Nochmal ECE 22.06

Diskutiere Nochmal ECE 22.06 im Bekleidung Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Moin, ich mag den Typen zwar nicht sonderlich, aber er erklärt hier die Zusammenhänge recht gut. Und auch, was auf uns zukommt.
Peter1811

Peter1811

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Heute so, morgen so und übermorgen wieder anders. Eventualitätsstudien werden sich ausgedacht und und und, ich halte mich schon in etwa an die Regeln aber solcher Dummfug geht mir am Ar..... vorbei :banghead:
 
KMM

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Heute so, morgen so und übermorgen wieder anders. Eventualitätsstudien werden sich ausgedacht und und und, ich halte mich schon in etwa an die Regeln aber solcher Dummfug geht mir am Ar..... vorbei :banghead:
was ist der 'Dummfug'? Der Inhalt und die Präsentation des Videos oder der rechtlicheHintergrund?
 
KMM

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Wenn es tatsächlich so ist, dass ein montiertes Sprechgerät die zertifizierte Leistung des Helms herabsetzt, ist es zumindest für mich logisch, dass dieser Helm in Verbindung dem diesem Sprechgerät nicht der Zulassung entspricht. Wenn man weiterhin annimmt, dass eine solche Sicherheitszertifizierung tatsächlich mehr Schutz vor Verletzungen bietet, dann ist das eine sinnvolle Maßnahme.
Wie wäre es, wenn du dich mal operieren lassen müsstest und der behandelnde Chirurg sagt dir, er hätte da so einen kleinen Zusatz an seine Instrumente gebaut. Würdest du dich unter das Messer legen und akzeptieren, dass er ohne geprüfte und zertifizierte Geräte an dir herumschnipselt?
 
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Und wie siehst du das, wenn dein Helm ein wenig älter ist und nur die Vorgängernorm erfüllt? Dann ist ja trotz angebautem Interkom die Norm immer noch erfüllt.
Gruß vom Odenwälder
 
KMM

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Und wie siehst du das, wenn dein Helm ein wenig älter ist und nur die Vorgängernorm erfüllt? Dann ist ja trotz angebautem Interkom die Norm immer noch erfüllt.
Gruß vom Odenwälder
Die Norm 22.06 unterscheidet sich in ihren Prüfkriterien deutlich von der Vorgängernorm, d.h. eine deutliche Verschärfung der Kriterien zeigt vermutlich dann den Einfluss solcher Anbauteile deutlicher. Ich kenne natürlich keine Details, in einer Motorrad war vor einiger Zeit ein Vergleich der Normen ein Thema.
Wenn ich mal Zeit und Lust habe, schaue ich mir die 22.05 hinsichtlich Anbauteile mal an.
Ich nutze noch einen Shoei GT Air 2 mit 22.05 und ein ultraflaches, aufgeklebtes Sena 10R und werde bei Gelegenheit auf den GT Air3 mit integriertem BT-System gehen.

Nachtrag: in der alten 22.05 von 2001!!! gibt es einen Hinweis auf abstehende Helmbauteile, die sich bei einem Sturz leicht lösen müssen, damit bei einem Aufprall vor allem die Torsion des Halses verringert wird. Ob sich daraus etwas für die Anbauteile ableiten lässt, darüber würden sich gerne Anwälte streiten wollen. Es erscheint gerade im Hinblick auf Torsion verständlich, das ein festes, großes Bauteil seitlich am Helm erhebliche Kräfte auf den Hals ausüben kann.
 
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Im Grossen und Ganzen ganz ordentlicher Dummfug... :giggle::bounce: Wirklich!
Diejenigen, die dieses Video toll finden, haben den Inhalt (offensichtlich) nicht erfasst. :facepalm:
Der Typ labert fast nur Blödsinn und unterlegt das mit Ausschnitten des originalen R 22-06.

Ich musste mir den "Dummfug" mehrmals anschauen. Es ist mir nicht gleich aufgefallen, weil das Video vollkommen verwirrend gestaltet, also grottenschlecht, ist. Daraus resultiert wohl auch Eure Annahme, dass die Benutzung von Intercoms/Helmsrechanlagen in der aktuellen ECE R 22-06 schon geregelt sei. Dem ist leider wirklich nicht so.

