Da hat wohl völlig zu Recht §315d Abs. 3 mit §315f gezogen. Sollte man auch mit den Schweizern in Südbaden so durchziehen, welche nur zum Rasen zu uns rüberkommen!
Ihr hab natürlich recht, wenn die Typen mit CH Kennzeichen, die z.B Bündner, Berner oder Balser Dialekt reden,
und noch Jacob, Josef oder René heissen zu euch nach Deutschland rüber fahren und einemal die Spinnweben
aus dem Auspuff blasen, die sollen eingelocht werden, eine schmerzhafte Busse bezahlen und die Fahrmaschine
eingezogen, und nie mehr auf die Strasse gelassen werden, logo
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Mit den anderen müsst ihr schon ein bisschen tolerant umgehen, die wollen in Berlin die Familie in Neukölln
besuchen, oder feiern mit ihren Familienangehörigen auf der Autobahn A ? eine Hochzeit mit schönen
Autokorsos und tollen Beschleunigungsfahrten. Das macht ihr schon
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