FlyingSalamander
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Sorry,Im Stadt oder Landstraßenverkehr hat das Ding nix zu suchen.. da es den Bremsweg deutlich verlängert... zähle ich dann noch die Schreckmillisekunde dazu.. und ich den Gasgriff nicht sofort zukriege.
ich glaube Du hast gar nicht verstanden, wie das (ich rede hier vom Cruisy, der Wäschklammer) funktioniert
Schau Dir mal das Video an. Warum um alles in der Welt soll das denn nur den Bremsweg verlängern?????
Lässt Du etwa bei einer Gefahrenbremsung den Gasgriff los und lässt ihn zurückschnellen?
Also normalerweise heisst es bei einer Gefahrenbremsung unabhängig von der Gasstellung (!) die Kupplung und Bremse volle Kraft zu benutzen! Die Kupplung! Da ist es völlig wurst wie der Gasgriff gerade steht, weil jegliche Antriebskraft sofort aus dem Spiel genommen wird. Dazu muss man nix drücken, drehen oder entarretieren oder so.
Das so ein Ding bei einem Unfall ursächlich ist oder überhaupt aktiviert war, müsste erstmal bewiesen werden und kann nicht einfach nur unterstellt werden. Wie oben beschrieben hat es auf einen Bremsvorgang keinen Einfluss. Genau wie wenn z.B. nicht zulässige Scheinwerfer montiert waren, spielen die erst eine Rolle wenn sie das Unfallgeschehen beeinflussen.
Da ist es sicher gefährlicher, während der Fahrt eine Hand vom Lenker zu nehmen und z.B. das Visier zu verstellen. Schon mal eine einhändige Gefahrenbremsung versucht?
Für alle die es interessiert:
Ich bin heute mit dem Cruisy (Wäscheklammer) mal 3 Stunden herumgefahren.
Man merkt das Teil gar nicht und es stört nicht am Griff. Wenn das Gas zurückgenommen wird, steht es sofort in der Nullstellung und kann nichts ausrichten. Aktivierung geht ganz leicht mit dem Zeigefinger. Wenn man das Gas wie gewohnt mit der Hand zurückführt, geht es wieder auf Null. Man lässt ja normalerweise, um vom Gas zu gehen auch nicht den Griff los, sondern führt ihn zurück (sonst wirds hoppelig). Wenn man das mit dem aktivierten Cruisy macht, geht das genauso wie gewohnt.
Bei wenig aufgezogenem Gas ist die Rückstellkraft zu groß und die Klammer hält nicht, damit ist übrigens auch die Nutzung im Stadtverkehr gar nicht möglich (es sei denn, man fährt im 2. Gang 60km/h).
Bei Überlandgeschwindigkeiten so ab 90km/h und mehr ist dann die Haftreibung stärker als die Rückstellkraft und dann funktionierts.
Viele Grüsse
FlyingSalamander
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