Reifenbindung

Diskutiere Reifenbindung im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, ich habe noch ein altes Schätzchen Yamaha TRX 850 mit fast 100.000 km in einem sehr guten Zustand für ihr Alter,die ich auch unbedingt...
wuli

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Hallo, ich habe noch ein altes Schätzchen Yamaha TRX 850 mit fast 100.000 km in einem sehr guten Zustand für ihr Alter,die ich auch unbedingt weiter fahren möchte. Jetzt soll es ja mit den Reifenkontrollen ernst werden und die Reifenhersteller Freigaben ihre Gültigkeit verlieren. Bei mir steht noch Michelin Macadam 90x drin im Schein, den es schon 20 Jahre nicht mehr gibt.
ich möchte die Reifenbindung ( Größe bleibt) ausgetragen bekommen. Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich sammeln können? Für Tipps wäre ich dankbar. Ich will auch vorab nicht zu meinem Stamm—TÜV fahren, fragen und schlafende Hunde wecken. Alle Motorräder ab Bj. 2000 betrifft das anscheinend nicht.
Gruss
 

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Kurvenkratzer1200

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Selbes Problem gibt es bei den 1100ern .

manche Prüfer tragen die Reifenbindung aus, wenn man genug Freigaben, bzw Serviceinformationen beim Gutachtertermin vorlegt.
andere tragen scheinbar nur die montierten Reifen ein, wenige benutzen den gesunden Verstand .

siehe hier :

Seit 2024 eine Einzelabnahme!?

Oder hier:

Reifenbindung austragbar?


Das Vorgehen ist für alle gleich.
 
wuli

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Hallo, ich habe heute die Reifenbindung bei meiner Yamaha TRX austragen lassen.
ohne Probleme beim TÜV Süd

Eine Reifenbindung steht in der Regel bei allen Motorrädern vor Bj. 2000 im Schein

Wenn man ab dem 1.1.2025 mit einem nicht eingetragenen Reifen fährt, erlischt die Zulassung und die HU wird verweigert. ( vor Bj 2000)

TÜV Rheinland und TÜV Hessen machen das nicht!!

Die haben das laut telefonischer Auskunft von ihrem Verband verboten bekommen

nach Rücksprache mit dem Prüfer darf ich seine Kontaktdaten hier nennen

sehr fachkundig und freundlich !!!

TÜV Süd in Neu Anspach
Herr Moritz von Müller
06081/405790
bitte meinen Nachnamen nennen, dann weiß er von wem das kommt
den kann ich in einer pn zusenden
 
S

Schnorres

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Frage eines unwissenden,

geht es bei der reifenbindung um die Größe oder Fabrikat.

bei mir geht es um meine r 100 Gs mit jetzt heidenau sohlen.

gruß stefan
 
wuli

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Frage eines unwissenden,

geht es bei der reifenbindung um die Größe oder Fabrikat.

bei mir geht es um meine r 100 Gs mit jetzt heidenau sohlen.

gruß stefan
[/QUOTE


Bei einer EZ bis zum 31.12.1999 steht in der Regel im Schein eine ReifenMarke
( bei mir war es Michelin Macedam 90x)
Da es diesen Reifen nicht mehr gibt, darf ich das Motorrad ab 1.1.2025 nicht mehr fahren, oder muss eine Änderung vornehmen. Bis jetzt hat immer eine Freigabe des Reifenherstellers gereicht.

Jetzt würde die Zulassung erlöschen.

Das Beste ist, den Reifenhersteller ( nicht die Größe) komplett austragen zu lassen.
Dann muss nur die richtige Größe aufgezogen werden.
Das macht aber nicht jeder TÜV.
 
S

Schnorres

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Ok, alles klar, vielen Dank

Stefan
 
janus

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Hallo Stefan,
deine R 100 hat noch eine deutsche Zulassung. Deswegen musst Du die Reifenbindung austragen lassen. Das was Du in den letzten Jahren gefahren hast, das ist höchst lebensgefährlich!
Sogar so gefährlich, dass der TÜV sich nicht mehr traut ein Prüfsiegel auf das Kennzeichen zu kleben.
Erst, wenn ein zugelassener Prüfingenieur seine segnenden Blicke auf die R 100 wohlwollend gesenkt hat und deine milde Gabe in der Kasse der Prüforganisation verschwunden ist, dann beschriftet er viel Papier. Damit darfst Du zur Zulassungsstelle laufen, dort einen kleinen Obulus entrichten. Du erhältst dann neue Papiere, nämlich Brief und Schein (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2).
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 zeigst du dem freundlichen Prüfingenieur und der klebt dann das Siegel aufs Kennzeichen. Damit sind plötzlich die eben noch lebensgefährlichen Reifen völlig ungefährlich.

