Jonni
.. und was soll dein RA machen? Das partielle Lösen kleiner Beschichtungsteile am Motor müsste ein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB sein. Da wünsche ich dir und deinem Anwalt viel Erfolg, einen Richter zu finden, der sich dieser Rechtsauffassung anschließt. Nicht jeder Fehler eines Produkts ist auch ein Sachmangel. Ich hoffe zudem für dich, dass du eine Rechtsschutzversicherung besitzt, die Kostenschutz für ein Klageverfahren gegen deinen Händler erteilt. Ansonsten könnte das ein teurer "Spaß" für dich werden.Ja das wüsste ich aber. Ein 15 Monate altes 20000,- Euro Motorrad mit Lack selbst nach zu lackieren. Zumal sich die Pulverbeschichtung weiter ablösen wird, da bleibe ich ja dran. Am Ende habe ich dann die Schuld.
Sobald ich eine unzufriedenstellende Antwort von BMW bekomme, werde ich einen Fachanwalt einschalten, dann wollen wir mal weiter sehen......
Selbst wenn BMW deinen Händler anweist, den Motor auszubauen und diesen mit einem neuen, schwarzen Gehäuse zu versehen, dürften die Kollateralschäden, die ein Motorausbau verursacht in keinem Verhältnis zu den kleinen Abplatzungen stehen. Du solltest dir einmal einen Boxer ansehen, dessen Motor ausgebaut ist, bevor du zu deinem RA läufst und mit diesem ein "Fass" aufmachst.
CU
Jonni