Licht, StVO, StVZO etc. - mal anders.

Diskutiere Licht, StVO, StVZO etc. - mal anders. im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Oberlehrermodus "An" :): Das wären "Prilblumen", keinesfalls wohl "Prielblumen", wiewohl an "Prielen", wenn sie denn bis in grüne Bereiche...
Uli G.

Uli G.

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Alles Kalter Kaffee. Das mit der Beleuchtung der Reiter war von 1979 glaube ich. Aber jeder Scheiß kommt wieder. Als nächsten kleben wir uns dann Prielblumen aufs Mopped.;)

Gruß Chris
Oberlehrermodus "An" :):

Das wären "Prilblumen", keinesfalls wohl "Prielblumen", wiewohl an "Prielen", wenn sie denn bis in grüne Bereiche reichen, auch Blumen wachsen können ;).

Oberlehrermodus "Aus" :D!

Grüße
Uli
 
Ralsch

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Moin Eric,
ein Beitrag mit Inhalt - danke dafür :cool:

...ja mei - wie wäre das schön wenn die Kleidung des gemeinen Motorradfahrers als Teil des Fahrzeugs gesehen würde...
...dann wären diese unsäglichen Warnwesten nämlich verboten ;)
Hhhmm… - sind die denn wirklich beim Fahren erlaubt? Die Frage wurde ja bereits häufiger auch hier gestellt.
Es gibt im WWW unendlich viele Einträge wann eine Warnweste zu tragen ist, von wem, und wie rum und so, aber ich habe keinen Einzigen gefunden der etwas darüber aussagt wann - oder ob - man das nicht darf.

Als Verkehrsteilnehmer darf man AFAIK Reflektoren und auch Lämpchen tragen.
Siehe den Jogger der des Nachts durch die Stadt rennt, mit Reflektoren und Kopflampe - vorne weiß und hinten rot inkl. blinkendem Hundehalsband, oder der preziöse Pimpf eines Elternpaares mit PPL-H welches den Balg mit blinkenden LED Bändchen und passenden LED Schuhen auf den Schulweg schicken.
Inhaltlich bin ich dabei. Wenn ich aber sehe welchen Aufriss die zulassenden Behörden machen um ein 3Watt Positionslichtlein am Moped zuzulassen wäre es ja irgendwie widersinnig wenn das an der Kleidung gänzlich ungeregelt wäre. Selber Fahrer, selber Verkehr.
Oder es hängt dann wirklich an dem jeweiligen Schupo der das dann im Zweifel ahnded - oder nicht!?
Bei Hubschraubern gibt's diese Frage ja glücklicherweise nicht ;)

Demnach darf das der Mopedfahrer auch, aber der Mopedfahrer und der Jogger kriegen garantiert Ärger wenn Sie mit Ihrer 88 Watt Kopflampe einen Verkehrsteilnehmer blenden - und man darf davon ausgehen das dies passiert, wenn ich auf dem Moped mit der Kopflampe in den Gegenverkehr leuchte -> also pöhse / verboten.
In der Radszene gibt es Helme mit Front-, Rücklicht und Blinkern zulässig aber nicht als alleinige Beleuchtung.
Am/auf dem Fahrrad sind ja eine ganze Menge Dinge zugelassen/geduldet die für KFZ absolut Bäh sind.
Bin mal gespannt ob noch jemand irgend einen passenden Gesetzestext ausgräbt der über den Gummiparagraphen raus geht.

Bis dann,

Ralf
 
ARAL

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Als Verkehrsteilnehmer darf man AFAIK Reflektoren und auch Lämpchen tragen.
Siehe den Jogger der des Nachts durch die Stadt rennt, mit Reflektoren und Kopflampe - vorne weiß und hinten rot inkl. blinkendem Hundehalsband, oder der preziöse Pimpf eines Elternpaares mit PPL-H welches den Balg mit blinkenden LED Bändchen und passenden LED Schuhen auf den Schulweg schicken.
Also dazu habe ich gestern in StVO/StVZO gelesen, dass zu Fuß gehende eben gerade KEIN rot-BLINKENDES Lämpchen tragen dürfen.
Fragt mich jetzt aber bitte nicht mehr, wo genau das Stand, auf jeden Fall in den VwV (Verwaltungsvorschriften).