Offen ist dabei, ob du verpflichtet wirst, die Unbedenklichkeitserklärung des Reifenherstellers mitzuführen. Ich glaube dieser Teil der Prozedur wird aus Wochentag der Prüfung, multipliziert mit dem Mondstand, ermittelt.
Ist doch ganz einfach. Oder?
Das bezieht sich auf den Hersteller der Reifen. Wenn die Dimension geändert werden soll, dann wird es etwas komplizierter.
Ist deine Frage damit beantwortet?
Gruß janus
 
Taunus_Michel

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Hallo Stefan,

das Thema hatten wir in zig Threads im 2V- Forum. In deinem Schein steht vermutlich "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten"- Nur bei der R100GS steht in der Betriebserlaubnis keine Reifenfabrikatsbindung- d.h. solange die Größen stimmen und du oder ein Vorbesitzer nicht einen Reifen hat eintragen lassen ist alles gut.
Auf die BE hast du als Privatmann keinen Zugriff- der TÜV schon.

Micha
 
Cherry1980

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Hallo Liebe Leut,

durch Zufall bin ich heute auch über das Thema Reifenherstellerbindung gestolpert und möchte gern in meinen Fall, eine Erklärung erhalten.

1150er GS, zugelassen ist die Gute am 17.05.1999, ja auch in Schein steht, "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" , bei 15.1 & 15.2 stehen nur die Dimenzionen drin was ich fahren darf.

Bin ich da raus, welchen Reifen ich fahren darf, bis auf das halt die Maße stimmen?
IMG_20250127_151425.jpg


In meiner EWG steht folgendes:
IMG_20250127_153647.jpg


Aber diese nehme ich ja nicht mit auf die Fahrt. Aktuell habe ich vorne und hinten den Pirelli Scorpion Trail II montiert.

Viele Grüße Ronny
 
C

Carlos61

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Nach momentanen Recht, ja. Also Reifenbindung austragen lassen.

Gruss Carlos61
 
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Das was @Carlos61 schreibt ist meiner Meinung nach falsch.

Das Datum der Erstzulassung ist unerheblich für die Reifenfreigabe.
Einzig was zählt ist, ob der Fahrzeugtyp (hier alle 1150er Europaweit) nach EU-Typgenemigung oder nach Nationalem Recht zugelassen wurden.

Die 1150er hat ihre Typgenehmigung nach EU-Recht erhalten.

Deine Maschine Hat die EU-Typgenehmigung

e1-92/61-00041/00

92/61/R 21-001

DIE EWG Übereinstimmungsbescheinigung ist heute unter dem Namen CoC bekannt.

Somit gilt der Fall 1a, solange die Dimensionen gleich sind, entfällt die Reifenfabrikatsbindung


1737990711026.png
 
Kurvenkratzer1200

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Als Vergleich die 1100er, die muss die Reifenfabrikate austragen lassen, da nach Nationalem Recht Zugelassen.

TYP 259

ABE G239

1737991345156.png
 
C

Carlos61

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Das dachte ich auch, bis mir ein DEKRA-Prüfer erklärte, dass es eben nicht so ist und ich bis zum HU-Termin die Reifenbindung austragen lassen soll.

Gruss Carlos61
 
Cherry1980

Cherry1980

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Hey,

so und ich war gerade beim KÜS um die Ecke, er meinte das das Austragen garnicht geht, sondern das man nur einen neuen Reifen eintagen kann. Das muss dann in die Papiere eingetragen werden.

Die machen einen doch Wahnsinnig da oben....

Einfach austragen wäre natürlich am einfachsten.
 
Kurvenkratzer1200

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Für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (E-Nummer) entfallen alle eingetragenen Reifenfabrikatsbindungen für original Dimensionen (einfach so dank EU-Rechtsprechung)

Für Fahrzeuge mit nationaler Allgemeiner Betriebs Erlaubnis (ABE) können diese Reifentypen (Marke, Profil) ausgetragen werden, wenn die Freiraumprüfung in einem Gutachten (aktuell TÜV) bestätigt wird (Formsache, Papierkram gemäß deutschem Amtsschimmel).

Dieses Prozedere wurde mittlerweile bei den 1100ern mehrfach erfolgreich durchgeführt.
 
Cherry1980

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Danke Kurvenkratzer,

genau so habe ich das jetzt auch heraus gelesen und somit bin ich zum Glück mit dem Thema durch, da ich die Werksseitigen Dimenzionen fahre und keine Veränderungen am Fahrwerk vorgenommen habe!

Vielen, Vielen Dank!!!!

 
wuli

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Hey,

so und ich war gerade beim KÜS um die Ecke, er meinte das das Austragen garnicht geht, sondern das man nur einen neuen Reifen eintagen kann. Das muss dann in die Papiere eingetragen werden.

Die machen einen doch Wahnsinnig da oben....

Einfach austragen wäre natürlich am einfachsten.
Das ist eine FalschInformation
ich habe die Reifenbindung austragen lassen und habe auf der Zulassungsstelle neue entsprechende Z1 und Z2 bekommen
 
Thema:

Reifenbindung

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