A
Anonym2
Gast
Tobias schrieb:ICH HAB SIE WIEDER!
Nach Gutachten und noch nem Gutachten und Reparatur konnte ich Sie gestern endlich wieder abholen.
Yo, Ende gut alles gut.....
Dann wieder viel Spaß beim fahren.
Gruß
Martin
Tobias schrieb:ICH HAB SIE WIEDER!
Nach Gutachten und noch nem Gutachten und Reparatur konnte ich Sie gestern endlich wieder abholen.
... genauso gehts. Ausser dass (so glaube ich) zwei Mahnungen verschickt sein sollten, wobei Du ab der zweiten (bescheidene) Mahnkosten verrechnen kannst. Nachdem der Mahnbescheid zugestellt wurde, hat der Gemahnte eine bestimmte Frist, um Einspruch zu erheben. Lässt er die verstreichen, so hast Du automatisch einen vollstreckbaren Titel (der aber de facto nur was nützt, wenn er auch irgendwann vollstreckt werden kann ). Erhebt er Einspruch/Widerspruch, kommt es meines Wissens automatisch zur Verhandlung.Ron schrieb:... auch wenn Du keinen Anwalt
einschalten willst, mußt Du Deinen Anspruch geltend machen.
Fordere ihn schriftlich zur Zahlung auf und mahne ihn mindestens
einmal. Wenn nichts kommt, dann gehe zu Deinem zuständigen
Mahngericht und beantrage den Erlaß eines Mahnbescheides.
Die Geschäftsstelle Deines zuständigen Gerichts kann Dir zu
den Formalitäten mehr sagen. So kannst Du auch ohne Anwalt
ggf. eine Pfändung einleiten. Zwar ist dies auch mit Gebühren
verbunden, aber wesentlich weniger als ein Anwalt ...
nicht automatisch! Du musst dann Klage erheben, um Dein Recht durchzusetzen.Erhebt er Einspruch/Widerspruch, kommt es meines Wissens automatisch zur Verhandlung.
endlich gute Nachrichten! Also, rauf auf die Muh und viiiel Spaß!Tobias schrieb:ICH HAB SIE WIEDER!
Servus !Tobias schrieb:Meine Versicherung sagt, das der Rücktransport über die Teilkasko nicht abgedeckt sei. Da ich aber ungern mit einem manipulierten Lenkradschloss fahren möchte