Guten Morgen.
Ich bin gerade etwas irritiert, in Bezug auf die Kurzzeithaftpflichtversicherung. Wir haben Gestern nun unsere Grünen Karten bekommen und wie erwartet...Marokko gestrichen ist.
Es gibt im Netz einen Versicherungs-Anbieter bei dem man direkt abschließen kann.
Dann wird im Netz darauf in Foren, meist 4x4 Kollegen, darauf hingewiesen...das mein Versicherer MAROKKO freischalten muss, auch wenn es einen Aufpreis bedeutet.
Habe bei meiner Versicherung nochmal angerufen und die nette Dame am anderen Ende der Leitung, meinte mit leicht süffisanter Stimme:
"Nein mein Herr! Von uns wird es hier keinerlei Freischaltungen für Marokko geben".
Wie waren da eure Erfahrungen? Oder einfach schauen, dass ein Containerbüro beim Zoll offen hat, dort reinmaschieren und sich für endlos viele Nickel die beiden Qühe für den Zeitraum von fast 4. Wochen versichern lassen? Was darf das kosten? Meine Recherche ergab so um die 100 Ocken pro Motorrad???
Ich rufe am Montag nochmal meinen Bezirksvertreter an und setze ihn mal aufn Pott.
Mein Plan:
Derzeit haben wir ganze X Fahrzeuge und das schon seit Jahren bei denen versichert und bisher Null Schäden verbucht. Entweder, Marokko wird für uns freigeschaltet oder wir machen vom ausserordentlichen Recht gebrauch und kündigen unsere Versicherung(en) auf oder zumindest für die zwei Fahrzeuge und gehen zur HDI- bei denen Marokko mit freigeschaltet wird. Es soll wohl in vielen Fällen blitzartiges Umdenken der Versicherer stattfinden und man bekommt entweder eine Freischaltung gegen einen geringen Aufpreis (für die Marokko-Zeit) oder aber auch sogar eine Beteiligungpauschale.
Weiteres habe ich eben beim ADAC gefunden:
Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Versicherungsprämie zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Im Regelfall kann die Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen erfolgen.
...na ja, sind wir mal erhrlich! Für die paar Peanuts, brauch man da nicht den Bären in der Höhle aufwecken
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Aber, ein Wechsel z.b zur HDI würde sich da schon lohnen. Ich bezahle im Jahr für beide Motorräder mit Teilkasko nicht mal 200Euro und soll dann für beide Mopeten knapp 200 Euro für 4. Wochen blechen? Nöööö...ich denke, da werde ich nochmal richtig AKTIV.
Nächstes Thema. Beide BMW`s sind auf mich zugelassen. Hat sich aus arbeitstechnischen Gründen so ergeben. Biggi musste arbeiten und ich hab mich für sie Heldenhaft bei der völlig überlaufenden Zulassungsstelle durchgekämpft und ihre dicke Hummel zugelassen
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Jetzt steht beim ADAC folgendes:
...die reguläre deutsche Zulassung sollte unbedingt bestehen bleiben! Temporäre Kennzeichen sind in keinem Fall ratsam, weil sie bei Grenzübertritten zu sehr großen Problemen führen können. Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sollte der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er kann vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt werden. Generell sind die Grenzformalitäten unkomplizierter, wenn das Fahrzeug auf den Reisenden selbst zugelassen ist. Falls der Fahrzeughalter nicht an der Reise teilnimmt, sollte er dem oder den Reisenden eine sog. Benutzervollmacht aushändigen. Für ADAC Mitglieder wird die Vollmacht in jeder ADAC Geschäftsstelle ausgestellt und bestätigt.
Betrifft mich ja eigentlich nicht, bin ja vor Ort! Trozdem oder gerade deshalb um einiges zu erleichtern, eine austellen lassen um dem uniformierten Kameraden zuvor zu kommen??? Man weiß ja nie...!
VG Alex und Biggi