Hallo zusammen,
ich war heute mit meiner ADV und den montierten PPs beim TÜV. Für die Fußrasten hat sich der Prüfer überhaupt nicht interessiert. Allerdings hielt ich es auch nicht für notwendig, ihn sonderlich darauf hinzuweisen. Er war schon genug damit beschäftigt, die 36-seitige ABE für das WESA-Fahrwerk durchzublättern. ;-)
Vor vier Jahren hatte ich für die HU extra wieder die Original-Fußrasten montiert (Übrigens eine Angelegenheit von wenigen Minuten). Nachdem der Prüfer mir den Stempel erteilt hatte, zog ich den ausgedruckten PivotPegz-Prüfbericht vom TÜV Rheinland aus der Tasche und fragte, ob ich für diese Fußrasten einen Eintragung bräuchte. Den Prüfbericht hat er nur kurz überflogen, versicherte mir aber, dass die Fußrasten keinen Eintrag bräuchten, wenn diese an der serienmäßigen Aufnahme montiert werden und nicht starr sind, also im Falle von Bodenkontakt nach oben nachgeben. Letztendlich geht es bei der TÜV-Abnahme nicht um die Fußrasten an sich, sondern darum, ob die Funktion der Fußbremse dadurch in irgendeiner Weise beeinträchtigt wird, beispielsweise durchs Versetzen der serienmäßigen Fußrastenaufnahme am Rahmen.
Gruß
Ben Nevis