Polizei stellt Auspuff sicher und gibt ihn zur Vernichtung - ist dies rechtens?

Diskutiere Polizei stellt Auspuff sicher und gibt ihn zur Vernichtung - ist dies rechtens? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; nein, nein nein. Es bedarf keiner "erloschenen Betriebserlaubnis" um das Fzg "aus dem Verkehr" zu ziehen. Sie bleibt an Ort und Stelle stehen...
AmperTiger

AmperTiger

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Die einfachste Lösung ist die, dass bei erloschener Betriebserlaubnis, das Motorrad sofort aus dem Verkehr gezogen wird. Und wenn diese wiederhergestellt werden soll, der ordnungsgemäße Zustand durch einen Sachverständigen abgenommen werden muß. Den bezahlt dann natürlich der Halter. Und einen entnommenen DB-Eater aus der Jackentasche hervorholen und wieder Einbauen ist eindeutig grober Vorsatz.
Und dann kommt die Frage, ob sich die Rennleitung vor Ort die Mühe machen muss, zu ob das System wieder im ordnungsgemäßen Zustand ist. Das müsste später auch von einem Sachverständigen überprüft werden. so lange steht das Motorrad. Mir stellt sich auch die Frage, inwiefern die Executive, nicht sogar die Siegel vom Kennzeichen zu entfernen, damit die Weiterfahrt tatsächlich verhindert wird.
Das dürfte dann schon einige davon abhalten, sich aktiv für Streckensperrungen stark zu machen.
nein, nein nein.
Es bedarf keiner "erloschenen Betriebserlaubnis" um das Fzg "aus dem Verkehr" zu ziehen. Sie bleibt an Ort und Stelle stehen, bis er sie mit dem Anhänger holt oder einen konforme Anlage anbaut. Thats it. nicht mehr und nicht weniger.
WEr vor Ort den DB-Eater aus der Tasche zieht, handelt nicht mit grobem Vorsatz, sondern ist schlicht blöd! Die Rennleitung muß nach dem Sicherstellen der manipulierten Anlage garnix. Der Halter holt das Fzg ab, mehr ist da nicht zu machen. Wenn der Mangel beseitigt ist, bekommt der Fahrer eine "Mitteilung über Fzg-Mängel" und darf das Fzg in konformen Zustand einer PolizeiDienststelle vorführen. Das ist bei der kostenlos.
 
zyklotrop

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Das ist aktuell leider so.
Meine Lösung wäre eine Idee um dieses Problem für die Fahrer auf Ego-Trip zu vergrößern. Wenn ich bei der Rennleitung wäre, wäre ich schlichtweg nicht kompetent genug den ordnungsgemäßen, wiederhergestellten Zustand zu erkennen. Daher neue BE nur nach Bestätigung durch einen Sachverständigen.
Vielleicht sollte man das mal als Vorschlag zur Gesetzesänderung vorlegen. [emoji6]
Die Wiedererlangung der BE muss richtig Geld und Zeit Kosten
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AmperTiger

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Gott schütze uns vor einem Land in dem Italiener die Verwaltung und in dem die Engländer die Küche betreiben, in dem die Franzosen Autos bauen ....
Das ist aktuell leider so.
Meine Lösung wäre eine Idee um dieses Problem für die Fahrer auf Ego-Trip zu vergrößern. Wenn ich bei der Rennleitung wäre, wäre ich schlichtweg nicht kompetent genug den ordnungsgemäßen, wiederhergestellten Zustand zu erkennen. Daher neue BE nur nach Bestätigung durch einen Sachverständigen. Vielleicht sollte man das mal als Vorschlag zur Gesetzesänderung vorlegen. [emoji6]
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.....und in dem die Deutschen Polizei spielen.
 
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Das klingt gut, alldiweil ob es so gehandhabt wird, ist sicher nicht immer gleich.

Bzgl. migrantischer Edelkarossen-Soko mit pseudolegaler Klappenanlage im urbanen Verkehrsraum wird da bei uns in der Gegend das Fahrzeug gleich abgeschleppt und sichergestellt (der Eigner kommt nicht mehr dran!!) und dann dem Sachverständigen (TÜV) vorgeführt.....das sind schon mal Kosten von knapp unter 1 K. :)

Ob das auch mit einem alten wehrlosen Möppi passieren würde....:(
 
AmperTiger

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Runner, es hängt immer davon ab, ob die Polizei (mittels Sachverständigem) beweisen muß, ob etwas technisch illegal oder manipuliert ist. Wenn ich an Ort und Stelle zugegbe, dass meine Auspuffanlage nicht legal ist, würde m.E. sogar der Grund entfallen, die Anlage sicherzustellen.
In strittigen Fragen, wird das Fzg sichergestellt und einem Sachverst. vorgeführt. sollte sich rausstellen, dass alles legal ist, trägt die Staatskasse die Kosten. Ob der Beamte das ein weiteres Mal dann so durchziehen würde, steht auf einem anderen Blatt.
 
