
Simondana
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Hallo zusammen,
ab morgen dürfen die Bayern auch wieder.....
ab morgen dürfen die Bayern auch wieder.....

Hallo zusammen,
ab morgen dürfen die Bayern auch wieder.....![]()
Z. B. HierSimondana: aus reiner Neugier - wo kann man das genau
nachlesen?
Da kann man das nicht nachlesen, da wird genauso nur darüber berichtet.Z. B. Hier
lG
Christian
Ich kann das daraus auch nicht rauslesen.Da kann man das nicht nachlesen, da wird genauso nur darüber berichtet.
Klar, danach Oberjoch und weiter zum HahntennjochHallo Schwabendriver, dann können wir uns ja bei Held in Sonthofen treffen, mir zittern schon die Hände.
Das braucht ja kein Land machen, wenn das VGH Ansbach meintMich würde es sehr wundern wenn irgendein Bundesland vorprescht
„Aus der Gesamtschau der (…) Regelbeispiele ergibt sich bei verfassungskonformer Auslegung (…), dass im Grundsatz jeder sachliche und einer konkreten, nicht von vorneherein unzulässigen Bedürfnisbefriedigung dienende Anlass als ‚triftiger Grund‘ (…) geeignet ist, das Verlassen der eigenen Wohnung zu rechtfertigen.“
Ein Verwaltungsgericht erlässt oder ändert keine erlassenen Verordnungen. Es sagt bestenfalls, ob die Verordnung oder Teile davon mit höherrangigem Recht vereinbar sind. So ist das auch hier geschehen. Die Verordnung selbst zu ändern ist Sache der bayerischen Landesregierung.Ja, soweit ich das sehe ist Ansbach in Mittelfranken, und Mittelfranken ist nach landläufiger Meinung Teil von Bayern. Und der offizielle Name des Gerichts scheint "Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Außenstelle Ansbach" zu sein ;-)
Allerdings braucht hier dann Bayern auf Regierungsebene nicht vorpreschen. Das Saarland wollte höchstwahrscheinlich auch nicht vorpreschen, bis ein Gericht dort die Ausgangsbeschränkung einfach gekippt hat.