Lenkerbekanntgabe wg. Verwaltungsübertretung

Diskutiere Lenkerbekanntgabe wg. Verwaltungsübertretung im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Boki Ich will mich eigentlich gar nicht in eure Diskusion einmischen. Aber Ja mußt du. Eine Lenkerauskunft ist noch kein...
SeverX9

SeverX9

Dabei seit
10.09.2007
Beiträge
509
Ort
Wien
Modell
K 1200 R / EX R1100GS
Hallo Boki

Ich will mich eigentlich gar nicht in eure Diskusion einmischen.
Aber
Servus zusammen,

..., muß ich dann für die Aussagen in Beweispflicht treten??
Ja mußt du.
Wikipedia schrieb:
Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs verpflichtet die Bezeichnung einer Person, die sich ständig oder überwiegend im Ausland aufhält und deren verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung, aber auch deren Heranziehung zur Mitwirkung am administrativen Ermittlungsverfahren zumindest erheblich erschwert ist, als Lenker im Sinne des § 103 Abs. 2 KFG 1967 den Zulassungsbesitzer zu einer verstärkten Mitwirkung am Verwaltungs(straf)verfahren. Die Behörde kann dann, wenn ihr Versuch, mit der als Lenker bezeichneten Person in Kontakt zu treten, scheitert, den Zulassungsbesitzer dazu verhalten, zumindest die Existenz dieser Person und deren Aufenthalt in Österreich zum fraglichen Zeitpunkt glaubhaft zu machen. In diesem Zusammenhang kann davon ausgegangen werden, daß ein Zulassungsbesitzer sein Kraftfahrzeug nur Personen zum Lenken überlässt, die er näher kennt.

Wikipedia schrieb:
Vollstreckung der Lenkererhebung in Deutschland

Auch ausländische Lenker sind nach österreichischem Recht verpflichtet eine Lenkererhebung zu beantworten. Zwischen Deutschland und Österreich gibt es bereits seit 1988 ein Vollstreckungsabkommen. Dieses regelt in Artikel 9 unter anderem, dass Deutschland und Österreich einander Amtshilfe bei der Vollstreckung von rechtskräftigen Geldstrafen leisten. Somit wären auch rechtskräftige Verurteilungen wegen der Verweigerung einer Lenkerauskunft vollstreckbar.
Allerdings steht in Artikel 4 Abs. 1 des Abkommens, dass Amts- und Rechtshilfe nicht geleistet wird, wenn sie nach dem Recht des ersuchten Staates unzulässig ist. Auf diesen Passus berufen sich deutsche Behörden in der Praxis häufig aufgrund des Aussageverweigerungsrechtes eines Beschuldigten bzw. des Zeugnisverweigerungsrechtes, wodurch die Vollstreckung nicht durchgeführt wird. Berücksichtigen muss man aber, dass rechtskräftige Verwaltungsstrafen in Österreich drei Jahre lang vollstreckt werden. Somit kann bei einer Einreise nach Österreich innerhalb der drei Jahre die Strafe in Österreich exekutiert werden. Danach ist das nicht mehr möglich.
Artikel 5 Abs. 3 des "Rahmenbeschluss des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen" erlaubt die Verweigerung der Vollstreckung nur in Fällen, die nicht unter Artikel 5 Abs. 1 fallen. