist Teil der Fahrzeug ABE und somit zulässig. Wurde von einem TÜV Ingenör zwischenzeitlich bestätigt. Die können Einsicht nehmen. Da muss ich nichts nachweisen.

Die BMW Original Teilenummer lautet: 46632315165
 
Zuletzt bearbeitet:
NilsP_83

NilsP_83

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Zur damaligen Zeit waren die Anforderung an die Fahrzeuge auch noch ganz anders. Von daher kann ich mir das mit dem Gitter gut vorstellen und wenn es in der ABE steht passt es doch. Heute ist sowas ja undenkbar…

Grüße
 
gerd_

gerd_

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Hi
"Zur damaligen Zeit waren die Anforderung an die Fahrzeuge auch noch ganz anders ".
Nö, das stimmt nicht. Die Bestimmung gab es bereits vor 50 Jahren.
Doch wenn BMW es schaffte die ABE mit Gitter zu bekommen, dann ist das OK.
Die Begründung gegen Gitter "wegen Lichtbrechung nach Huygenschem Prinzip" halte ich ohnehin für Blödsinn.
Ob/dass das Gitter eine EtNr hat sagt überhaupt nichts aus. Auch das für die 1150GS hat eine Nummer aber in der Bedienungsanleitung steht, dass es für den Strasseneinsatz unzulässig ist.
Doch wenn Gitter generell zugelassen wären, so müsste es eine "Gitternorm" geben. Findige "Gitterfahrer" könnten sonst auch 99% des Scheinwerfers verdecken ("Gitter ist Gitter!").
Eine Frage der Vernunft? Haben viel zu Wenige!
gerd
 
MichaelBC

MichaelBC

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Vor 50 Jahren hat das noch niemand interessiert.

Ich hatte vor 20 Jahren mal einen Mercedes G mit Rammschutz und Scheinwerfer Gittern. Das konnte man damals nachrüsten oder ab Werk bestellen und das war legal.

Heute komplett undenkbar ! Schon den Rammschutz darf man nicht mehr haben, von den Gittern ganz zu schweigen.

Es hat sich in Laufe der Jahre als schon einiges an den Vorschriften geändert.

1.jpg
 
GSler1973

GSler1973

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Beim Rammschutz ist das auch sehr sinnvoll. Schließlich wollen hier keine australischen road trains Kangaroos beiseite schaufeln und Kinderköpfe platzen halt leider bei Kontakt mit dem in der Regel exakt auf deren Höhe montierten Unsinn recht leicht.
 
MichaelBC

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Darum geht es aber hier gar nicht. Es ging nur darum, dass Gitter vor einiger Zeit noch zulässig waren und heute eben nicht mehr.

Ob der Kinderkopf allerdings weniger Schaden nimmt wenn er auf die in gleicher Höhe befindliche Kante der Motorhaube schlägt lassen wir mal dahin gestellt. Ich persönlich würde, wenn ich wählen müsste, meinen Kopf lieber auf das runde Rohr als die scharfe Kante schlagen.
 
S

San_Bernardino

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Beim Rammschutz ist das auch sehr sinnvoll. Schließlich wollen hier keine australischen road trains Kangaroos beiseite schaufeln und Kinderköpfe platzen halt leider bei Kontakt mit dem in der Regel exakt auf deren Höhe montierten Unsinn recht leicht.
6 - setzen :boese:
 
NilsP_83

NilsP_83

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Naja, dass die Scheinwerfer nicht verdeckt sein dürfen stand tatsächlich schon 1987 in der StVO. In der StVZO habe ich bezüglich der Abdeckung nichts gefunden aber auch wirklich nur halbherzig gesucht.
Spielt ja auch keine Rolle, damals wurde einiges lockerer gesehen als heute…
 
GSler1973

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So, hab jetzt meinen Senf diesbezüglich abgegeben und bin somit raus. Allen anderen noch einen schönen Abend.
 
gerd_

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Hi
Solange ich denken kann (und das ist schon ziemlich lange) waren Gitter vor den Scheinwerfern verboten. Genausolange gibt es bereits welche und teilweise haben es (wenige) Hersteller geschafft sie auch zuzulassen.
Auch die einst beliebten Abdeckkappen auf den Zusatzscheinwerfern waren und sind verboten. Wenn Scheinwerfer angebaut sind müssen sie vorschriftsmässig funktionieren. Da hatte ich früher einen Schalter mit den Stellungen StVO/ nicht StVO (bzw. TÜV/praktisch).
Bei Baumaschinen u.Ä,. deren Hauptzweck es nicht ist auf Strassen herumzueiern (wenn's nicht gerade eine Stassenbaustelle ist), sind sie zulässig. Vielleicht sollte man versuchen ein Mopped als Baumaschine . . .
Bei unserem Rückewagen sind Schutzdeckel (5mmAlu) zulässig, die man abseits der Strasse vor die hinteren Beleuchtungseinrichtungen klappen kann. Sie müssen aber bei Strassenfahrt so gesichert sein , dass sie nicht von alleine . . . (auf Deutsch: Es muss ein Federstecker dran sein). Zudem sind die kompletten Leuchteinheiten längs an den Rahmen klappbar, damit sie im Wald nirgendwo einhaken (natürlich: Federstecker).
Theoretisch hätten Kotflügel über den Rädern zu sein. Praktisch montieren sich diese automatisch ab, wenn man mal durch den Dreck ackert. Folglich liegen sie zuhause damit sie nicht beschädigt werden.
gerd
 
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