Brus

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Guten Morgen Amper,

im Großen und Ganzen hast Du vollkommen Recht, insbesondere die Vernichtung kann nur mit Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden. Oft begehen Betroffene vor Ort unter Einfluss der Gesamtsituation aber den Fehler und stimmen der Sicherstellung und Vernichtung zu, weil sie wissen, dass sie "Mist gebaut bauen" und keinen "weiteren Ärger haben" wollen.

Allerdings gibt es Ausnahmen, z.B. wenn die Beweislage eben nicht einwandfrei ist und der Betroffene den Verstoß abstreitet. Beispiele hierfür wären u. a., dass die Messung vor Ort aufgrund von Umwelteinflüssen nicht eindeutig ist oder knapp an der Grenze liegt oder die "Manipulation" ist technisch aufwendig (Klappenauspuff mit "manueller" Steuerung) und kann vor Ort durch die Beamten nicht einwandfrei überprüft werden. Dann ist zur Beweissicherung auch die Beschlagnahme des gesamten Motorrads möglich und vermutlich Rechtens (Einzelfallüberprüfungen durch eine Gericht vorausgesetzt, bzw. ausgenommen).

Grundsätzlich sollte man immer den Einzelfall betrachten/ bewerten und auf "regionale Besonderheiten achten"....


Gruß Brus
 
AmperTiger

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im Großen und Ganzen hast Du vollkommen Recht, insbesondere die Vernichtung kann nur mit Zustimmung des Betroffenen durchgeführt werden. Oft begehen Betroffene vor Ort unter Einfluss der Gesamtsituation aber den Fehler und stimmen der Sicherstellung und Vernichtung zu, weil sie wissen, dass sie "Mist gebaut bauen" und keinen "weiteren Ärger haben" wollen.
Man darf der Polizei da auch nicht zuviel unterstellen, der Beamte vor Ort hat kein Interesse daran, dass eine Anlage vernichtet wird. Warum auch? Der Betrieb ist unzulässig und den hat er unterbunden (unter Fertigung einer Owi-Anzeige)
 
gerd_

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Hi
(was mache ich bloss mit der Doppel-Akra an meiner LC 4, die hat auch gekürze und gelöcherte Eater. (nicht von mir!!) )
Glaubst Du es interessiert irgendwen wer den Eater manipuliert hat?
DU hast ihn gefahren und bist (vermutlich) der aktuelle Halter.

Hier darüber zu diskutieren was die Polizei darf oder nicht ist ziemlich sinnlos. Die Polizeien sind Organe der Länder und es wird wohl niemand alle Ländergesetze kennen.
Einziehen und wegschmeissen darf die Polizei in wohl keinem Bundesland, aber es könnte sein, dass ein Richter "hintendran" steht der zu sichergestellten (das dürfen alle) Abgasanlagen im Schnellverfahren ein entsprechendes Urteil spricht ("die unzulässige Anlage ist einzuziehen") und dann die Anlage sofort der Vernichtung zuführt wird (stapeln können die die Dinger ja schlecht). Wahrscheinlich wird sie sogar 8 Wochen (oder so) aufgehoben falls ein Widerspruch kommt.
Dargestellt wird das natürlich gerne als "die B... haben meine Anlage abmontiert und geschrottet!", so als ob vor Ort ein Schredder gestanden hätte.
gerd
 
Harald_NDS

Harald_NDS

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@ Gerd
Genau so sieht es aus .
Stand auch schon mal hier drin .
Einen Beschluss eines Richters selbst am We zu bekommen dauert nicht bis Montag sondern ist sehr schnell per Fax bei der Exekutive
Und deswegen ist auch der Starttitel vom Beitrag vollkommen unsinnig ....
Das hat scheinbar auch niemand interessiert .....
 
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Gast 11529

Gast
...ich machs mir einfach. Ich bin ein Akrapovic-Fan und habe einen Spleen. Alle meine bisherigen Moppeds hatten und haben aktuell einen Akrapovic-Endtopf verbaut. Seit ich GS fahre auch immer einen original-BMW-Akrapovic-Endtopf mit BMW-Ersatzteilnummer. Der wurde
und wird und in Zukunft niemals von mir nicht manipuliert. Die Schweißpunkte auf den Schrauben die den db-Killer halten sind alle noch
vollständig vorhanden. Ich sehe echt keinen Sinn darin da was soundmäßig und lautstärkemäßig rumzufrickeln. Klar wird der Endtopf mit
den Jahren vermutlich lauter werden, da das Innenleben wohl malträtiert wird. Sollte ich das bemerken und es mir auf den Zeiger gehen kann ich den Auspuff ja neu "Stopfen" bzw. verbessern lassen. Ich denke auch das mein Endtopf bei einer Kontrolle nicht negativ auf-
fallen wird. Wenn doch dann habe ich glaube ich mit original-Zustand nicht ganz so schlechte Karten als wenn da was manipuliert worden wäre. Ich sehe das ziemlich gelassen.
 
gerd_

gerd_

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Hi
Wer vorsätzlich einen km schneller fährt als zulässig, begeht also laut Harald auch eine Straftat?