Es gibt bei genauerer Betrachtungsweise (auch akkustisch) einige interessante Sachverhalte in dem Video.
Da labert der Typ (man muss schon sehr konzentriert und Aufmerksam sein) ganz klar von "möglichen Änderungen in einer überarbeiteten Version der aktuell gültigen R 22-06" Weiterhin wird an einigen Stellen im Video der Schriftzug "Konjunktiv" eingeblendet.
Ich frag jetzt mal nicht nach, was Konjunktiv bedeutet.... wir waren sicher alle in der Schule damals Kreide holen.... :giggle:
Dann ist mir aufgefallen, es wird ein Dokument angezeigt, wo viele Zeilen farblich unterlegt sind. Die Recherche danach war nicht einfach, zumal die Bilder nur sehr kurz eingeblendet wurden. Der Typ spricht dann selber auch von der 2. Überarbeitung der 5. Revision.

Also, hier ist die 2. Überarbeitete Version zur aktuell gültigen ECE R 22-06, 5. Revision die im Video gezeigt wird mit blau unterlegten Zeilen. Gleich auf der 1. Seite, über dem UN-Logo ist eindeutig ersichtlich:
Dieses Dokument dient lediglich als Dokumentationshilfe. Die authentischen und rechtsverbindlichen Texte sind in der: ECE/TRANS/WP.29/2022/63 zusammengefasst.

In dieser 2. überarbeiteten Version der 5. Revision wird zwar auch nicht explizit von Intercoms gesprochen, aber die Ausführungen zu "elektronischen Geräten" ist schon sehr ausführlich.
So wird gefordert, dass diese elektronischen Geräte eine Kennzeichnung haben sollen, ob sie vom Helmherstellern mit getestet wurden, oder ob sie allgemein geeignet sind. Weiterhin wird in diesem Änderungsvorschlag vorgeschlagen, dass Helmersteller die Positionen am Helm Kennzeichnen soll, an dem elektronisches Zubehör befestigt werden kann. (Ihr merkt schon? Konjunktiv...:wink:)
PS: auch Diejenigen, die sich eine Kamera an den Helm babben, werden dann davon betroffen sein.

Nun wird auch langsam ein Paar Schuhe draus!

In der aktuellen ECE R 22-06 (erarbeitet im September 2017, in Kraft getreten im Januar 2021)
Es lässt sich rechtlich keine Ableitung erstellen, ob Intercoms/Helmsprechanlagen verwendet werden Können/dürfen oder nicht. Wenn ja, würde so eine Annahme auf sehr wackeligen Füssen stehen. Zumal eine Überarbeitung bei der entsprechenden EU Kommission vorliegt.

Hansemann hatte ein Dokument (von der Arbeitsgruppe für Sicherheit im Strassenverkehr) verlinkt, das die Überarbeitung der 5. Revision angstossen hat. (März 2021)
Dieses Dokument wurde der ECE zu ihrer Sitzung im Mai 2021 vorgelegt.

Diese Arbeitsgruppe hat auch dieses 30 seitiges Dokument als Dokumentationshilfe erarbeitet. (Februar 2023) auf der bereits eingereichten, bestehenden Grundlage zur Prüfung von Änderungsentwürfen der bestehenden ECE R22-06 ECE/TRANS/WP.29/2022/63 (April 2022).

Es wird wohl noch eine Weile dauern, bis die zuständige Kommission die eingereichten Änderungsvorschläge abschliessend beraten hat und die Verwendung von "elektronischen Zubehör an Motorradhelmen" verbindlich und rechtskräftig geregelt hat.

w.z.b.w. :smile::wavespin::biggrin:
 
Dangermouse

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Im Grossen und Ganzen ganz ordentlicher Dummfug... :giggle::bounce: Wirklich!
Diejenigen, die dieses Video toll finden, haben den Inhalt (offensichtlich) nicht erfasst. :facepalm:
Ich verstehe zugegebenermaßen nicht einmal die Hälfte von dem, was du hier schreibst. In dem Video wird aber exakt dasselbe gesagt wie in dem Dokument zur ECE 22-06, was du hier verlinkt hast.

Ich frag jetzt mal nicht nach, was Konjunktiv bedeutet.... wir waren sicher alle in der Schule damals Kreide holen.... :giggle:
Wieder keine Ahnung, was du meinst, aber in deinem Beispiel ist kein Konjunktiv vorhanden:

Weiterhin wird in diesem Änderungsvorschlag vorgeschlagen, dass Helmersteller die Positionen am Helm Kennzeichnen soll, an dem elektronisches Zubehör befestigt werden kann. (Ihr merkt schon? Konjunktiv...:wink:)
Und warum ist das jetzt on topic? Weil du in exakt 30 Sekunden eine Antwort posten wirst, in der du behauptest, es sei sehr wohl ein Konjunktiv vorhanden, und dass die Grammatikbücher fake news verbreiten…
Das nur als Info für Außenstehende, die die verschiedenen Beiträge hier qualitativ einordnen wollen.
 