Qruß ARAL
 
gerd_

gerd_

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Hi
Zumindest unterliegen die Fussgänger nicht der StVO und auch nicht der StVZO.
Alles was in Verbindung mit einem Fahrzeug von Dritten sichtbar ist hat den Vorschriften zu entsprechen. Das wiederum bedeutet, dass alles aktiv Betriebene darunter fällt. Ob das Batterie Akku oder 220V sind ist egal. Das gilt auch z.B. für die Innenbeleuchtung des Fahrerhauses, blinkende Christbäumchen an der Scheibe und sonstigen Tand. Bei einer Gaslaterne bin ich mir sicher, dass auch sie "aktiv" ist.
Sind wir bei den Reflektionsfolien und "Kollegen".
Nachdem die Umrahmungen der LKW-Hecks eigentlich nicht zulässig sind, hat man irgendwann eine allgemeine Testgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Diese wird kontinuierlich verlängert. De facto sind diese "Leuchtrahmen" also zulässig. Im Gegensatz zu den Autobahnhinweisschildern die mit 10qm reflektieren und blenden wie Sau, finde ich die am LKW ganz sinnvoll. Auch Streifen an der LKW-Seite sind -in Grenzen- zulässig und Seitenkennzeichnungsleuchten sind Pflicht (Anzahl, etc ist natürlich in der StVZO geregelt).
Persönliche Schutzausrüstung
Aktiv betriebene Lämchen sind zumindest dann "nix" wenn man damit Mopped fährt. Fussgänger bekommen garantiert auch Ärger wenn ein Lämpchen blau blinken/leuchten würde. Blau ist nun mal für einen begrenzten Anwendungsbereich reserviert.
Letzte Woche ist mir ein wandelnder kleiner Weihnachtsbaum vor die Scheinwerfer gelaufen. Ein "Schulzwergerl" mit einer ziemlich langen Jacke. Der Rückenreflektor bestand aus irgendeinem Motiv und war fast so gross wie das Kind. Jedenfalls gut sichtbar. DEN wenn man überfährt hat man keine Ausrede.
Nachdem die Klamottenwahl frei ist, kann man wohl anziehen was man will, vorausgesetzt es leuchtet nicht aktiv.

Ob ich einen "Volleuchtturm" darstellen möchte ist eine andere Frage
gerd
 
sampleman

sampleman

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Genau Fahrzeug!!!
Ich und meine Bekleidung bin kein Fahrzeug.
Ich vermute, dass das gesetzlich noch nicht eindeutig geregelt ist. Das gibt es ja oft bei Neuerungen, die aus dem Ausland kommen und bei denen der deutsche Gesetzgeber erst einmal eine Weile braucht, bis er das einsortiert kriegt.

Grundsätzlich stelle ich mir das mit der heutigen Technik nicht als Hexenwerk vor, eine Jacke zum Beispiel mit eindeutigen Signalen auszustatten, die den Blinker oder das Stopplicht imitieren und evtl. über Bluetooth gesteuert werden. Mit E-Prüfzeichen? Eher nicht...
 
sampleman

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Fussgänger bekommen garantiert auch Ärger wenn ein Lämpchen blau blinken/leuchten würde. Blau ist nun mal für einen begrenzten Anwendungsbereich reserviert.
Bei mir im Viertel verbreiten sich gerade in rasender Geschwindigkeit Hundehalsbänder mit eingearbeiteten LED-Lichterketten (rot, grün, aber auch blau). Zum Teil kommt es da zu lustigen optischen Effekten, wenn Wautzi auf dem Rücksitz von Mamas Golf sitzt und sein Halsband fröhlich aus der Heckscheibe blinkt.

Garantiert Ärger? Das glaube ich erst, wenn auch alle, die außerhalb der erlaubten Frist mit Feuerwerk rumballern, auch Ärger bekommen. Ich würde mal sagen: Eher unwahrscheinlich.

Ich kann mir sogar lebhaft vorstellen, dass man sehr lange mit einer blinkenden Jacke ohne Stress auf dem Mopped durch die Gegend fahren kann. Erst wenn man damit in einen Unfall verwickelt ist und der Anwalt der gegnerischen Seite Möglichkeiten sieht, die Zahlungen zu kürzen...
 
ARAL

ARAL

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Hi
Zumindest unterliegen die Fussgänger nicht der StVO und auch nicht der StVZO.

Sind wir bei den Reflektionsfolien und "Kollegen".
Nachdem die Umrahmungen der LKW-Hecks eigentlich nicht zulässig sind, hat man irgendwann eine allgemeine Testgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erteilt. Diese wird kontinuierlich verlängert. De facto sind diese "Leuchtrahmen" also zulässig. Auch Streifen an der LKW-Seite sind -in Grenzen- zulässig und Seitenkennzeichnungsleuchten sind Pflicht (Anzahl, etc ist natürlich in der StVZO geregelt).
Persönliche Schutzausrüstung
Aktiv betriebene Lämchen sind zumindest dann "nix" wenn man damit Mopped fährt. Fussgänger bekommen garantiert auch Ärger wenn ein Lämpchen blau blinken/leuchten würde. Blau ist nun mal für einen begrenzten Anwendungsbereich reserviert.
Letzte Woche ist mir ein wandelnder kleiner Weihnachtsbaum vor die Scheinwerfer gelaufen. Ein "Schulzwergerl" mit einer ziemlich langen Jacke. Der Rückenreflektor bestand aus irgendeinem Motiv und war fast so gross wie das Kind. Jedenfalls gut sichtbar. DEN wenn man überfährt hat man keine Ausrede.
Nachdem die Klamottenwahl frei ist, kann man wohl anziehen was man will, vorausgesetzt es leuchtet nicht aktiv.

