gstrecker
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maßgeblich ist das was in den Papieren steht...Hm, da wäre ich aber vorsichtig. Ich möchte ja österreichischen Polizisten nichts unterstellen, aber wenn die schon Geschwindigkeiten per Auge schätzen dürfen wie gut mögen dann wohl ihre Ohren sein?
die Messtoleranz in D liegt bei +5 dB, da ist einiges an Luft nach oben...
“Bei Einzelprüfungen (Art. 105 Abs. 1 VZV) ist eine Standmessung nach
Ziffer 4 durchzuführen. Dabei dürfen die in der Typengenehmigung oder
im Fahrzeugausweis eingetragenen Werte bei der Nahfeldmessung um
höchstens 5 dB(A) und bei der 7-Meter-Messung um höchstens 2 dB(A)
überschritten werden. Bestehen trotz Einhaltung dieser Werte Zweifel an
der Konformität des gemessenen Fahrzeugs, kann eine Vorbeifahrtmessung
angeordnet werden.“
Quelle: VTS (Verordnung über technische Anforderungen an Strassenverkehrfahrzeuge)
Hm, da wäre ich aber vorsichtig. Ich möchte ja österreichischen Polizisten nichts unterstellen, aber wenn die schon Geschwindigkeiten per Auge schätzen dürfen wie gut mögen dann wohl ihre Ohren sein?
Hier zum Gesetz dazu:Auszug eines Schreibens aus einem Mail des ÖAMTC:
Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.
Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen
mit freundlichen Grüßen
Dr. Ralph Wiplinger
Leiter Rechtsservice ÖAMTC OÖ
Wussten Sie schon…Gilt nur nicht in Österreich.
“Es müssen mindesten 3 Messungen ausgeführt werden.Gilt nur nicht in Österreich.
Das dürfte, technisch betrachtet, nicht einmal ein großes Problem werden.Sicher kennen viele die Gegend dort von euch.
Ich finde die Sache absolut nachvollziehbar, denn diese Krawallkisten sind einfach eine Plage und das überall.
Wird nur spannend zu beobachten, wie das in der täglichen Abwicklung und Kontrolle gemacht wird.
Schönen Gruß Jürgen