ARWIS65
Themenstarter
- Dabei seit
- 09.05.2015
- Beiträge
- 708
Ich kann dazu aus meiner Zeit in Berlin berichten, da dort auch gerne mal zuviel beschlagnahmt worden ist:
Ein szenebekannter Rechtsanwalt hat mit einer Harley im Werkszustand eine solchen Kontrolle gezieht angefahren und prompt wurde auch diese beschlagnahmt und war mehrere Wochen "weg".
Der Anwalt hat sich ein Mietmotorrad für diese Zeit genommen und sämtliche entstandenen Kosten und Auslagen eingeklagt und dann auch erstattet bekommen. Waren nur bei ihm mehrere tausend DM.
Nicht nur das Mietmotorrad für diese Zeit, auch diverse Schäden die in dieser Zeit "unerklärlich" am Bike aufgetaucht sind mussten aus der Staatskasse bezahlt werden.
Daraufhin wurde von der übereifrigen Beschlagnahmepraxis erstmal wieder abgesehen.
Das Motorräder die Weiterfahrt untersagt wird und die Fzg. einem amtlich anerkannten Sachverständigen vorgeführt werden, ist ja nichts neues. Wird auch dieses Jahr wieder häufiger passieren. Aber hier gehts um den Abbau der Schalldämpfer und deren anschließenden Vernichtung. Ob das rechtens ist? Ich denke mal, das kann man nicht mit der Beschlagnahme von Videos im oben genannten Fall vergleichen. Ist denn das Fahren einer zu lauten bzw. manipulierten Auspuffanlage eine Straftat?