Ob ich einen "Volleuchtturm" darstellen möchte ist eine andere Frage
gerd
Hallo Gerd,

wie Eric schon schrieb, gilt die StVO NATÜRLICH auch für zu Fuß Gehende (die hat man so umbenannt, weil sonst immer Fußgängerinnen und Fußgänger geschrieben werden müsste).

Seitliche, retroreflektiernde Streifen sind genauso zulässig wie Konturmarkierungen am LKW-Heck:
§53 StVZO:
(10) Die Kennzeichnung von 1. [...]
2. [...]
3.Fahrzeugen der Klassen M[SUB]2[/SUB], M[SUB]3[/SUB], O[SUB]2[/SUB] und Fahrgestellen mit Fahrerhaus, unvollständigen Fahrzeugen, Sattelzugmaschinen und Fahrzeuge der Klasse N[SUB]2[/SUB] mit einer Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t sowie Fahrzeuge der Klassen N, O[SUB]3[/SUB] und O[SUB]4[/SUB] mit einer Breite von nicht mehr als 2 100 mm oder mit einer Länge von nicht mehr als 6 000 mm mit weißen oder gelben auffälligen Markierungen an der Seite, mit roten oder gelben auffälligen Markierungen hinten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, und
4.Kraftfahrzeugen, die nach § 52 Absatz 3 mit Kennleuchten für blaues Blinklicht in Form eines Rundumlichts ausgerüstet sind, mit retroreflektierenden Materialien, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen,

ist zulässig. An Fahrzeugen der Klassen N[SUB]2[/SUB], N[SUB]3[/SUB], O[SUB]3[/SUB] und O[SUB]4[/SUB], die in Satz 1 Nummer 3 nicht genannt sind, müssen seitlich weiße oder gelbe, hinten rote oder gelbe auffällige Markierungen, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen, angebracht werden. Bei den in Satz 1 Nummer 3 und Satz 2 genannten Fahrzeugen ist in Verbindung mit der Konturmarkierung Werbung auch aus andersfarbigen retroreflektierenden Materialien auf den Seitenflächen der Fahrzeuge zulässig, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

Was die Bekleidung von Motorradfahrern angeht bin ich allerdings auch noch nicht schlauer...Qruß ARAL
 
maxquer

maxquer

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Ich halte Leuchtklamotten auf dem Moped für schwachsinnig, da ich schon entsprechende Leuchteinheiten am Moped habe. Dagegen bin ich bei Fußgängern und Hunden absolut dafür sie zu dieser Jahreszeit auch durch aktive Leuchten sichtbarer zu machen.
Bei uns gibt es häufig gemischte Bürgersteige, will heißen, Fahrradfahrer und Fußgänger benutzen den gleichen Geh- bzw Fahrweg. Da inzwischen 50% der dö.deligen Fahrradfahrer scheinbar kein Licht mehr besitzen und dies durch die Polizei wohl auch nicht mehr geahndet wird, bekommt mein Hund in der Dämmerung schon sein "gelbes" Leuchtband um, damit die Tr.ottel ihn wenigstens sehen.
Und ob das erlaubt ist oder nicht interessiert mich ehrlich gesagt einen feuchten Dreck!

Gruß,
maxquer

PS: Ach so, Klingeln haben diese Vollhorste auch nur noch zu einem kleinen Teil!
 
Ralsch

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Oder in Kurzform,
alle ausser maxquer sind Schwachsinnige, Idioten, Volltrottel, etc.
Egal ob pauschal alle anderen Verkehrsteilnehmer, Leute mit anderen Ideen, oder eben einfach alle anderen.
Chapeau, ein neuer geistiger und sozialer Tiefpunkt ist erreicht! Das (nicht-)Niveau von Bild, RTL2 und Co lassen grüßen.
Wenn ich dann noch dran denke dass so jemand auch noch wählen darf graust's mich....
 
maxquer

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:pattpatt:
Wenn Du das bezogen auf Dich so siehst, ist das schon in Ordnung.

Gruß,
maxquer
 
nobbe

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ist tiefster winter .. mit schnee .. alle drehen am rad :confused: ich ertappe mich manchmal selber, wie ich spät nachts nochmal in die garage schleiche ..
 
