Nochmal ECE 22.06

Diskutiere Nochmal ECE 22.06 im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Bei uns in D sind auch Helme erlaubt die nach DOT geprüft sind. Aber wehe Du fährst damit nach z.b. Italien. Von wegen EU-Richtlinien 🙈
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desperate250

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Bei uns in D sind auch Helme erlaubt die nach DOT geprüft sind. Aber wehe Du fährst damit nach z.b. Italien. Von wegen EU-Richtlinien 🙈
 
Kurvenking

Kurvenking

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Ich habe noch ne Halbschale mit DIN4848 aus Harleyzeiten. Ist noch legal.
 
D

desperate250

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Genau. In D müssen ja auch nur „geeignete“ Helme getragen werden. Ein DOT geprüfter Helm ist ja da auch passend. Ganz anders z.b. in Italien wo ein ECE geprüfter Helm gesetzlich vorgeschrieben ist.
 
KMM

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Bald darf man möglicherweise auch kein Schlüsselbund, Handy oder Laetherman in der Jackentaschen haben. Bei Unfall/Aufprall könnten sich diese Gegenstände bei dessen Aufprall ja gefährlich in die Eingeweide oder Knochen drücken.....
Habe ich auch ohne Vorschrift nicht in solchen Taschen. Ein Bündel mit Geldscheinen schon.....
 
Goofy196

Goofy196

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Moin,
hab ich schon erwähnt, dass unsere Sprache eigentlich zu schön ist, um sich verdummbeuteln zu lassen? Von daher gestatte man mir einen kurzen Exkurs (auch zur Präzisierung der Anmerkung von @Dangermouse):
So wird gefordert, dass diese elektronischen Geräte eine Kennzeichnung haben sollen, ob sie vom Helmherstellern mit getestet wurden, oder ob sie allgemein geeignet sind. Weiterhin wird in diesem Änderungsvorschlag vorgeschlagen, dass Helmersteller die Positionen am Helm Kennzeichnen soll, an dem elektronisches Zubehör befestigt werden kann. (Ihr merkt schon? Konjunktiv...:wink:)
  • "Soll" oder auch "sollen"(=Infinitiv) gehört zur Gruppe der Modalverben, und zwar zu der Gruppe, die eine Aufforderung enthalten. Wie man von Aufforderung die Brücke zu Konjunktiv schlägt, erschließt sich mir nicht?
  • "Kann" ist Tatsache auch so ein Modalverb, diesmal allerdings eines, das eine Möglichkeit beschreibt. Und bevor jetzt die Korken knallen, weil…Möglichkeit=Konjunktiv…naaaa, Satz lesen. Ich kann ein elektronisches Helferlein an meinem Helm anbringen, ich muss das aber nicht
Ich vermute jetzt mal, ich hab die Kreide schneller gefunden? Frag mich beim nächsten Mal, dann sag ich Dir, wo sie liegt.
q.e.d.
 
ADVBiker

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:biggrin:Boa, Goofy, das geht aber nun in Richtung "Hirnakrobatik", oder? :bounce:
Ich bezog mich auf die Einblendungen "Konjunktiv" im Video.
Was die von Dir nun eingebrachten "mörderischen Verben" mit diesem grottenschlecht gemachten Video zu tun haben, keine Ahnung.... :banghead::eekek:

Schau mal, was Deine Quelle zu den "mörderischen Verben" auch über Konjunktiv hergibt... :giggle:
 
Andi#87

Andi#87

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Wenn am Ende jemand zahlen muss, kann er ja sein Ticket vertrauensvoll an ADV Biker schicken. Der klärt das dann, voll Professionell :facepalm:
 
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Wenn am Ende jemand zahlen muss, kann er ja sein Ticket vertrauensvoll an ADV Biker schicken. Der klärt das dann, voll Professionell :facepalm:
Herrlich. Wenn wirklich irgend Jemand deswegen zur Kasse gebeten werden sollt, hat er ja auch die Möglichkeit die Zahlung vor Ort zu verweigern. Und dann, würde sich zeigen, ob wirklich ein Bussgeldbescheid in Haus flattert. :banghead: :bounce:
Also gilt, wer vor Ort bezahlt, ist selber schuld! :mstickle:
 
Andi#87

Andi#87

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Also gilt, wer vor Ort bezahlt, ist selber schuld! :mstickle:
Wenn Du mal außerhalb von Entenhausen unterwegs bist, wirst Du erfahren, dass die Executive durchaus die Möglichkeit hat, Dir die Weiterfahrt zu untersagen. Naja gut, Dir nicht, tolle Hechte dürfen natürlich weiter fahren.

Mir ist meine Zeit nun zu schade, um mich mit solchen Menschen wie dir weiter auseinander zu setzen. Geh wegen meiner woanders spielen.
 
ADVBiker

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Wenn Du mal außerhalb von Entenhausen unterwegs bist, wirst Du erfahren, dass die Executive durchaus die Möglichkeit hat, Dir die Weiterfahrt zu untersagen. Naja gut, Dir nicht, tolle Hechte dürfen natürlich weiter fahren.

Mir ist meine Zeit nun zu schade, um mich mit solchen Menschen wie dir weiter auseinander zu setzen. Geh wegen meiner woanders spielen.
:bounce: :bounce: :bounce: Also, ich kann ja nur für mich sprechen, ich habe die Erfahrung gemacht, das die Executive durchaus wohlwollend und hilfsbereit ist, wenn man sich zum bemängelten Sachverhalt selber auskennt, selbst wenn auch nur etwas....
Sag mal, nachdem ich Deine verschiedenen Aussagen zum Thema "Helm verliert Zulassung mit Helmsprechanlage" an verschiedenen Stellen widerlegt habe, bist Du nun der Oberschwurbler vom Dienst, oder verarschst Du hier einfach nur alle?
Ich frage nur für einen Freund. :smile:
 
Londas

Londas

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Also gilt, wer vor Ort bezahlt, ist selber schuld! :mstickle:

In Italien besteht auch die Möglichkeit, das Bike stehen zu lassen.....und zu Fuss weiter zu gehen....

