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Das LKW-Samstags-Fahrverbot auf Autobahnen gilt erst im Juli und geht bis Ende August.
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FAQ: LKW-Ferienfahrverbot
Wann ist ein LKW-Fahrverbot auf deutschen Autobahnen zu beachten?
Neben Sonn- und Feiertagen können Fahrten für LKW-Verkehr auch in bestimmten Ferienzeiten untersagt sein. Das Ferienfahrverbot ist an den Samstagen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten. Grundsätzlich gilt das Fahrverbot für LKW an 7,5 t, die gewerblich Güter transportieren.
Gilt das Ferienfahrverbot nur auf Autobahnen?
In der Regel gilt das LKW-Ferienfahrverbot auf bestimmten Autobahnabschnitten. Es kann aber auch Streckenabschnitte auf Bundesstraßen betreffen, besonders dann, wenn diese für den Reiseverkehr wichtig sind. Welche Ausnahmen es vom Fahrverbot geben kann, erfahren Sie hier.
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FAQ: LKW-Ferienfahrverbot
Wann ist ein LKW-Fahrverbot auf deutschen Autobahnen zu beachten?
Neben Sonn- und Feiertagen können Fahrten für LKW-Verkehr auch in bestimmten Ferienzeiten untersagt sein. Das Ferienfahrverbot ist an den Samstagen zwischen dem 01.07. und dem 31.08. in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr zu beachten. Grundsätzlich gilt das Fahrverbot für LKW an 7,5 t, die gewerblich Güter transportieren.
Gilt das Ferienfahrverbot nur auf Autobahnen?
In der Regel gilt das LKW-Ferienfahrverbot auf bestimmten Autobahnabschnitten. Es kann aber auch Streckenabschnitte auf Bundesstraßen betreffen, besonders dann, wenn diese für den Reiseverkehr wichtig sind. Welche Ausnahmen es vom Fahrverbot geben kann, erfahren Sie hier.