Österreich wird jetzt schwierig

Diskutiere Österreich wird jetzt schwierig im Reise Forum im Bereich Unterwegs; Motorrad Fahrverbot Für mich als XR Fahrer hat sich damit Österreich als Urlaubsland erledigt.
gstrecker

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Sorry würde schon in Lärm Post erwähnt finde aber das es einen eigenständigen Post Wert ist.
 
QgelQ

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ei gude tscheraldino,

also wenn du so ein lautes moped fährst (in deinem Alter:devil:) hast du es dir redlich verdient, ausgeschlossen zu werden. wenn du willst und du deine pellen dann noch warm bekommst, kannst du ja ab 01.11. dort fahren.
 
QVIENNA

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Du darfst dich beim Hersteller bedanken. Wir auch bald, 2017er 93, bei der 1250er GS 91.
 
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gstrecker

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Schau mal in deinen Fahrzeugschein was dort als Standgeräusch eingetragen ist und lass mal vorsichrshalber nachmessen in der Realität. Meine verflossene Rally mit akra war lauter wie die xr.
 
R

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bei meiner 2016er LC steht 93 dB(A) drin
 
gstrecker

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Davon kommen sie jetzt in Deutschland auch schon ab. Wenn eine Geräuschmessung vorgenommen wird und es ist lauter wie eingetragen bist du trotzdem dran.
 
QVIENNA

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Das ist natürlich unabhängig davon möglich und legal, aber am Hahntenjoch können sie keine 3.000 Motorräder am Tag messen 😆
 
R

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die Messtoleranz liegt bei +5 dB, da ist einiges an Luft nach oben...

“Bei Einzelprüfungen (Art. 105 Abs. 1 VZV) ist eine Standmessung nach
Ziffer 4 durchzuführen. Dabei dürfen die in der Typengenehmigung oder
im Fahrzeugausweis eingetragenen Werte bei der Nahfeldmessung um
höchstens 5 dB(A) und bei der 7-Meter-Messung um höchstens 2 dB(A)
überschritten werden. Bestehen trotz Einhaltung dieser Werte Zweifel an
der Konformität des gemessenen Fahrzeugs, kann eine Vorbeifahrtmessung
angeordnet werden.“

Quelle: VTS (Verordnung über technische Anforderungen an Strassenverkehrfahrzeuge)
 
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Theo.Turnschuh

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die Messtoleranz in D liegt bei +5 dB, da ist einiges an Luft nach oben...

“Bei Einzelprüfungen (Art. 105 Abs. 1 VZV) ist eine Standmessung nach
Ziffer 4 durchzuführen. Dabei dürfen die in der Typengenehmigung oder
im Fahrzeugausweis eingetragenen Werte bei der Nahfeldmessung um
höchstens 5 dB(A) und bei der 7-Meter-Messung um höchstens 2 dB(A)
überschritten werden. Bestehen trotz Einhaltung dieser Werte Zweifel an
der Konformität des gemessenen Fahrzeugs, kann eine Vorbeifahrtmessung
angeordnet werden.“

Quelle: VTS (Verordnung über technische Anforderungen an Strassenverkehrfahrzeuge)

Gilt nur nicht in Österreich.
 
Klausmong

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Hm, da wäre ich aber vorsichtig. Ich möchte ja österreichischen Polizisten nichts unterstellen, aber wenn die schon Geschwindigkeiten per Auge schätzen dürfen wie gut mögen dann wohl ihre Ohren sein?

Das typische Schubladenartige rauskramen dieses abgelutschten Argumentes.

Zum Einen gibt es das Schätzen seit vielen Jahren in der Praxis eigentlich nicht mehr.

Warum auch, heute hat ja jeder Streifenwagen eine Laserpistole, und das Schätzen ist total angreifbar, weil es nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen erfolgen darf, die man kaum einhalten kann.

Aber als Argument wird es immer wieder hervorgeholt.....

Auszug eines Schreibens aus einem Mail des ÖAMTC:
Neben Radar- und Lasermessung - den bei weitem häufigsten Feststellungsarten - kommen auch die Messung mit Stoppuhr, das Nachfahren mit einem Dienstfahrzeug mit geeichtem Tachometer und auch die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge durch einen in der Verkehrsüberwachung geschulten Polizeibeamten in Frage.
Der Verwaltungsgerichtshof hat diese Art der Feststellung in mehreren gleichlautenden Erkenntnissen (zB 82/02/0219) für zulässig erklärt, soferne gewisse Kriterien vorliegen. So muss etwa die Beobachtung des Fahrzeuges über eine Strecke von mind. 100 Metern stattfinden, das Fahrzeug muss sich am beobachtenden Beamten vorbeibewegen und es muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mind. 30 % überschritten sein.
Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre kann jedoch festgestellt werden, dass in erster Linie getrachtet wird, Messgeräte einzusetzen und die Geschwindigkeitsschätzung mit freiem Auge nur mehr in wenigen Einzelfällen vorkommt. Zulässig ist sie - wie oben ausgeführt - jedoch nach wie vor.
Wir hoffen, dass wir damit behilflich sein konnten und zeichnen

mit freundlichen Grüßen

Dr. Ralph Wiplinger

Leiter Rechtsservice ÖAMTC OÖ
Hier zum Gesetz dazu:

RIS - 90/01 Straßenverkehrsordnung 85/18/0121 - Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
 
gstrecker

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@Klausmong: dann möchte ich mich hiermit offiziell für meinen Post entschuldigen.

Kannst du evtl. Über die Messmethoden bei Lautstärke in Österreich sagen

Ok hat qvienna schon
 
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Gilt nur nicht in Österreich.
“Es müssen mindesten 3 Messungen ausgeführt werden.

Das Messergebnis ist dann der arithmetische Mittelwert von mindestens 3 Einzelmessungen, welche nicht mehr als 2 dB(A) voneinander abweichen.

Meist wird eine Messtoleranz (gemessener Wert zum angegebenen Wert laut Fahrzeugpapiere) von 2 dB(A) gewährt, wobei ich schon von Fällen gehört habe, wo 5 dB(A) akzeptiert werden.“

Quelle von “QVIENNA“ ( Wussten Sie schon…)
 
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Sicher kennen viele die Gegend dort von euch.
Ich finde die Sache absolut nachvollziehbar, denn diese Krawallkisten sind einfach eine Plage und das überall.
Wird nur spannend zu beobachten, wie das in der täglichen Abwicklung und Kontrolle gemacht wird.

Schönen Gruß Jürgen
 
Theo.Turnschuh

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Bevor mich jetzt noch 500 weitere gelangweilte Teilnehmer zitieren, der "Ur-Post" der inzwischen verändert wurde, lautete: " ... die Messtoleranz in D liegt ...".
 
Theo.Turnschuh

Theo.Turnschuh

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