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Mister-L
Themenstarter
- Dabei seit
- 21.09.2023
- Beiträge
- 2
Hallo,
ich habe meine GS 2022 neu gekauft und zugelassen. Mein Motorrad befindet sich lichttechnisch iim Serienstand und ist mit drei Bremsleuchten ausgestattet, die auch gleichzeitig leuchten. Dies ist weder nach StVZO Paragraph 53 (eine) noch nach ECE-R53 (zwei) erlaubt.
Gibt es seitens des Herstellers eine Ausnahmegenehmigung? Könnte sonst Probleme bei der Hauptuntersuchung geben.
Freundlichen Gruß
Mister-L
ich habe meine GS 2022 neu gekauft und zugelassen. Mein Motorrad befindet sich lichttechnisch iim Serienstand und ist mit drei Bremsleuchten ausgestattet, die auch gleichzeitig leuchten. Dies ist weder nach StVZO Paragraph 53 (eine) noch nach ECE-R53 (zwei) erlaubt.
Gibt es seitens des Herstellers eine Ausnahmegenehmigung? Könnte sonst Probleme bei der Hauptuntersuchung geben.
Freundlichen Gruß
Mister-L