Klausmong

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In dem Video wird was Gutes gesagt:

Eine Norm hat keinen Gesetzescharakter.
Sie stellt nur eine Basis da, die von irgendwelchen Institutionen erarbeitet wurde, damit alle Prüfungen wie hier vom Helm einheitlich sind.

ABER: Erst wenn im Gesetz ausdrücklich auf die Norm verwiesen wird, gilt sie auch wirklich.
In welchen Ländern das der Fall ist weiß ich nicht, aber Deutschland und Österreich gehören da sicher nicht dazu.

Also steht hier die Norm nicht auf Höhe des Gesetzes.
Man kann sich an ihr anhalten, aber muss nicht.

Auch das Argument mit dem Gericht, das es die hernehmen wird:
Kann sein, muss nicht. Tut es das doch, kann ich einen Einspruch machen..
 
Dangermouse

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ABER: Erst wenn im Gesetz ausdrücklich auf die Norm verwiesen wird, gilt sie auch wirklich.
In welchen Ländern das der Fall ist weiß ich nicht, aber Deutschland und Österreich gehören da sicher nicht dazu.
So, wie ich das verstanden habe, ist die Norm in Deutschland nicht verpflichtend, in Österreich aber schon:
Achtung beim Helmkauf im Internet: Motorradhelme, die auf österreichischen Straßen genutzt werden, müssen der Prüfnorm ECE 22.05 (bzw. ECE 22.06 – neu seit 2021) entsprechen.
(Motorradhelme: Was man beachten muss [Ratgeber])

Es dürfen also auch in Österreich noch Helme nach der alten Norm getragen werden, was heißt, dass es eh unwahrscheinlich ist, einen Helm auftreiben zu können, der keiner Norm entspricht.
Eine juristische Spitzfindigkeit ist vielleicht, was mit einem Helm passiert, der 22.06 hat, diese aber nach Anbau eines Intercoms erlischt. Hat der Helm dann automatisch 22.05? Oder entspricht er dann keiner der beiden Normen und ist deshalb illegal (in Ö, nicht in D)?
Das nur als Gedankenspielerei - ich glaube nicht, dass dies jemals in der Praxis umgesetzt werden wird.
 
Klausmong

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Ich finde nur Regelungen, das ECE 22 bei uns Pflicht ist, nicht aber 22.05 oder 22.06

Welcher Helm ist erlaubt?
Erlaubt sind Sturzhelme die der ECE-Regelung Nr. 22 entsprechen, zum Nachweis dafür befindet sich am Helm ein Genehmigungszeichen.(„E“ mit Länderkennzahl in einem Kreis und Genehmigungsnummer). Das Genehmigungzeichen ist häufig am Kinnriemen oder in der Komfortpolsterung des Helmes angebracht.

Für das Tragen des Helmes ist „bestimmungsgemäßer Gebrauch“ vorgeschrieben. Das bedeutet z.B., dass der Kinnriemen geschlossen werden muss.

Alles über Helme finden Sie in der ECE-Regelung Nr. 22.
 
L

lector

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Es ist ja Helmpflicht. Mit der Helmpflicht ist im Gesetzestext zudem definiert, dass nur ein entsprechend genehmigter und geprüfter Helm als solcher gilt.
Ein Helm erlangt die Genehmigung und damit die entsprechende Kennzeichnung nach erfolgreichem Abschluss der vorgegebenen Prüfverfahren. Diese Prüfverfahren orientieren sich an den gültigen Normen.
Das Gesetz muss nicht auf eine Norm verweisen (dann müssten sich mit jeder Normänderung auch die Gesetzestexte ändern), sondern verweist auf genehmigte und geprüfte Produkte.
 
lomax

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Bald darf man möglicherweise auch kein Schlüsselbund, Handy oder Laetherman in der Jackentaschen haben. Bei Unfall/Aufprall könnten sich diese Gegenstände bei dessen Aufprall ja gefährlich in die Eingeweide oder Knochen drücken.....
 
Peter1811

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Bald darf man möglicherweise auch kein Schlüsselbund, Handy oder Laetherman in der Jackentaschen haben. Bei Unfall/Aufprall könnten sich diese Gegenstände bei dessen Aufprall ja gefährlich in die Eingeweide oder Knochen drücken.....
Ja, das ist wirklich so, ich bin mal auf dem Schlüsselbund gelandet, mir ist weiter nix passiert, aber der Oberschenkel war schon spektakulär farbig. Seitdem habe keinen Schlüssel mehr in der Hosentasche und brauche auch keine Vorschrift oder Verbote.
Und möchte weiterhin ein selbst bestimmtes Leben führen!
 
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