Grundsätzlich passen vierstellige Erkennungsnummern ("xx yy" o. "x yyy"), egal ob mit o. auch o. Saison, auf ein 180 x 200 Schild. Bei Saisonkennzeichen muss dann der kleine Stempel unter das Eurofeld geklebt werden, was eindeutig zulässig ist (Nachzulesen im BGLB Jahrgang 2011 Teil I Nr. 14, ausgegeben zu Bonn am 7. April 2011, auch hier Link im Beitrag 122). Das sollte gelten, ebenso wie der Bestandsschutz (bereits in #278 erwähnt) bereits zugeteilter, kurzer Kennzeichen (längere Nummer gibt's nur bei Neuzulassung, weil die kurzen Nummern ja für "Sonderfahrzeuge" dringend benötigt werden. Den Schmarrn hat man bereits in den 70ern verbreitet -da fuhren Amischlitten quasi "zuhauf" rum
, ich glaub mich erinnern zu können, daß jedes zweite Auto ein Ami war
-, um dann munter die kurzen Nummern an großzügige Kunden mit Luxuslimousinen deutscher Produktion zu pappen (obwohl, man weiss ja, daß MB, Porsche? u. BMW auch in Amiand Produktionsstätten unterhalten
), oder sie landeten an Bussen (mein Beitrag #327
).
Um noch ein wenig zur allgem. Konfusion beitragen zu können:
"Hallo
Heute im Enzkreis problemlos altes Kennzeichen von 23x20 auf 18x20er umgestempelt bekommen.
PF - X XX mit Saison.
Grüße
..."
oder auch:
"
so, dann legen wir mal noch eine lustigkeit drauf:
die schilderpresser im landkreis MOL wittern das große geschäft und machen selbiges aus den kleineren kennzeichen. natürlich ohne preisabsprache kosten die dinger einheitlich 22,50 in euro.
die zulassungsstelle ist sich in der verfahrensweise nicht ganz einig:
sachbearbeiterin 1 befragt zum umstempeln einer reservierten nummer bei zeitgleicher wiederinbetriebnahme:
ist die nummer auf das fahrzeug oder den halter reserviert?
aufs fahrzeug
wie lange ist die nummer den reserviert?
seit fast 6 monaten
aha, also vor dem 1.4.2011?
ja
dann geht das nicht denn man bekommt dann eine neue nummer!
sachbearbeiterin 2 aus dem background: wieso neue nummer? ist doch ein altbestand und wenn auf den halter reserviert.....
sachbearbeiterin 1: neee, aufs fahrzeug
sachbearbeiterin2: das spielt doch garkeine rolle! (hähh???)
sachbearbeiterin 1: die motorräder sind aber abgemeldet und die reservierung läuft am 21.4. aus!
s2: dann wirds aber knapp, denn die reserveirung verlängern geht ja nicht.
Kunde: kann ich denn nun die reservierten nummern, wenn ich vor dem 21.4. zu ihnen komme auf den neuen schildern abgestempelt bekommen?
s1: nein, dann bekommen sie eine neue nummer!
s2 ja, aber nur bis 21.4 dann verfällt die alte nummer.
kunde: was kostet denn die wiederinbetriebnahme mit dem siegeln der neuen schilder?
s1 : da müssen sie mal in die gebührenordnung des landkreises gucken, das weiß ich jetzt auch nicht, das ist ja immer soooo viel und da muß ich auch erst suchen. ich schätze mal so um die 15,-€. PRO FAHRZEUG NATÜRLICH! (mir ist fast das trommelfell geplatzt)
kunde: darf ich mir noch ihren namen aufschreiben, wenn ich denn am donnerstag zu ihnen komme, das ich mich darauf berufen kann?
s1: meinen?
Kunde: ja
s1:............ oder lieber den der kollegin?
Kunde: na den vom amtsleiter kenn ich ja schon, also ihrer wäre mir am liebsten, denn wir haben ja jetzt ausführlich drüber gesprochen!
s1 : ich geb ihn mal den von der kollegin die das dann macht.
den rest erspar ich euch.
noch fragen?
gruss ff
PS es gibt in berlin übrigens schildermacher die kunden die persönlich in den laden kommen und neue schilder möchten pro stück 15,-€ abnehmen, weil man ja die superduperonlinepreise nicht im laden bekommt!
bestellt man die dinger allerdings online(mit bestellbestätigung), dann bekommt man bei selbstabholung im laden die dinger fast für den halben preis. geht aber nur online!
isch liebe das internet! dafür bin ich einfach zu blöd!"
Noch irgendwelche Fragen (zur Bananenrepublik)? Und wenn ich dann im letzten Motorrad die Kommentare eines Zulassungs-Dienststellenleiters zur geänderten Verordnung lese, erspare ich mir, meiner Gesundheit halber (mein Blutdruck könnte, anlässlich meiner Zweifel an der Eignung erwähnten Personenkreises zum Lesen UND Verstehen eines Textes -bis auf das streichen von "Krafträdern und" unverändert- in's unermessliche steigen
), jeglichen Kommentar.
Grüße
Uli
p.s.
die Schildergröße 200 x 200 mm ist m.E absoluter Humbug (da hat wohl keiner der beteiligten Intelligenzler nachgerechnet), denn nur vierstellige Erkennungsnummern passen auf 180 x 200, fünfstellige verlangen aber, bei Einhaltung der korrekten Abstände, immer deutlich mehr als 200mm Breite, also darf es nur Schilder in 180mm o. 220mm Breite geben, nichts aber dazwischen. (Zum Nachrechnen: Buchstabe: 31mm, Zahl: 29mm, Abstand Buchst/Buchst o. Zahl/Zahl = 8mm, Abstand Buchstabe/Zahl min. 15mm, Abstand Buchst o. Zahl/Umrandung = 8mm, Breite Umrandung 4.5mm. Macht für eine fünfstellige Erkennungsnummer 211 bzw. 213mm, also immer ein 220mm Schild. Vierstellige passen immer auf 180mm Breite).
Die spinnen (nicht die 'Römer'
)! Aber von Leuten, die Sitzungsgelder kassieren, obwohl sie gar nicht an der Sitzung teilgenommen haben -und das auch noch als "ihr RECHT" ansehen-,
erwarte ich nichts anderes mehr
)