M
Majo
Stimmt leider nicht. Früher war nach ca. 1,5 Jahren abgemeldeter Zustand ein Vollgutachten nötig, heute ist die Frist 7 Jahre. Mit dem Vorhanden sein eines Briefes hat das allenfalls für den Eigentumsnachweis was zu tun.Mit Brief brauchste auch keine Vollabnahme sondern nur ne normale HU.
Mit einer EG-Übereinstimmungserklärung, die heute bei jedem Fahrzeug mitgeliefert wird, könnte man das umgehen. Aber die gabs 1998 soweit ich weiß noch nicht.
Ist aber letztlich egal, weil das auch nur ein TÜV ist, bei dem halt ein neuer Brief ausgestellt wird und der dafür das Doppelte kostet.