Motorschaden F800GS - 05/2008

Diskutiere Motorschaden F800GS - 05/2008 im F 650 GS, F 700 GS und F 800 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ohne Informationen, was genau jetzt kaputt ist, wäre jede Aussage zu einer möglichen Ursache reines Christallkugellesen. War es ein Lagerschaden...
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Leider ist meine Frage nach der Ursache nicht beantwortet worden ...

Ausserdem gibt es technisch von meiner Seite keine neuen Erkenntnisse.
Ohne Informationen, was genau jetzt kaputt ist, wäre jede Aussage zu einer möglichen Ursache reines Christallkugellesen.

War es ein Lagerschaden oder vielleicht ein Getriebeschaden?
Wenn Lager, dann Pleuellager oder Kurbelwelle?
 
IamI

IamI

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Zusammenfassung: Ich habe gerade erfahren, dass ich mein Motorrad in Ordnung gestellt wiederbekommen werde. Mein Händler trägt die Kosten des Kulanzangebots von BMW.
Ser's,

na dann, frohes Warten auf die wiederhergestellte Maschine, bei dem Wetter ist das Warten ja ohnedies das einzige was möglich ist - außer man hat die Möglichkeit im Freien spielen zu können - auf den Straßen ist es momentan eher öha.

Gratulation zum guten Ende der Geschichte - auch wenn's mich schon interessiert hätte, was ....

liebe Grüße

Wolfgang
 
Zörnie

Zörnie

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Leider ist meine Frage nach der Ursache nicht beantwortet worden und meine Bitte nach Vermeidung unqualifizierter Qualitätsdiskussionen unberücksichtigt geblieben.

Zusammenfassung: Ich habe gerade erfahren, dass ich mein Motorrad in Ordnung gestellt wiederbekommen werde. Mein Händler trägt die Kosten des Kulanzangebots von BMW.

Mehr will ich zu dem Fall nicht schreiben, um streitlustigen Mitmenschen keinen Nährboden für schwachsinnige Gerüchte zu liefern. Ausserdem gibt es technisch von meiner Seite keine neuen Erkenntnisse.
:confused:

Der Händler trägt die Kosten? Und viel zum Thema beitragen konntest o. wolltest du ja auch nicht :eek:

Grüße
Steffen
 
L

LGW

Gast
Lupusz, der Grund für die ausbleibenden Antworten ist, das von dir die Frage falsch gestellt wurde.

Es gibt keine bekannte, wiederkehrende Ursache für Motorschäden, weder bei frühen noch bei späten 800er-Modellen.

Wohl gab es einzelne Motorschäden, mir wäre aber aus der Lektüre div. Foren nicht bekannt, das es einen bestimmten Schaden gab, der immer wieder vorgekommen wäre, was auf ein Serienproblem schließen ließe.

Dementsprechend benennt natürlich auch keiner die Ursache "dieser" Schäden, und deinen Schaden mit einem der div. anderen zu vergleichen um eine eventuelle Häufung festzustellen ist ja schlecht deswegen unmöglich, weil der einzige Anhaltspunkt "irgendwas im Motor ist kaputt" ist - und das lässt nun mal einfach keinen Vergleich zu.
 
Lupusz

Lupusz

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:confused:

Der Händler trägt die Kosten? Und viel zum Thema beitragen konntest o. wolltest du ja auch nicht :eek:

Grüße
Steffen
Ich habe ein Motorrad von einem Händler gekauft und 40km später war der Motor defekt. Ich und das liegengebliebene Moped wurden dankenswerterweise vom Händler abgeholt. Ich wurde zur U-Bahn gebracht, mein Moped zum BMW Händler.
Heute habe ich telefonisch erfahren, dass alles für mich geregelt wird und ich keine Kosten zu tragen habe.

Es liegt in meiner Natur zu einer sinnfreien Diskussion nichts beizutragen, und genau das ist das Verherrlichen oder auch Ablehnen eines Modells/Marke ohne belegbare Fakten.

Ich kann nur sagen, dass ich sehr viel Glück mit meinem Händler hatte und BMW hier ganz toll reagiert hat!
Mehr Fakten habe ich nicht, nachdem ich mein Motorrad in Summe nur 30 Minuten gesehen habe - und da war der Motor verschlossen.


vG,
Lupusz
 
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AlpenoStrand

AlpenoStrand

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Darum hab ich ja nach dem :) gefragt, da könnte man (nachher) Details erfahren - wenn du willst.

Ansonsten Glück gehabt. Gute Fahrt, wenn du das Moped dann zurück hast.
 
peter-k

peter-k

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Das hab' ich vermutet, das BMW jetzt schweigt.

