AmperTiger
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- Dahoam
- Modell
- XJR 1300; Tenere700; Ducati Desert Sled; Triumph Scrambler XE
nein, nein nein.Die einfachste Lösung ist die, dass bei erloschener Betriebserlaubnis, das Motorrad sofort aus dem Verkehr gezogen wird. Und wenn diese wiederhergestellt werden soll, der ordnungsgemäße Zustand durch einen Sachverständigen abgenommen werden muß. Den bezahlt dann natürlich der Halter. Und einen entnommenen DB-Eater aus der Jackentasche hervorholen und wieder Einbauen ist eindeutig grober Vorsatz.
Und dann kommt die Frage, ob sich die Rennleitung vor Ort die Mühe machen muss, zu ob das System wieder im ordnungsgemäßen Zustand ist. Das müsste später auch von einem Sachverständigen überprüft werden. so lange steht das Motorrad. Mir stellt sich auch die Frage, inwiefern die Executive, nicht sogar die Siegel vom Kennzeichen zu entfernen, damit die Weiterfahrt tatsächlich verhindert wird.
Das dürfte dann schon einige davon abhalten, sich aktiv für Streckensperrungen stark zu machen.
Es bedarf keiner "erloschenen Betriebserlaubnis" um das Fzg "aus dem Verkehr" zu ziehen. Sie bleibt an Ort und Stelle stehen, bis er sie mit dem Anhänger holt oder einen konforme Anlage anbaut. Thats it. nicht mehr und nicht weniger.
WEr vor Ort den DB-Eater aus der Tasche zieht, handelt nicht mit grobem Vorsatz, sondern ist schlicht blöd! Die Rennleitung muß nach dem Sicherstellen der manipulierten Anlage garnix. Der Halter holt das Fzg ab, mehr ist da nicht zu machen. Wenn der Mangel beseitigt ist, bekommt der Fahrer eine "Mitteilung über Fzg-Mängel" und darf das Fzg in konformen Zustand einer PolizeiDienststelle vorführen. Das ist bei der kostenlos.