Bergler
In der CH; ich bin der Besitzer und Eigentümer, Du bist der Fahrer, kannst Du überhaupt mit meinerNein!
Der Besitzer ist der, mit der tatsächlichen Gewalt über die Sache und der Eigentümer ist der mit dem Recht an der Sache.
Der Fahrer ist immer der Besitzer, der Eigentümer kann auch Besitzer und Fahrer sein. Der Besitz ist unabhängig vom Eigentum.
Eigentum kann durch Besitz ersessen werden, aber erst nach 30 Jahren. (In D)
Guckst Du mal in euer Zivilgesetzbuch.
Schneefräse fahren ?