Da liegen zu ernste Erfahrungen aus der Vergangenheit vor. Schade schade. Ein gewisses Verständnis habe ich.
 
H

Herr-Schmuschmittenkötter

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S@S
ich denke, das ist die Rückseite der Medaille. Je mehr wir als Kunden
uns vernetzen, desto zurückhaltender mit Informationen werden die Hersteller und deren Händlernetzwerke.

Angenommen der Hersteller würde bei 2 oder 3 Vorfällen jedesmal die gleiche Ursache nennen, würden Dutzende mit dem Finger auf das Moped zeigen und sagen, jaja, der Motor ist nicht haltbar, der hat ja das Problem X...

Schätze, wir brauchen ein Moped-Wikileaks :cool:
 
S

Saisonschwuchtel

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Hi Lupusz,

eine Frage hätte ich schon noch: gibt es denn im Ösiland keine Händlergarantie? Wenn ich in D ein gebrauchtes Moped beim Händler kaufe, ist meines Wissens immer eine einjährige Garantie dabei. Deswegen habe ich Deine Sorgen sowieso nicht verstanden, wenn bereits nach wenigen KM nach dem Kauf die Späne im Motor rumfliegen...

Trotzdem schön, das es ohne Verlust für Dich ausgegangen ist.

Gruß
Rudi
 
peter-k

peter-k

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ich denke, das ist die Rückseite der Medaille. Je mehr wir als Kunden
uns vernetzen, desto zurückhaltender mit Informationen werden die Hersteller und deren Händlernetzwerke.
Es geht nicht ums Vernetzen, sondern um die Art der Kritik und auch um Ausfälle nach Absurdistan.
 
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Lupusz

Lupusz

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gibt es denn im Ösiland keine Händlergarantie? Wenn ich in D ein gebrauchtes Moped beim Händler kaufe, ist meines Wissens immer eine einjährige Garantie dabei. Deswegen habe ich Deine Sorgen sowieso nicht verstanden, wenn bereits nach wenigen KM nach dem Kauf die Späne im Motor rumfliegen...
Servus Rudi!


Ich hatte nie Sorgen dass ich auf dem Schaden sitzenbleibe, weil mein Händler klargestellt hat, dass er sich darum kümmern wird.

Mein größtes Risiko war, dass mein Händler die Wandlung des Vertrags hätte fordern können. So hätte ich mich um ein neues Moped umschauen müssen und ich wäre auf den Kosten der amtlichen Gebühren sitzen geblieben.

Zur "Garantie":
Bei einem Gebrauchtfahrzeug vom Händler gibt es bei uns in Österreich in der Regel nur Gewährleistung und keine Garantie - so auch in meinem Fall.

Die Gewährleistung eines Händlers verlangt, dass der Händler für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware einzustehen hat.
Die Garantie hingegen umfasst den Schutz des Käufers gegenüber dem Händler (oder auch Hertellers) gegen Mängel innerhalb eines Zeitraums nach Abschluss des Geschäfts.

Das das Gesetz für solche Geschäfte die Beweislastumkehr verankert, wird rechtlich davon ausgegangen, dass beim Auftreten eines Fehlers innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss die Mängel auch schon beim Kauf bestanden haben.
Demnach ist man auch bei Gewährleistung auf der sicheren Seite, während man bei streitbaren Leuten vor Ärger nie ganz gefeit ist.

Der Händler hat aber auch das Recht auf Reparatur. So könnte man bei einem schwarzen Schaf befürchten, dass der Fehler nur notdürftig behoben wird und man danach erst allein mit dem ursächlichen Problem dasteht.

Aber wie schon gesagt: Mein Händler hat von Anfang an sehr zuvorkommend reagiert. Meine größte Sorge war, welche F800GS ich mir nehmen werden wenn es mit dieser nichts mehr wird.


Gruß,
Lupusz
 
S

Saisonschwuchtel

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tja, du warmer biefke, natürlich gibt es die, warum sonst sollte der händler die kosten übernommen haben ?

harald
Sei a bisserl vorsichtig mit deiner Wortwahl, sonst rauschts:p. Saisonschwuchtel bezeichnet bei uns im Piefke-Land (wenn schon Biefke, dann schreib ihn richtig) einen Saisonkennzeichenfahrer und hat nichts mit dessen sexuellen Neigungen zu tun. :D
 
S

Saisonschwuchtel

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Servus Rudi!


Ich hatte nie Sorgen dass ich auf dem Schaden sitzenbleibe, weil mein Händler klargestellt hat, dass er sich darum kümmern wird.

