Rattenfänger
Hallo Dietmar,Wenn mir jemand einen Halter baut, dann würde ich sofort loslegen !
Den Scheinwerfer habe ich ja schon:
mach mal bitte einen Link!
Ist ein bisschen klein zum schauen.
Danke für Deine Mühe
Thomas
Hallo Dietmar,Wenn mir jemand einen Halter baut, dann würde ich sofort loslegen !
Den Scheinwerfer habe ich ja schon:
.Wenn mir jemand einen Halter baut, dann würde ich sofort loslegen !
Den Scheinwerfer habe ich ja schon:
???.
Fürchte dies allein wird noch nicht reichen...es ist ja so dass wenn der Hersteller sowas für die Serie beschließt, die Kosten für die Zertifizierung auf eine einigermaßen realistisch einzuschätzende Stückzahl umgelegt werden können.
.???
Der o.g. Scheinwerfer ist doch zugelassen und wird z.B. in Bussen und Wohnmobilen verwendet.
Gemäß den vorgenannten Auskünften muß der Scheinwerfer
- "nur" noch angebaut werden
- mit einer manuellen LWR versehen werden
und kann dann vom TÜV abgenommen werden:
Bei Nachrüstung von Xenonscheinwerfern für Abblendlicht ist eine
Begutachtung nach § 21 StVZO i.V.m. § 19 (2) StVZO erforderlich, wenn keine Genehmigung für den Anbau vorliegt, da durch einen unsachgemäßen Anbau eine Gefährdung zu erwarten ist. Eine positive Begutachtung ist möglich, wenn der Anbau aller lichttechnischen Einrichtungen vollständig Artikel 3 der RL 93/92/EG (ECE-R 53.01) entspricht.
(Auszug aus der Antwort des TÜV an meine Firmenmailadresse )
Gruß
Dietmar
.Der Fernscheinwerfer ist schon drin: Bixenon !
Nur ein Standlicht fehlt ? Gibt es das eigentlich schon als LED ?
Gruß
Dietmar
.Hi
Die Mechanik ist das geringste Problem. Aber nach Rücksprache mit dem TÜV gibt es noch eine Hürde
Jetzt das Problem:
Die ECE 53.01 sagt in 2.5.1 aus, dass es gleichwertige Leuchten zu sein haben
Die wiederum sind für Abblendlicht an Moppeds >125ccm in 6.2.1.2 festgelegt und da steht, dass Abblendlicht den Regelungen, 112, 1, 8, 20, und 72 entsprechen muss.
ALLE Xenonscheinwerfer sind aber nach 98, 99 geprüft
Es gibt also keinen für Moppeds geeigneten Scheinwerfer.
Da müssen die Politiker nachbessern.
sind Politiker nicht doch "etwas besonders"??
Ob Bi-Xenon überhaupt zulässig ist ist dann nicht mal die Frage :-( (das "Mono" von Hella heisst übrigens "90mm classic xenon").
gerd
sind Politiker nicht doch "etwas besonders"??
gerd
Hallo Adi,.
hier er Link zu den ECE-Regelungen auch 53.01
http://www.bmvbs.de/-,1446.1032708/ECE-Regelungen.htm#21-30
.Hallo Adi,
die 53.01 sehe ich da nicht, sondern nur den alten Stand !
Sobald ich die mechanische Befestigung gelöst habe, will ich gerne meine Erfahrungen mit dem TÜV posten.
Die Bixenon Scheinwerfer sind übrigens im Autoteilehandel und gelegentlich in der Bucht erhältlich.
Gruß
Dietmar
.@renegade
Das BiXenon gibt's bei Hella
gerd
Na dann wäre das doch schon mal geklärt...Hi Dietmar
Gefunden! Im englischsprachigen Original ECE/TRANS/WP.29/2009/23 steht genau das was in der ECE53.01 fehlt: Nämlich, dass für 6.1.1.1 und 6.2.1.2 die Regelungen 112, 1, 8, 20, 72, 57, 113 und 98 gelten
gerd
.Na dann wäre das doch schon mal geklärt...
Kein Thema, dann erklär Du halt in kurzen Worten "6.1.1.1 und 6.2.1.2 die Regelungen 112, 1, 8, 20, 72, 57, 113 und 98"...es wird halt nicht alles unmittelbar übersetzt, unabhängig davon muss es gelten...