Nein kann man nicht. Du stellst dem Hersteller gegenüber zunächst mal eine Behauptung auf, ohne Nachweis. Eine direkte Reklamation beim Hersteller durch den Patienten ist im Reklamationsablauf gar nicht vorgesehen. Wenn jemand das Medikament bei dir abgeholt hätte und anschließend eine Ablehnung der Reklamation gekommen wäre, hättest du vermuten können, die Packung wäre weggeworfen worden. So etwas führt zu nichts.
Die Reklamation muss beim Vertrieb platziert werden, der entscheidet, ob die Daten für ein internes Ticket ausreichen. Wenn ja, durchläuft es die interne Reklamationsbearbeitung. Dann hätte die QC den Vertrieb (Apotheke, Arzt, Großhändler) zur Anforderung des Musters intern aufgefordert.
Wenn das Medikament über eine Apotheke bezogen wurde, musst du dich dort beschweren und die Kette auslösen. So ist nun mal der Ablauf.
Wieso sollte eine Pharmafirma auf direkten Kontakt des Patienten reagieren, wenn dazwischen beliebig viele Vertriebsorganisationen hängen? Wieso soll sie gerade in deinem Fall von etablierten Reklamationsabläufen abweichen? Jede Pharmafirma ist zertifiziert, die termingerechte Einhaltung der Abläufe wird überwacht.
Gruß
Klaus