Hansemann
StVZO war einfacher ...
So jetzt korrekt:Hallo, ich habe meine GS 2022 neu gekauft und zugelassen. [...]
Gibt es seitens des Herstellers eine Ausnahmegenehmigung? Könnte sonst Probleme bei der Hauptuntersuchung geben.
Das Basteln ist auch weiterhin nicht zulÀssig. Die dritte Leuchte als Einrichtung der Kategorie S3 muss gemÀà UN-Regelung Nr. 7 oder UN-Regelung Nr. 148 genehmigt sein.[...] Interessiert mich auch weil Söhnchen extra Bremslichter in seine Koffer basteln wollte. Hatte auch im Hirn das das bei MotorrÀdern nicht zulÀssig ist.
@Mister-L, willkommen im GS-Forum! Vielleicht magst Du Dich vorstellen
Das kannste vergessen. Selber erlebt, und zwar ne routinemĂ€Ăige Kontrolle seinerzeit mit meiner nineT Racer. BekanntermaĂen beinhaltet das Konzept der nineT einen recht schnellen und unkomplizierten Umbau von Zweipersonenbetrieb auf Solomaschine. Die nineT Racer ist von der Homologation identisch mit der nineT Pure. Pure wird mit Soziussitz, nem Gurt zum Festhalten und Soziusfussrasten ausgeliefert. Racer wurde als Solomaschine ausgeliefert.Also eine Sicherstellung/Beschlagnahme wird deshalb nicht durchgefĂŒhrt. Kontrollorgane haben auch Zugriff auf Unterlagen und Eintragungen beim KVA, sollte also nicht ein Problem werden.
Dann hat er wohl das Wort "wahlweise" falsch interpretiert. Er hĂ€tte sich aber auch eine Fachkraft dazu rufen können, die etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht hĂ€tte. In Berlin hĂ€tte das eine sogenannte "weiĂe Maus" bestimmt klĂ€ren können.Das kannste vergessen. Selber erlebt, und zwar ne routinemĂ€Ăige Kontrolle seinerzeit mit meiner nineT Racer. BekanntermaĂen beinhaltet das Konzept der nineT einen recht schnellen und unkomplizierten Umbau von Zweipersonenbetrieb auf Solomaschine. Die nineT Racer ist von der Homologation identisch mit der nineT Pure. Pure wird mit Soziussitz, nem Gurt zum Festhalten und Soziusfussrasten ausgeliefert. Racer wurde als Solomaschine ausgeliefert.
Im Schein steht unter Punkt S.1 SitzplÀtze einschl. Fahrersitz: 2
Im Feld 22 Bemerkungen und Ausnahmen steht S.1: wahlweise 1
Der engagierte Herr in blau mahnte, ich mĂŒsse mich entscheiden, ob ich nun ne Solomaschine oder ein Motorrad mit zwei PlĂ€tzen fahren wollte und das entsprechend durch die Zulassungsstelle eindeutig im Schein eintragen lassen mĂŒsse.
Meine Hinweise auf Pure etc. etc. interessierten ihn ĂŒberhaupt nicht. Ich habe dann versprochen, dass ich dem Folge leisten werde und mit diesem Versprechen hat er mich weiterfahren lassen.
Ja hĂ€tte... Der war jetzt nicht unfreundlich. Aber es wirkt auf mich immer ein wenig, als ob die Damen und Herren Schupo die Deutungshoheit gepachtet hĂ€tten und nicht eben scharf drauf sind, sich auch mal belehren zu lassen.Dann hat er wohl das Wort "wahlweise" falsch interpretiert. Er hĂ€tte sich aber auch eine Fachkraft dazu rufen können, die etwas mehr Licht ins Dunkel gebracht hĂ€tte. In Berlin hĂ€tte das eine sogenannte "weiĂe Maus" bestimmt klĂ€ren können.
Wenn keine FuĂrasten, Haltegriffe und Sitzkissen bei der Auslieferung dabei waren, ist die Frage zumindest formal interessant. Der Fehler liegt uU bei der Zulassungsstelle.Meine Hinweise auf Pure etc. etc. interessierten ihn ĂŒberhaupt nicht. Ich habe dann versprochen, dass ich dem Folge leisten werde und mit diesem Versprechen hat er mich weiterfahren lassen.
Ein Beamter empfindet Belehrung grundsÀtzlich als MajestÀtsbeleidigung. Das ist wie ansprechen, bevor die Pausen zu Ende sindJa hÀtte... Der war jetzt nicht unfreundlich. Aber es wirkt auf mich immer ein wenig, als ob die Damen und Herren Schupo die Deutungshoheit gepachtet hÀtten und nicht eben scharf drauf sind, sich auch mal belehren zu lassen.
