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ChiemgauQtreiber
Themenstarter
grad auf Motorradonline gelesen:
Mit einem neuen Gesetz, das jetzt in Kraft tritt, sind in Italien Offroad-Ausflüge ab sofort offiziell verboten. Es regt sich aber Widerstand.
15.12.2021
Aufruhr in Italien. Mit einer neuen sogenannten Offroad-Verordnung beschränkt der Italienische Gesetzgeber die Nutzung von Wald- und Feldwegen. Das Dekret, das am 28.Oktober 2021 verabschiedet wurde, wurde am 1. Dezember 2021 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Einspruchsfrist läuft am 16. Dezember ab. Damit hat das Dekret Gültigkeit.
Die neue Verordnung regelt den Verkehr auf allen Wald- und Feldwegen in Italien. Erlaubt ist deren Befahren künftig nur noch für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung von angrenzenden Arealen dienen sowie Fahrzeugen, die für den Wegeerhalt eingesetzt werden. Alle anderen Fahrzeuge werden ausgeschlossen. Darunter fallen Motorräder, Autos (Geländewagen), Quads und sogar Fahrräder. Mountainbiker, Geländewagenfahrer und auch Enduristen laufen dagegen Sturm, denn mit der Neuregelung ist das Befahren von Wegen unter 2,5 Meter Breite definitiv verboten. Allerdings können die italienischen Regionen die neue Verordnung relativ freizügig handhaben. Der Gesetzgeber gesteht ihnen da einen ziemlich großen Spielraum zu.
weiter hier: Motorradonline.de
was ist dann mit den bekannten Pässen: Assietta, Sommelier, MSKS, LGKS etc.
und was mit den Veranstaltungen: HAT, TIM etc.?
es bleibt spannend
Mit einem neuen Gesetz, das jetzt in Kraft tritt, sind in Italien Offroad-Ausflüge ab sofort offiziell verboten. Es regt sich aber Widerstand.
15.12.2021
Aufruhr in Italien. Mit einer neuen sogenannten Offroad-Verordnung beschränkt der Italienische Gesetzgeber die Nutzung von Wald- und Feldwegen. Das Dekret, das am 28.Oktober 2021 verabschiedet wurde, wurde am 1. Dezember 2021 im italienischen Amtsblatt veröffentlicht. Die Einspruchsfrist läuft am 16. Dezember ab. Damit hat das Dekret Gültigkeit.
Die neue Verordnung regelt den Verkehr auf allen Wald- und Feldwegen in Italien. Erlaubt ist deren Befahren künftig nur noch für Fahrzeuge, die der Bewirtschaftung von angrenzenden Arealen dienen sowie Fahrzeugen, die für den Wegeerhalt eingesetzt werden. Alle anderen Fahrzeuge werden ausgeschlossen. Darunter fallen Motorräder, Autos (Geländewagen), Quads und sogar Fahrräder. Mountainbiker, Geländewagenfahrer und auch Enduristen laufen dagegen Sturm, denn mit der Neuregelung ist das Befahren von Wegen unter 2,5 Meter Breite definitiv verboten. Allerdings können die italienischen Regionen die neue Verordnung relativ freizügig handhaben. Der Gesetzgeber gesteht ihnen da einen ziemlich großen Spielraum zu.
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was ist dann mit den bekannten Pässen: Assietta, Sommelier, MSKS, LGKS etc.
und was mit den Veranstaltungen: HAT, TIM etc.?
es bleibt spannend