Hi
Den Zweiradvorschriften widerspreche ich ja gar nicht. Aber es gibt und gab für gar nix eine Winterreifenpflicht. [...]
Es gibt keine festen Termine (weder in Deutschland noch in Österreich) ab wann man - unabhängig von der Straßenbeschaffenheit - Winterreifen aufgezogen haben muss. Unterschied Deutschland und Österreich: Wer in Österreich innerhalb von dem Winterzeitraum (gesetzlich geregelt) erwischt wird, der ist richtig böse dran. Unter 4 mm Profil gilt (oder galt zumindest) ein Winterreifen in Österreich nicht mehr als Winterreifen. Wissen viele Urlauber nicht, wer nahe der Grenze zu Österreich gewohnt hat (wie ich) kennt die Regel und beachtet sie.
Zurück zu »Pflicht« und »Verordnung«:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.
Quelle: § 2 Abs. 3a StVO
https://dejure.org/gesetze/StVO/2.html
Da steht natürlich nicht »es ist die Pflicht des Führers eines Fahrzeugs...« sondern »darf .. nur fahren wenn«. Könnte man aber durchaus als »verpflichtende Regelung« verstehen. Hat sich ja auch in der Fachpresse und bei den Automobilclubs seit 2010 eingebürgert von der Pflicht zu sprechen.
Woanders haben sie in der StVO »Pflicht« ausgeschrieben, beispielsweise bei »§ 23 StVO - Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden«. Wobei da das Wort »Pflicht« auch nicht im Text selbst sondern »nur« als Überschrift zu finden ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__23.html
Aus dem §:
[...] Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn [...]
Schon wieder eine solche Satzbaukonstruktion: »darf .. nur benutzen, wenn«. Ist das jetzt dann eine Pflicht oder keine?
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Fazit: Wir meinen das Gleiche und sehen es lediglich aus unterschiedlichem Blickwinkel. Wir haben eine Winterreifenpflicht - abhängig von der Straßensituation. Diese Pflicht wir aber als »darf-nur-dann«-Regel formuliert.
Eine gennerelle Pflicht stumpf nach Verordnung »Von Tag X bis Tag Y« gibt es nicht.
Daher: »Du wolltest doch heute den Garten gießen?« - »Aber es regnet doch?« - »Dann nimm den Regenschirm mit!«
So eine Pflicht ist es nicht, stimmt.
Grüße, Martin