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Nordlicht
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- 05.10.2007
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Wenn ich als Laie an so eine Sache rangehe, dann lese ich in der kompletten Urteilsbegründung (das eingangs gegebene Zitat ist wirklich in seiner Verkürzung untauglich, weil es ja nur auf die prozentuale Verteilung Einfluss nimmt, nicht aber auf das Urteil selbst) vor allem 2 wichtige Sätze:
1.: Irgendwie bekommt der Motorradfgahrer ja dennoch so gut wie alle Schäden ersetzt, wenn man mal die Prozentzahlen ausser Acht lässt und die Geldsummen anschaut.
2.: Das Urteil ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung. Das bedeutet für mich, dass es nicht als Präzedenzfall taugt. Allerdings weiss ich nicht, ob ich hier richtig liege. Aber so verstehe ich das Juristendeutsch an dieser Stelle.
1.: Irgendwie bekommt der Motorradfgahrer ja dennoch so gut wie alle Schäden ersetzt, wenn man mal die Prozentzahlen ausser Acht lässt und die Geldsummen anschaut.
2.: Das Urteil ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung. Das bedeutet für mich, dass es nicht als Präzedenzfall taugt. Allerdings weiss ich nicht, ob ich hier richtig liege. Aber so verstehe ich das Juristendeutsch an dieser Stelle.