Ich hatte seinerzeit auch mal spaĂeshalber bei BMW in MĂŒnchen angerufen und gefragt, ob es da irgendnen Wisch oder so gibt. Die haben sich totgelacht und drauf verwiesen, dass die Racer als Pure homologiert ist. Meine nineT Classic, die ein anderes Modell darstellt, hat exakt die gleichen Eintragungen im Schein.Wenn keine FuĂrasten, Haltegriffe und Sitzkissen bei der Auslieferung dabei waren, ist die Frage zumindest formal interessant. Der Fehler liegt uU bei der Zulassungsstelle.
Die Typzulassung ist nicht trivial, da hier AusfĂŒhrungsvarianten abgedeckt werden (aber nicht in allen erdenklichen Kombinationen). Die konkrete AusfĂŒhrungsvariante ist in der EU-Ăbereinstimmungsbescheinigung (nomen est omen) beschrieben.
Hilfreich wĂ€re es zu wissen, was bei Dir in der EU-Ăbereinstimmungsbescheinigung unter Punkt 6.16.1 Anzahl der SitzplĂ€tze und dann unter Punkt 9.1 Bemerkungen steht.
Das wundert mich - die EU-Ăbereinstimmungsbescheinigung ist ein Bestandteil der Fahrzeugpapiere - konkret "Diese wurden im Jahr 1996 â drei Jahre nach ihrer allgemeinen EinfĂŒhrung â in Deutschland Pflicht. Seitdem muss jedes Neufahrzeug ĂŒber ein solches Dokument verfĂŒgen."Ich hatte seinerzeit auch mal spaĂeshalber bei BMW in MĂŒnchen angerufen und gefragt, ob es da irgendnen Wisch oder so gibt. Die haben sich totgelacht [...]
Bingo.Ich glaube da haben wir uns missverstanden. Du sprichst ja vom sog. COC. Dieses liegt/lag mir selbstverstÀndlich stets vor.
Soweit, wie die Antwortenden den Fall analysiert haben, musst Du ja selbst gar nicht gehen, denn wenn das Fahrzeug im Serienstand ist, entspricht es ja der Typzulassung (zumindest darfst Du davon ausgehen), mit der die zustĂ€ndige Behörde, z. B. das KBA die Ăbereinstimmung mit den gĂŒltigen Vorschriften bescheinigt, um Du Dich im Detail erst kĂŒmmern mĂŒsstest, wenn Du irgendwelche VerĂ€nderungen vornehmen möchtest.ich habe meine GS 2022 neu gekauft und zugelassen. Mein Motorrad befindet sich lichttechnisch im Serienstand und ist mit drei Bremsleuchten ausgestattet, die auch gleichzeitig leuchten. Dies ist weder nach StVZO Paragraph 53 (eine) noch nach ECE-R53 (zwei) erlaubt.
Sowas mag vorkommen, fÀllt aber auch unter das Gesagte.Gibt es seitens des Herstellers eine Ausnahmegenehmigung?
Das sind auch nicht die notwendigen Kennzeichnungen. Der Hebel ist bei dir ohne jeglicher Kennzeichnung?@Eckart
endlich einer der verstanden hat warum das an der 1250er legal ist. Im Prinzip das selbe wie bei den Handhebeln, im Besonderen am Bremshebel. Mein Originalhebel hat keine KBA oder E-Nummer und wĂ€re somit illegal. Das wĂŒrde dann in einer Kontrolle sofort mit der Stilllegung des Fahrzeugs enden
Ja, weil bei Originalteilen eine andere als die KBA Kennzeichnung nötig ist.NatĂŒrlich hat der Hebel eine Kennzeichnung, was wohl die Herstellerkennzeichnung sein wird. Aber er trĂ€gt eben keine Nummer die bei Zubehörhebeln gefordert ist aber bei Originalteilen eben nicht nötig ist.
Dieses BemĂŒhen der Zulassungsbehörden, ein Motorrad auf keinen Fall mit einem Auto verwechselbar zu machen, wird ja auch an einigen anderen Stellen deutlich. Was sich mir dabei noch nie erschlossen hat: Welchen auch nur theoretisch denkbaren Nachteil hĂ€tte es eigentlich, wenn ein Motorrad im Verkehr mit einem Auto verwechselt wird? Oder muss ich als Autofahrer nachts auf der Autobahn anders reagieren, wenn vor mir ein Motorrad bremst und nicht ein Auto?Weil Mr.L damit schon Recht hat... ein Motorrad darf NUR maximal zwei Bremsleuchten haben, damit es bei Nacht (Stichwort: Licht Silhouette) eben NICHT mit einem Auto mit drei verwechselt wird.