Hallo Chris,
den Widerspruch kannst Du Dir leider sparen, leider leider oder Du hast Deine verlustige Maschine neu bewerten lassen und ein entsprechendes Gutachten liegt der Versicherung vor und der Fahrzeugwiederbeschaffungspreis wurde entsprechend angepasst. Die Versicherung geht immer vom Neupreis ( ohne Extras!!! ) aus und erstattet "nur" den Wiederbeschaffungspreis, d.h. BJ und KM Leistung.
Solltest Du künftig so aufwändige Umbauten machen, würde ich das vorher mit der Versicherung abklären und erst einmal erfragen ob dieses bereit sind und zu welchem Preis den TK Bereich zu verändern.
Als Ex Oldtimerbesitzer kenne ich das nur zu genüge, auch diese werden gern mal entwendet.....
Ja und was dann ein TR 6 der 40 Jahre alt ist und gerade für 20.000 Euronen frame off restauriert wurde noch Wert sein soll, wenn er "weg" ist, da kann man sich trefflich streiten.
Daher werden bei besonders individuellen Fahrzeugen eben nach Gutachten versichert und dann muss man sich nicht mehr streiten.
Tut mir sehr leid für Dich, dass Deine Lebensabschnittslady leider die Biege gemacht hat....
Sehr ärgerlich
Gruss
Jürgen