Mann sollte sein Rechtsempfinden und die Definition diverser Begriff (Straftat, Ordnungswidrigkeit usw.) schon mal überdenken und nach Relevanz sortieren.
Kommt darauf an wie viel zu schnell und ob Dir „Gefährdung des Strassenverkehrs“ vorgeworfen wird. Falls ja, und das kann schnell passieren wenn z.B. die Oma am Zebrastreifen springen musste, dann ist es eine Straftat.


Viel Trara um nichts...
Ich möchte gerne mal die empörten Tastaturterroristen live bei einer Polizeikontrolle wegen vorstehend genannter OWI`s sehen.

Jede Wette...jeder, aber auch jeder wird "kleine Brötchen" backen, vor allen Dingen, wenn der Auspuff ohne DB Killler ist oder nachweislich manipuliert wurde.
Ich kenne da zumindest einen der bei der Kontrolle den Larry machte. Allerdings durfte er dann erfahren was es bedeutet wenn Polizisten ärgerlich werden. Wenn sie wollen(!) ist der TÜV gegen die Kontrollgruppe Krad bei uns Kindergeburtstag.


Letztlich dürfte der gesamte Hype daran liegen wie der Beitragstitel in BILD-Methode formuliert ist.
Da ist ein Fragezeichen dahinter und somit ist es eine Frage und keine Behauptung. Eine Frage kann nicht falsch sein :-).
Dürfte die Polizei keine Teile oder auch keine Fahrzeuge sicherstellen, dann wäre sie gekniffen. Bei der Vorführung am nächsten Tag würden Abgasanlagen flüstern und "um welchen Kupplungshebel geht es denn, der ist doch original". Hebel kann man zur Not noch fotografieren aber beim Brüplltopf bringt ein Foto oft nicht sehr viel weil man "laut" eben nicht sieht.

Auch unzulässige Auspuffanlagen sind nicht Eigentum des Staates aber was sagt der Erwischte zum Richter wenn der fragt "Sie sind mit der Sicherstellung der unzulässigen Tröte einverstanden?"? Mit einiger Sicherheit nicht "nö, ich heb' das Teil auf weil ich es für 10 Minuten zu Showzwecken in einer Halle montiere. Ausserhalb wird es wohl wegen Lärmbelästigung schwierig"!
Nicht jeder ist Anwalt der genau berechnet mit einer Harley vorfährt. Oft macht er das ohnehin nicht. Es könnte sein, dass man sehr auf ihn achtet. Auch "beim Anfahren nicht geblinkt, nicht platzsparend geparkt, u.Ä." summiert sich!
Auch mit einem dicken Fell ist das lästig.

Und nochmal: Wenn ein Mopped objektiv, also nach Messung, zu laut ist, dann ist es zu laut und fährt erst dann wieder wenn es leiser wurde. Ob das brandneu, serienmässig oder sonstwas ist ist vollkommen egal.
Falls es tatsächlich serienmässig ist hat auch der Importeur ein Problem weil er ja den Hersteller vertritt.
Sollte dieser Fall eintreten, dann könnten alle bereits verkauften Fahrzeuge dieses Typs begutachtet werden und u.U. alle Besitzer um "vorläufige Nichtbenutzung" gebeten werden. Dann machen die vermutlich Druck auf ihre Händler. Das Blöde ist nur, dass sie, falls sie dennoch fahren obwohl sie "gebeten" wurden, sich dieses Problem zueigen machen.
gerd
 
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FAM

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Auspuffthreads sind toll..-da erkennt man so schön die Korinthenkack....:rolleyes:
 
fralind

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So langsam sollte es aber auch jedem 16 Jährigen klar sein, laut ist out.

Zudem hat Klang nicht mit laut zu tun.

Gut, so ein Polizist ist kein Sachverständiger und kann das, wie hier ausser mit so einer Bemerkung wie, Endkappe steht über, abschliesend nicht beurteilen, schlieslich kann es auch so vom Hersteller (günstige ESD) sein, und sollte der ESD nicht manipuliert sein aber natürlich zu laut, liegt ein technischer Mangel vor, der natürlich behoben werden muss, aber im OWIG völlig anders bewertet wird.

Da ist der Weg dann halt Sicherstellung und Gutachten. Dann müsste man noch nachweisen das der jetzige Eigner der Verursacher einer Manipulation ist oder ein anderer.

