Ja, die wussten das. Nur, dass der kooperative Yves nach bereitwilliger Herausgabe (oder Sicherstellung) der Armbrust noch eine Waffe hatte, die er dann einsetzte, damit hatten sie überhaupt nicht gerechnet. Übrigens: eine aufgesetzte Schreckschusspistole ist potenziell tödlich. Das gilt u.U. sogar für eine Wasserspritzpistole; die muss nur entsprechend gefüllt sein.
Sie hätten ihn nicht erschießen können.
Auf engstem Raum in unübersichtlicher Lage, frisch überwältigt, mit der gesicherten Waffe im verschlossenen Holster an der Hüfte - an der Geisel mit der Pistole am Kopf vorbei - den Geiselnehmer so treffen, dass dieser nicht mal mehr den Finger krumm machen kann?
Niemals. Und nach ein paar Sekunden hatte er dann die Waffe der Geisel.
Nur so zur Vorstellung, ich war nicht dabei.
In dieser Lage den Druck auf jemanden zu verschärfen (etwa durch die Weigerung, die Dienstwaffe abzugeben), der bekanntermaßen schlecht darauf reagiert, wenn er sich in die Enge getrieben fühlt, das wäre unprofessionell gewesen. Sicher, sie waren ihm völlig ausgeliefert. Aber vielleicht konnten sie einschätzen, dass "Waffenabgabe ohne Blutvergießen" wahrscheinlicher war als "ihn ohne Schießerei (bzw, nur ihn als Verletzten) zu überwältigen".
Ich glaube, hier gehen viele Dinge durcheinander.
Dass ausgebildete Polizisten gar nicht erst in die Lage geraten durften, in der einer zur Geisel wurde, das war ein Kardinalfehler.
Und nicht, dass sie, als es schon soweit war, nicht auch noch versucht haben, den Helden zu spielen und ihn zu überwältigen, sondern Waffen und Munition auszuhändigen. Das mag falsch erscheinen, ist aber in dieser speziellen Lage nicht undenkbar. Es darf keine Dienstvorschrift geben, die den Wert einer Waffe höher einstuft als das Leben seines Trägers.
Man kann zwar diskutieren, wie wahrscheinlich es war, ob Yves anschließend vier Morde begeht, wenn er die Waffen erhalten hat, oder eben nicht. Das ist aber Spekulation, und hierzu muss man die Umstände und Beteiligten kennen.
Alles andere ist Geschwätz und Sauregurkenzeit.
Sie haben Glück gehabt, dass Yves keine "kaltblütige Bestie" war, aber sie haben in dieser Albtraumlage dann nicht mehr falsch gehandelt (und das darf man nach außen auch durchaus sagen; nach innen - und in ihrer Psyche - wird es ohnehin anders aussehen).
Das Großaufgebot war völlig logisch, da gibt es keinen Grund zur Kritik, solange man auch den Einsatz bei Sportveranstaltungen oder zur Ermittlung von Geschwindigkeitsverstößen als verhältnismäßig ansieht. Das anderswo dringenderer Handlungsbedarf bestehen könnte, ist auch kein Gegenargument.