gibt es denn im Ösiland keine Händlergarantie? Wenn ich in D ein gebrauchtes Moped beim Händler kaufe, ist meines Wissens immer eine einjährige Garantie dabei. Deswegen habe ich Deine Sorgen sowieso nicht verstanden, wenn bereits nach wenigen KM nach dem Kauf die Späne im Motor rumfliegen...
Servus Rudi!
Ich hatte nie Sorgen dass ich auf dem Schaden sitzenbleibe, weil mein Händler klargestellt hat, dass er sich darum kümmern wird.
Mein größtes Risiko war, dass mein Händler die Wandlung des Vertrags hätte fordern können. So hätte ich mich um ein neues Moped umschauen müssen und ich wäre auf den Kosten der amtlichen Gebühren sitzen geblieben.
Zur "Garantie":
Bei einem Gebrauchtfahrzeug vom Händler gibt es bei uns in Österreich in der Regel nur Gewährleistung und keine Garantie - so auch in meinem Fall.
Die Gewährleistung eines Händlers verlangt, dass der Händler für die Mängelfreiheit zum Zeitpunkt der Übergabe der Ware einzustehen hat.
Die Garantie hingegen umfasst den Schutz des Käufers gegenüber dem Händler (oder auch Hertellers) gegen Mängel innerhalb eines Zeitraums nach Abschluss des Geschäfts.
Das das Gesetz für solche Geschäfte die Beweislastumkehr verankert, wird rechtlich davon ausgegangen, dass beim Auftreten eines Fehlers innerhalb der ersten 6 Monate nach Vertragsabschluss die Mängel auch schon beim Kauf bestanden haben.
Demnach ist man auch bei Gewährleistung auf der sicheren Seite, während man bei streitbaren Leuten vor Ärger nie ganz gefeit ist.
Der Händler hat aber auch das Recht auf Reparatur. So könnte man bei einem schwarzen Schaf befürchten, dass der Fehler nur notdürftig behoben wird und man danach erst allein mit dem ursächlichen Problem dasteht.
Aber wie schon gesagt: Mein Händler hat von Anfang an sehr zuvorkommend reagiert. Meine größte Sorge war, welche F800GS ich mir nehmen werden wenn es mit dieser nichts mehr wird.
Gruß,
Lupusz