Danke für die Infos, habe es vermutet, aber kann nicht selber prüfen.
Alleine um möglichen Diskussionen aus dem Weg zu gehen würde *ich* eine Freigabe Bescheinigung mitnehmen. Auch wenn COC und Schein was anderes angeben.
Wie aus anderen Threads zu lesen ist, liegt/lag die Begründung für diese Freigabe in D wohl daran, dass hier tlws kein Tempolimit auf der BAB gilt.
Gleichzeitig ist mittlerweile davon auszugehen, dass bei einem Unfall bei >130kmh eine Teilschuld immer wahrscheinlicher wird. Zumindest gibt es bereits entsprechende Urteile.
Und ich würde im Falle eines Unfalles diesen Diskussionspunkt direkt vermeiden. Wenn ich bei der Geschwindigkeit ohne großen Schaden wegkomme, möchte ich nicht noch ein Problem haben...