Jungs, lasst doch das Fauchen sein und schnurrt wieder mehr ...
oder schaut mal hier ... oder da gibt es noch mehr amüsantes zu lesen
da steht z.B.
"
Quälerei von nebenan erlaubt?
So gesehen ja. Ein Nachbar muss sein Grundstück nicht hunde- bzw. katzenfreundlich gestalten, nur weil Sie eine Katze bzw. einen Hund besitzen. Glasscherben im Blumenbeet oder ein scharfer Hund zur Abschreckung der Katze sind leider gestattet. Diese Praktiken stellen keine Tierquälerei dar. Es ist eben Pech für die Katze oder den Hund, wenn sie aufgrund dieser Bösartigkeiten zu Schaden kommen."
"Katzen kennen keine Grenzen
Bewohner von Gebieten mit Einfamilienhäusern und Gärten müssen es hinnehmen, dass Nachbars Katze über ihr Grundstück streunt. Denn es liegt in der Natur von Hauskatzen mit Auslauf, dass sich diese auch auf fremdes Areal begeben. Die Richter begrenzten diesen Duldungsanspruch allerdings auf eine Katze. Mehr sei dem Grundstücksnachbar nicht zuzumuten. Landgericht Hildesheim, Az.: 1 S 48/03"
"Wenn die Katze zum Nachbarn geht
Ein Zutrittsverbot für ein Mietgrundstück ist nicht rechtens, entschied das Landgericht Darmstadt in einer Berufungsverhandlung: Ein Mieter hatte seinen Nachbarn bzw. dessen zwei Katzen zwingen wollen, das gemeinsame Gartengrundstück nicht mehr zu benutzen, weil die Tiere unter anderem einen seiner Blumentöpfe umgeworfen und demoliert hätten. In der ersten Instanz bekam er Recht, in der zweiten fanden die Richter, der katzenlose Nachbar könne nur ein Verbot für den Teil des Gartens einklagen, zu dem er ganz allein das Nutzungsrecht habe. Das Aktenzeichen: 7 S 241/01."
"Katzenklo" auf Nachbars Terrasse
Ein Katzenhalter muss seine Katze so halten, dass diese nicht auf den Balkon oder auf die Terrasse des Nachbarn kommen kann und dort AA oder Erbrochenes hinterlässt. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Bonn hervor (Az.: 8 S 142/09). Zwar ist es durchaus üblich, dass Katzen auch andere Grundstücke betreten. Nicht mehr hinnehmbar ist es aber, wenn das Tier Balkon und Terrasse mit AA und Erbrochenem verunreinigt. Dies muss der Katzenhalter unterbinden."
Quelle:
www.geliebte-katze.de