Hallo,
2 Tipps habe ich für dich.
1.) Wenn es dein erstes Fahrverbot ist wird dir Gelegenheit gegeben, das Fahrverbot innerhalb eines Zeitraumes von 4 Monaten anzutreten. Falls dir das im November besser gefällt legst du Einspruch ein und nimmst ihn m Juli zurück, dann hast Zeit bis November.
2.) Ich würde auch ohne Anwalt Einspruch einlegen und alleine beim Richter antreten (falls du keine Voreintragungen hast). Erläutere, dass du die 70 km/h Beschränkung nicht mitbekommen hast, dann hast du eine Chance, aus dem Vorsatzvorwurf rauszubekommen, dann reduziert sich das Bußgeld deutlich, die Kosten für das Gerichtsverfahren fallen dagegen nicht ins Gewicht.
Noch etwas zu Rechtsanwalt und Kosten:
Die Kosten für einen Anwalt in einem Bußgeldverfahren liegen bei 400.- € aufwärts, ohne Rechtsschutz lohnt sich das fast nie.
ABER: Wirst du wegen Vorsatz verurteilt, muß der Rechtsschutz nicht bezahlen und kann auch etwaig bereits bezahlte Vorschüße zurückfordern - nicht vom Anwalt sondern vom Versicherten.
Ds ist übrigens ein ganz gemeiner Trick der Richter. Wg. z.B. 42 km/h fahrlässig zu schnell laut Bußgeldbescheid kämpfst mit Rechtsschutz und Rechtsanwalt wie ein Löwe mit allen Tricks incl. Gutachten, um 2 km/h runter zu kommen, da es dann kein Fahrverbot gibt. Dann sagt der Richter:
OK, der Einwand ist denkbar, ich brauche da ein Gutachten, kostet ca. 600.- €, ich weise aber darauf hin, dass bei 42 km/h zuschnell, falls beim Gutachten nichts raus kommt auch eine Verurteilung wg. Vorsatz in Frage kommt, dies bedeutet im schlimmsten Fall:
Doppelte Geldbuße
Ev. sogar längeres Fahrverbot
Du zahlst alle Kosten selbst
Und dein Anwalt erklärt dir dann im Gerichtsflur, dass du ein Problem hast