Nur Bewährung! Ist das unser Ernst?

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manfred180161

manfred180161

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Tach auch!
Komme endlich dazu, die letzte MOTORRAD durchzublättern und stoße auf diese Randnotiz unten.
Jetzt im Ernst? Ein Autofahrer bringt einen Moppedfahrer zu Fall, der stirbt später an den Folgen und das A****och bekommt nur Bewährung?
Wie seht ihr das?
 

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QVIENNA

QVIENNA

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Unbescholten ist einmal Voraussetzung. Dann werden die Umstände abgewogen und ein Schuldeingeständnis positiv angerechnet. Davon unbenommen ist eine Zivilklage. Möglicherweise hat man sich hier schon im Vorfeld geeinigt. Die „Nichtinformationen“ in dem Artikel überwiegen.
 
ChiemgauQtreiber

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Kein Führerscheinentzug ??
keine MPU vor der ev. Wiedererlangung?
Keine Geldstrafe ?
steht das nur da nicht oder war nur Bewährung die Strafe??

in dem Fall wäre es auch m.M.n. Skandalös - da ist ja die Strafe beim "Klauen" von Lebensmitteln höher!
 
traveller

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Das Urteil ist sicherlich umfangreicher als die drei Sätze im verlinkten Artikel.
Leider finde ich es nicht. Es werden allerdings nur veröffentlichungswürdige Entscheidungen auch veröffentlicht.
Führerscheinentzug und MPU sind keine Strafen und vielleicht auch längst abgefrühstückt.

Guido
 
ChiemgauQtreiber

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hat mir keine Ruhe gelassen, jetzt doch noch gefunden!

das ist das Urteil:
Der Unfallverursacher muss der Ehefrau des Getöteten 10.000 Euro zahlen. Weitere 5000 Euro sollen an eine gemeinnützige Einrichtung gehen.

Zudem habe das Gericht dem Deutschen die Fahrerlaubnis für sieben weitere Monate entzogen, nachdem ihm selbige schon im September 2020 vorläufig entzogen worden war. Die Verteidigung hatte den Angaben zufolge eine Verurteilung nur wegen fahrlässiger Tötung gewollt und dass der Führerschein des Mannes herausgegeben wird.
Quelle: www.Zeit.de
 
traveller

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Ich habe bei den Gerichten in BW geguckt und nix gefunden.

Guido
 
MarinGS

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Müsste der vorliegende Fall sein:

Autofahrer muss sich nach tödlichem Unfall auf der A5 vor Gericht verantworten

13. Dezember 2021

Er soll mit seinem Fahrzeug einen Motorradfahrer zunächst gestreift und dann zu Fall gebracht haben, so der Vorwurf
Weil er unter Verdacht steht, einen tödlichen Unfall auf der A5 bei Freiburg verursacht zu haben, muss sich ein 70 Jahre alter Autofahrer am Montagmorgen (13.12.2021) vor dem Amtsgericht in Emmendingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 70-Jährigen vor, dass er im Juni 2020 bei zähfließendem Verkehr zwischen den Anschlussstellen Freiburg-Nord und Teningen mehrfach die Fahrspur gewechselt haben und dabei immer wieder in die Nähe einer Gruppe Motorradfahrer gekommen sein soll.
Einen Biker habe der Angeklagte zunächst leicht berührt, weshalb dieser habe ausweichen und leicht beschleunigen müssen, so die Anklage. Im weiteren Verlauf soll der Autofahrer dann allerdings so mit dem Motorradfahrer zusammengestoßen sein, dass dieser gestürzt ist. Nach Angaben der Ermittler war der Verunfallte rund zwei Monate später seinen Verletzungen im Krankenhaus erlegen.
Die Staatsanwaltschaft hatte deshalb Anklage wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs erhoben. Das Amtsgericht hat zunächst nur einen einzelnen Verhandlungstag angesetzt, mit einem Urteil wäre damit unter Umständen schon im Laufe des Nachmittags zu rechnen.

Quelle: baden.fm


Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilte Richter Stefan Lennig am Amtsgericht einen 70 Jahre alten Autofahrer. Dieser hatte im Juni 2020 auf der A 5 einen Unfall verursacht, in dessen Folge ein 56-jähriger Motorradfahrer verstarb.
 