Mein größtes Risiko war, dass mein Händler die Wandlung des Vertrags hätte fordern können. So hätte ich mich um ein neues Moped umschauen müssen und ich wäre auf den Kosten der amtlichen Gebühren sitzen geblieben.

Zur "Garantie":
Bei einem Gebrauchtfahrzeug vom Händler gibt es bei uns in Österreich in der Regel nur Gewährleistung und keine Garantie - so auch in meinem Fall.

Die Gewährleistung eines Händlers verlangt, dass der Händler für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware einzustehen hat.
Die Garantie hingegen umfasst den Schutz des Käufers gegenüber dem Händler (oder auch Hertellers) gegen Mängel innerhalb eines Zeitraums nach Abschluss des Geschäfts.

Das das Gesetz für solche Geschäfte die Beweislastumkehr verankert, wird rechtlich davon ausgegangen, dass beim Auftreten eines Fehlers innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss die Mängel auch schon beim Kauf bestanden haben.
Demnach ist man auch bei Gewährleistung auf der sicheren Seite, während man bei streitbaren Leuten vor Ärger nie ganz gefeit ist.

Der Händler hat aber auch das Recht auf Reparatur. So könnte man bei einem schwarzen Schaf befürchten, dass der Fehler nur notdürftig behoben wird und man danach erst allein mit dem ursächlichen Problem dasteht.

Aber wie schon gesagt: Mein Händler hat von Anfang an sehr zuvorkommend reagiert. Meine größte Sorge war, welche F800GS ich mir nehmen werden wenn es mit dieser nichts mehr wird.


Gruß,
Lupusz
Hi Lupusz,

jessas, ist das kompliziert. Aber einleuchtend geschrieben. So genau war mir der Unterschied gar nicht bewusst.

Bei uns ist das eingentlich immer eine sog. Car-Garantie/Gewährleistung die der Händler erwirbt (eine Art Versicherung). Dazu ist er bei uns gesetzlich verpflichtet. Die in der Gewährleistungs- bzw. Garantiezeit entstehenden Schäden (also seinen Aufwand) rechnet der Händler mit der Versicherung ab.

Somit ist mir halt die Bemerkung von Dir, daß der Händler die Kosten übernommen hat, etwas aufgefallen. Ist ja wurscht, hauptsache Dir wurde geholfen. ;)
 
reverant

reverant

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Bei uns ist das eingentlich immer eine sog. Car-Garantie/Gewährleistung die der Händler erwirbt (eine Art Versicherung). Dazu ist er bei uns gesetzlich verpflichtet.
Wer hat dir das denn erzählt. Er ist doch nicht verpflichtet eine Versicherung abzuschließen.

Nur die Sachmängelhaftung – auch Gewährleistung genannt – schreibt der Gesetzgeber vor. Sie besagt, dass der Verkäufer zwei Jahre dafür geradesteht, dass ein Produkt mängelfrei ist. In den ersten sechs Monaten gilt die Umkehr der Beweispflicht: Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht bestanden hat. Nach Ablauf der Frist muss es der Käufer nachweisen. Bei gebrauchten Dingen kann die Dauer der Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt werden. Private Verkäufer können sie ganz ausschließen. Eine Garantie ist hingegen ein freiwillige Zusage.
 
S

Saisonschwuchtel

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Wer hat dir das denn erzählt. Er ist doch nicht verpflichtet eine Versicherung abzuschließen.

Nur die Sachmängelhaftung – auch Gewährleistung genannt – schreibt der Gesetzgeber vor. Sie besagt, dass der Verkäufer zwei Jahre dafür geradesteht, dass ein Produkt mängelfrei ist. In den ersten sechs Monaten gilt die Umkehr der Beweispflicht: Der Verkäufer muss also beweisen, dass der Fehler beim Verkauf noch nicht bestanden hat. Nach Ablauf der Frist muss es der Käufer nachweisen. Bei gebrauchten Dingen kann die Dauer der Sachmängelhaftung auf ein Jahr verkürzt werden. Private Verkäufer können sie ganz ausschließen. Eine Garantie ist hingegen ein freiwillige Zusage.
Servus reverant,


ich sag ja, ich bin da nicht besonders fit. Ob nun Garantie, Gewährleistung oder Sachmägelhaftung...so genau nimm ich das nicht. :p

Wenn im Motor knirscht bekommt der Händler das Moped und kümmert sich hoffentlich darum. Wenn nicht hat er einen Kunden weniger, aber das mit Garantie!


Schöne Grüße
Rudi
 
Thema:

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