filosofen
Themenstarter
Guten Abend zusammen,
ich habe zwar mithilfe der Suchfunktion gesucht, bin aber nicht definitiv schlau geworden.
Da mein TÜV ansteht und ich die Pivot Pegz angebaut habe, stelle ich mir die Frage, ob ich die Fussrasten eintragen lassen muss oder ob der den Fussrasten beigelegte Prüfbericht der TÜV Kraftfahrt GmbH zur Betriebserlaubnis genügt.
Den alten Beiträge im forum kann man entnehmen, dass der TÜV des Einen nichts sagt und der des Anderen meckert.
Gibt es hier inzwischen eine eindeutige Vorgehensweise, wie die Rasten rechtlich einzusetzen sind.
TÜV oder nicht.
Danke für eure Meinungen und Hinweise.
Gruß
Peter
ich habe zwar mithilfe der Suchfunktion gesucht, bin aber nicht definitiv schlau geworden.
Da mein TÜV ansteht und ich die Pivot Pegz angebaut habe, stelle ich mir die Frage, ob ich die Fussrasten eintragen lassen muss oder ob der den Fussrasten beigelegte Prüfbericht der TÜV Kraftfahrt GmbH zur Betriebserlaubnis genügt.
Den alten Beiträge im forum kann man entnehmen, dass der TÜV des Einen nichts sagt und der des Anderen meckert.
Gibt es hier inzwischen eine eindeutige Vorgehensweise, wie die Rasten rechtlich einzusetzen sind.
TÜV oder nicht.
Danke für eure Meinungen und Hinweise.
Gruß
Peter