GGG
Na, das vorläufige Ergebnis ist doch schon mal recht brauchbar.hatte ja versprochen,den weiteren Verlauf der Angelegenheit zu berichten !
Der Anwalt hat also das Video angefordert ( kam erst nach 2. Anmahnung), hat es dann zu einem zugelassenen Institut geschickt und heute erst kam das Ergebnis :
Schreiben an das zuständige Amtsgericht :
übermittle ich Ihnen als Anlage eine von der Verteidigung eigeholte gutachterliche Bewertung der Beweismittel , dem zu entnehmen ist,dass der sehr renomierte Gutachter des Instituts VUT bei der Messung eine Geschwindigkeitsübertretung von 9 Km/h ermittelt hat !
Von daher bitte ich darum,den Hauptverhandlungstermin aufzuheben und das Verfahren nach § 47 II OWiG einzustellen , bzw ein Verwarngeld von 20,00€ zu verhängen !
Vorwurf war 32 Km/h innerhalb einer Ortschaft zu schnell! 250 Taler und ein Monat Fahrverbot als Folge !
Aber .... die Messe ist noch nicht gelesen - wir werden sehen,wie das Gericht reagiert !
Ich berichte dann.....
Ich wünschte Behörden wäre mal mit der Ahnung von anderen wesentlich relevanteren Tatbeständen so konsequent bei der Verfolgung wie bei Straßenverkehrsangelegenheiten!