Aber ich denke vor Ort abschrauben und das Beweismittel der Vernichtung zuführen nur weil zu laut, aber nicht warum, kann eigentlich in Deutschland nicht gehen. Sollte aber doch zu klären sein.
 
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Mopped01

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Ich stelle mir hier gerade die Frage über was sich hier manche beschweren?
ich behaupte, dass jeder der hier schreibt auch weiß, was legal und nicht legal am Motorrad verändert werden kann. Wenn nun jemand was illegales, selbst als Ordnungswidrigkeit, am Motorrad hat und erwischt wird, darf er sich nicht wundern, wenn ihm dafür jemand in den Arsch tritt, in diesem Fall die Politei.
Und man darf sich erst recht nicht wundern, wenn die Polizei das mit Anlauf macht und feste tritt, solange es rechtlich zulässig ist.
Jeder der scheiße macht sollte damit rechnen. Und ich kann das nur belächeln, wenn es nachher heißt, darf die Polizei überhaupt so weit gehen? Man sollte mal hinterfragen wer denn die Ursache dafür setzt!
 
Q4me

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Ich stelle mir hier gerade die Frage über was sich hier manche beschweren?
ich behaupte, dass jeder der hier schreibt auch weiß, was legal und nicht legal am Motorrad verändert werden kann. Wenn nun jemand was illegales, selbst als Ordnungswidrigkeit, am Motorrad hat und erwischt wird, darf er sich nicht wundern, wenn ihm dafür jemand in den Arsch tritt, in diesem Fall die Politei.
Und man darf sich erst recht nicht wundern, wenn die Polizei das mit Anlauf macht und feste tritt, solange es rechtlich zulässig ist.
Jeder der scheiße macht sollte damit rechnen. Und ich kann das nur belächeln, wenn es nachher heißt, darf die Polizei überhaupt so weit gehen? Man sollte mal hinterfragen wer denn die Ursache dafür setzt!

Manche "machen" bei Kontrollen dann einen auf "Dumm".
Aber eigentlich brauchen sie das nicht...sie sind es einfach!
 
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So langsam sollte es aber auch jedem 16 Jährigen klar sein, laut ist out.
Dem ist definitiv nicht so, ich glaube in der Altersgruppe gibt es keinen einzigen ;)

Gestern wieder mit meinem Roller an der Ampel auf eine Truppe Yamaha - und KTM-bewehrter Jugendlicher gestossen.
Natürlich mit "Grenzgänger" Shirts.

Richtig von der Ampel weggekommen sind sie nicht, der Moto-GP Start am Sonntag kann allerdings nicht lauter gewesen sein :grosse-augen:

Nun ja, ich hab´an meiner 80er damals auch die Flöte abgesägt.....(bitte fachlich nicht hinterfragen;))

Ciao
Alex
 
fralind

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Auch als Beschuldigter hat man Rechte, bzw. das Recht auf ein korrektes Verfahren. Und sollte es trotz eines nicht mit der Todestrafe geandeten Verstoßes ein unkorrektes Verhalten in der Ablaufkette von Beweis und Schuld geben, so ist das nun nicht zulässig.


Wenn ich entsprechend dem Video gehe, so wurde festgestellt das das Motorrad zu laut war. Nicht aber warum die Anlag zu laut war, nur das diese vernichtet wird (Mal abgesehn von der Messumgebung mit Bäumen und Wald) weil zu laut.
Und noch muss der Kläger die Schuld beweisen, nicht der Beschuldigte seine Unschuld, hier die Manipulation. Kommt es nicht zu einem Verfahren und somit zu der Annerkennung der Strafe, ok, damit ist das dann erledigt.

Aus eigener Erfahrung (Mopped so gekauft, Orginal Anlage der GS nicht von mir manipuliert, bzw. überhaupt nicht manipuliert und HP Handhebel von BMW) aber kann ich sagen das das für die Anklage ohne Nachweis eines Sachvertändigengutachtens schlecht ausgeht.
Denn die halbe Nenndrehzahl dient nur als Richtwert, sollte wie hier nun eine Abweichung oberhalb der Toleranz vorliegen, so unterliegt man lediglich dem Verdacht einer OWI. Und jetzt muss eine Rechtssicherheit für beide Seiten erfolgen.

Das kann durchaus in den Köpfen mancher hier anders gesehen werden, bzw. sein, ist aber ohne Bedeutung.

Siehe Domplatte mit über 600 Strafanzeigen, Zeugen und Videoaufnahmen der Verhältnisse am Abend und 3 dazu gerade lächerlichen Verurteilungen.

Daher immer freundlich bei einer Kontrolle sein, auf verlangen seine Legitimationen vorzeigen und sonst nichts sagen. Man muss nicht dabei helfen sich selber (wenn man nun seine Motorrad illegal umgebaut hat z.B.) zu belasten.
 
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