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assindia

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Die Zeitschrift Motorrad hätte gut daran getan selbst zu recherchieren und nicht die Pressemitteilung extrem gekürzt abzudrucken.
Richter zu sein bedeutet auch, dass man Gesetze kennen muss. Das ist ein Ausbildungsberuf und Richter richten jeden Tag.
Wie oft stehen wir vor Gericht? Können wir uns da ein Urteil erlauben?
Die wissen schon was sie tun. Auch wenn es für den "gerechten" Volkszorn anders aussehen mag.
Aufrichtige Anteilnahme den Angehörigen.
 
Hdandreas

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Sowas, aber ohne Folgen, ist mir nicht auf der Autobahn passiert. Mit der GS kommt man noch einigermaßen glimpflich aus diesen Situationen raus. Aber mit meiner Harley bin ich in der Innenstadt umgekippt. Ok, selbst schuld. Falsches Moped😀
 
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Man weiss ja auch nicht, ob vorher der Motorradfahrer den Autofahrer provoziert hat. Man müsste schon den ganzen Fall im Detail kennen, wie es sich zugetragen hat, um urteilen zu können. Mir kam hier umgehend dieses Video in den Sinn, dass ich mal gesehen hatte. Hier ab 3.22 anschauen:

 
G

Gast 5187

Gast
Ich habe schon viele Jahre Zweifel am gesunden Menschenverstand der Richter in Deutschland.
Die sollen auch gar nicht nach dem gesunden Menschenverstand entscheiden, sondern normatives Recht anwenden.
Und da sind viele Dinge zu berücksichtigen, die in einem Zeitungsartikel regelmäßig eben nicht drin stehen und bei der Urteilsfindung eben doch einfließen müssen.

Wenn eine Gesellschaft meint, dass bestimmte Taten stärker geahndet werden müssen, ist es Aufgabe der Legislative, dies in Gesetzen zu fixieren und den Richtern an die Hand zu geben.
 
G

Gast 5187

Gast
Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand.
Mir sträuben sich regelmäßig meine Nackenhaare, wenn ich sehe, wenn vor Gericht Recht im
Namen des Volkes
gesprochen wird
Genau so ist es aber richtig, da (Bundes-) Gesetze in unserem Namen über den Bundestag (Legislative) beschlossen und dann über Gerichte (Judikative) angewendet und von den Behörden (Exekutive) vollzogen werden.
 
R

RogerWilco

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Die Teilung der Gewalten bei uns ist angesagt, was gleichgeschaltete Instrumente und der Mensch zusammen schaffen können, steht in den Geschichtsbüchern. Daraus zu lernen ist die Aufgabe.

Wir haben anders als die Amerikaner keine privat betriebenen Gefängnisse mit Kickbacks von Gefängnisbetreiber zu Sheriff für die neuen "Kunden". Der Sheriff von den Bürgern gewählt und so verhaftet der Sheriff lieber einen zu viel als zu wenig.

Mich hat in der Stadt auch schon eine Autofahrerin in parkende Autos drücken wollen. (volle Absicht). Der Polizist meinte "ist schon auffällig geworden", also nicht das erste Mal rücksichtsloses agieren.

Eine Anzeige ist immer gut, denn auch ohne Bußgeldbescheid, so etwas steht 10 Jahre in der Akte desjenigen, der angezeigt wurde. D.h. passiert sowas mehrfach, ist ein "huch, erstes Mal" eben nicht mildernd.

Ansonsten meine Herangehensweise:
Verkehr 360 beobachten, bei Auffälligkeiten auf Abstand gehen (nach vorne oder nach hinten). Autobahn meiden, so gut es geht.
 
G

Gast 58172

Gast
Wenn eine Gesellschaft meint, dass bestimmte Taten stärker geahndet werden müssen, ist es Aufgabe der Legislative, dies in Gesetzen zu fixieren und den Richtern an die Hand zu geben.
Die Rechtsprechenden haben schon einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum.
 
GS-Swiss

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Die Rechtsprechenden haben schon einen nicht unerheblichen Ermessensspielraum.
Ist ja auch so, wer mit dem Urteil nicht einverstanden ist, kann es ja weiterziehen. Hier geht es ja vermutlich um die erste Instanz. Heisst beide Seiten können ans nächst höhere Gericht gelangen.

In der Schweiz ist man ja gerade mit dem Rasergesetz auch übers Ziel hinausgeschossen seitens Politik und lies eben den Richtern keinen Ermessensspielraum mehr. Das wurde ja mittlerweile auch wieder korrigiert.

Lockerung der «Via Sicura» - Mindeststrafe für Raser soll wegfallen
 
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