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Gast45516

Gast
Wie sieht das jetzt aber mit aktiver und passiver Beleuchtung an beweglichen Teilen - vornehmlich dem Fahrer und seiner Kleidung inkl. Helm aus?
Haben diese Lampen / Beleuchtungseinrichtungen ein entspr. Prüfzeichen für die Verwendung im Straßenverkehr ? Die Frage kannst dir selber beantworten.

Darf ich das auch auf dem Moped, oder gibt es einen Passus der sagt - die Dinger haben genug Licht, der Rest muss dunkel bleiben?
Würde zum Beispiel so ein kleines Helmrücklicht, wie sie von vielen Herstellern für Radhelme angeboten werden, auch am Mopedhelm legal sein?
Siehe oben. Wenn JA, darfst du.


Insbesondere bei LKWs sieht man ja manchmal die absonderlichsten Lichtinstallationen.
Gut, die haben auch 40 Tonnen und damit per se Recht ;)
Es wird oftmals geduldet, erlaubt ist aber auch nicht alles.

Der Grundsatz gilt. Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
 
SQ18

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Haben diese Lampen / Beleuchtungseinrichtungen ein entspr. Prüfzeichen für die Verwendung im Straßenverkehr ? Die Frage kannst dir selber beantworten.
...eben nicht ;)

Befestige ich eine Beleuchtung, Reflektoren, etc. am Fahrzeug müssen die Vorschriften eingehalten werden - klar.

Ein Verkehsteilmehmer zu Fuß der Nachts eine Taschenlampe mitführt, eine Blinki am Hals oder am Hund trägt und dabei wild reflektierende Kleidung trägt - braucht der Mensch dann ein §21 Abnahme? ;)
Wohl nein, sonst dürfte kein Mensch mit Taschenlampe auf die Straße.
Schluß mit lustig ist, wenn der §1 der STVO zuschlägt, da fällt garantiert das weiter oben erwähnte blaue Blinklicht rein.

Was passiert aber wenn sich der Fußgänger auf sein Moped setzt und weiterhin die Kopflampe auflässt um besser die unbeleuchteten Schalter an der GS bedienen zu können?

Der Grundsatz gilt. Was nicht explizit verboten ist, ist erlaubt.
...ich gehe da nicht ganz konform, aber wo steht dann explizit geschrieben das die Benutzung einer Taschenlampe auf dem Moped während der Fahrt verboten ist (Voraussetzung ich blende / irritiere keine anderen Verkehrsteilnehmer z.B. weil ich nach vorne rotes Licht benutze)?



Grüße
Eric
 
G

Gast45516

Gast
...ich gehe da nicht ganz konform, aber wo steht dann explizit geschrieben das die Benutzung einer Taschenlampe auf dem Moped während der Fahrt verboten ist (Voraussetzung ich blende / irritiere keine anderen Verkehrsteilnehmer z.B. weil ich nach vorne rotes Licht benutze)?
Ein Fußgänger ist Verkehrsteilnehmer. Aber er bewegt sich außerhalb der STVZO.

Eben, wenn es nicht verboten ist, wäre es ja eigentlich erlaubt.

ABER, jetzt kommt die STVZO ins Spiel. Was montiert ist, muss den Regeln und Vorschriften der STVZO entsprechen.

Also greift eine Vorschrift in die andere. Nur wenn man da Lücken findet, bist frei in der Sache. Und für alles und jeden Vorschriften zu haben , dafür ist die deutsche Bürokratie ja bekannt :banghead:.
 
ADVBiker

ADVBiker

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1150 ADV, die 3.
"Oldiman" und Squelschmän" da habt Ihr aber nun ganz schönen Blödsinn abgesondert. :banghead: Ihr könnt also immer noch nicht die STVO und die STVZO und die ECE-Regelungen auseinander halten und kennt nicht deren Bedeutung? :rolleyes:
Zekruzifix, tsssss. :p
Liebes "Ralschilein" Du hast also immer noch nicht die beiden Gesetze (STVO u. STVZO) und die europäischen Übereinstimmungserklärungen (ECE) für Fahrzeugteile gelesen?

Ich hatte sie hier schon mal verlinkt. :eekek:

Da Ihr 3, nicht mal auf die simpelste Möglichkeit kommt, in einer Fahrschule einen Fahrlehrer zu fragen, erlaube ich mir, euch zu Fragen:

WO ZUM GEIER HABT IHR EUREN FÜHRERSCHEIN HER? IM LOTTO GEWONNEN, ODER AUFM JAHRMARKT GEFUNDEN?

:skull::eekek::rolleyes::o
 
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