Wie es auf dem Balkan ist, will ich gar nicht wissen.

In der Schweiz z.B. müssen nicht in der Schweiz ansässige Personen sofort bezahlen (Cash oder Kreditkarte). Ansonsten lässt Du dein Bike ebenfalls am Strassenrand stehen.
 
ADVBiker

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Londas, schau, die nationalen Behörden können doch nur das Vergehen bestrafen, was nach der nationalen Gesetzgebung festgelegt ist.
Momentan gibt es kein Land in Europa, das vorschreibt, Motorrad-Helme müssen mit Sprechanlage geprüft sein. Denn diese Regelung wird, so wie ich es weiter vorne ausgeführt habe, noch bei der zuständigen EU Kommission abgeklärt. Von daher also noch (lange) keine rechtliche Grundlage.
Was sagt das OR in der Schweiz dazu?
 
Londas

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Ich verstehe das anders.... Die Helme haben eine Zulassung ohne Zubehör. Wenn ich was nachträglich
anbaue verliert der Helm die Zulassung.
Das das nicht jeder "Dorfpolizist" weiss ist ja nachvollziehbar.

aber die Staaten und Gemeinden sind chronisch finanziell klamm und auf der Suche nach neuen Einnahmequellen.

Ich meinte ja nur, wenn Du im Ausland z.B. in Italien ohne zugelassenen Helm angehalten wirst und der Polizist Geld von dir will wirst Du zahlen müssen, oder dein Bike bleibt erstmal stehen.


wer also im Ausland nicht zahlt, ist selber schuld:wink::wink: oder am deutlich kürzeren Hebel.....

Edit sagt: In der Schweiz mindestens ECE 22-05 DOT ist nicht erlaubt
 
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Londas, nein, eben nicht. Das ist der Knackpunkt an der ganzen Diskussion dazu. In der aktuellen ECE R 22-06 5. Revision werden neu deutlich mehr Prüfkriterien für Motorradhelme und Zubehör festgelegt und festgelegt, wie das Prüfverfahren am Helm und seinem Zubehör durchgeführt werden soll. Das Zubehör wird genau benannt. Da ist die Rede von Visieren, in all seinen Farben, das Sichtfeld und die Bruchfestigkeit von Visieren. Sonnen-visieren, die man individuell (wie z.B bei Schuberth) nutzen kann, sowie Sonnenschilde (wie z.B. bei Enduro Helmen oder Schuberth E1 + E2 usw.) Es wird auch von elektronischen Zubehör im Zusammenhang bei Visieren geredet (geschrieben :wink:) , hier kenne ich das Visier von BMW, welches in der Lage sein soll, Richtungsanweisungen vom Navi in den Helm zu projizieren.

Wie ich weiter vorne ausgeführt habe, ist die 5. Revision in Überarbeitung. Es gibt eine 1. Überarbeitung ECE/TRANS/WP.29/2022/63 der zuständigen Sicherheitskommission, welche es, nach dem üblichen Verfahren bereits soweit abgeklärt und ausgearbeitet hat, dass die 1. Überarbeitung bereits zur Beratung der EU Kommission zur Harmonisierung im Verkehr vorgelegt wurde (187. Sitzung)
Offensichtlich gab es bei der Beratung über die 1. Überarbeitung berechtigte Einwende, so dass von der zuständigen Sicherheitskommission, eine 2. Überarbeitung ECE/TRANS/505/Rev.1/Add.21/Rev.5/Amend.2 in Auftrag gegeben bzw. bereits ausgearbeitet wurde (Datum 1. Seite, oben rechts: Februar 2023)

In dieser 2. überarbeiteten Version ist z.B. die Rede davon, das ein Helm Kennzeichnungen haben soll, wo zusätzliches Zubehör befestigt werden "darf". Ich vermute mal, dass nun die verschiedenen Helmhersteller und Anbieter von "elektronischen Zubehör" für Motorradhelme von der zuständigen Sicherheitskommission angefragt, (Stellungnahme) gebeten werden, wie die neuen Anforderungen umgesetzt werden können, bzw. ob das aktuell gültige Prüfverfahren überhaupt dafür geeignet ist, oder ob es Anpassungen braucht.
Und bis dieses Ergebnis der EU Kommission zur Harmonisierung im Verkehr zur Beratung und evtl. zur Abstimmung überhaupt vorgelegt wird, werden wir erst dann sehen, wenn es soweit ist..... :wink:

Deshalb ist die Aussage, ein Helm verliert seine Zulassung wenn ein Intercom daran befestigt wird (oder eben auch eine Kamera), der nach der aktuellen Richtlinie 22-06, 5. Revision bereits hergestellt, in den Handel gebracht und verkauft wurde, schicht und ergreifend (aktuell jedenfalls) vollkommen falsch!

Wie so eine Kennzeichnung aussehen kann, kann man im Dokument der 2. Überarbeitung ab Seite 18 sehen. Ich bin mit (fast) sicher, es gibt keinen Helm im aktuellen Sortiment weder im Laden, noch bei den Helmherstellern selber, der so eine Kennzeichnung bereits besitzt. Oder?
 
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