Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung

Diskutiere Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung im R 850 GS und R 1100 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ist auch provitabel für alle Beteiligten.
Frangenboxer

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Ich war am Mittwoch mit der Intruder beim TüV (hat geklappt 😉).
Man kennt sich.
Zur Bereifung meiner GS:
Der Prüfer ist der Einzige in dieser Niederlassung, der Reifen eintragen kann. Er sagte, es ändert sich dabei ständig was, sie geben deshalb schon kein Infoblatt mehr raus.
Stand jetzt: bei Reifenbindung/"gemäß Betriebserlaubnis" dürfen nur die hinterlegten Reifen gefahren werden oder sie müssen mit vollständiger Bezeichnung eingetragen werden.
Neu ist seit kurzem: Austragung der Reifenbindung. Hier geht es NICHT um eine Testfahrt oä., es geht um den Bauraum im Reifenbereich. Hier gibt es genaue Angaben zur Messung und zur Dokumentation dazu. Wird die Reifenbindung ausgetragen, steht nur noch die Reifengröße mit Last und Geschwindigkeit drin, und die Reifenart Radial, Belt usw. Damit ist es möglich, alle Reifen zu fahren, die diesen Vorgaben entsprechen. Es ist dann genauso wie bei den neueren Moppeds mit EU Zulassung!
Es muss kein neuer Reifen montiert sein, dh. ein ordentlich gefahrener Stollenreifen ginge auch.
Ich werde es nächste Woche so machen lassen.
Meine Befürchtung ist nur, dass:
1) jemand bei einer Kontrolle nicht auf dem aktuellen Stand ist
2) das sich wieder was ändert

Alle hier bisher genannten Artikel sind teilweise Monate oder Jahre alt. Das was ich geschrieben habe wurde erst vor kurzem beschlossen, so der Prüfer.
 
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Ich habe 'meinem' Prüfer die Problematik u.a. auch mit dem link zu Deiner neuesten Nachricht m.d.B. um Info zur konkreten Problemlösung übermittelt. Ich bin sehr gespannt und werde berichten...
 
Frangenboxer

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Ich lasse mir nächste Woche mal irgendeinen link oder Anweisung zeigen/geben. Wie gesagt, wir habe das nur mündlich abgesprochen, nachdem er nachgeschaut hat, was bei der GS alles hinterlegt ist.
Was mich ja im Forum wundert, dass es hier niemanden von einer Prüforganisation gibt....
 
abdiepost

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Ich habe 'meinem' Prüfer die Problematik u.a. auch mit dem link zu Deiner neuesten Nachricht m.d.B. um Info zur konkreten Problemlösung übermittelt. Ich bin sehr gespannt und werde berichten...
Ich habe vergessen, hier zu berichten 😞 Aber an anderer Stelle...:

Reifenbindung austragbar?

Kurz: Die Reifenbindung ist austragbar. Es ist sinnhaft, dies auch zu tun, da ansonsten die Beschränkung bei der Reifenwahl auf die eingetragenen (und tw. gar nicht mehr produzierten) Reifen gegeben ist. Oder man fährt ohne BE. So die Buchstaben des BMDV.
 
carlomagno

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Meine R 1100 GS Erstzul. 1998 hat eine nationale ABE (G239). Bestandteil der ABE ist die Reifenfabrikatsbindung (bei mir sind die div. Bereifungsmöglichkeiten nicht im Teil I und Teil II der Kfz Papiere eingetragen).
Ist auch egal, Reifenfabrikatsbindung zählt. Da die lt. ABE möglichen Reifen nicht mehr zu beschaffen sind, muss nunmehr, nach aktueller Gesetzeslage, jeder Reifen eingetragen werden, auch beim Einhalten der unter Teil I 15.1/15.2 aufgeführten Größen. Hatte letzten Monat HU und mir dabei den "Anbau" des Michelin Anakee Adventure zur Erlangung der Betriebserlaubnis begutachten lassen (Paragraf 21 StVZO 19/2 StVZO). Mit dem Gutachten dann zur Zulassungsstelle und Eintrag in Teil I der Zulassungsbesch.. Nach dem Aufziehen eines anderen Pneus muss der Vorgang wiederholt werden (bsplw. Wechsel auf Heidenau Scout). M. E. und auch nach Meinung der TÜV Mitarbeter blödsinnig. Z. Zt. ist da leider nichts anderes möglich, ansonsten würde man ohne gültige Betriebserlaubnis unterwegs sein.
 
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kallegerd

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Lasst den Kram AUSTRAGEN.
Es stehen hier schon mehrere Beispiele.
Seit Sommer diesen Jahres ist es offiziell möglich.

@carlomagno:
Deine Prüfer sind wohl "nicht so gut im Bilde" und machen mit Lapalien gerne Kasse (ziehen Dir das Geld aus der Tasche).

Das Thema ist ausdiskutiert, siehe auch Post #42 und #45.
Ich habe bei mir die Reifenfabrikatsbindung auch austragen lassen - kein Problem.
 
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Lueghi

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Frage zum Austragen: muss ich da zuerst zum TÜV und mir das irgendwie bescheinigen lassen oder kann ich direkt zum Straßenverkehrsamt gehen und die wissen Bescheid?
 
Thema:

Reifeneintrag bei Deutscher Zulassung

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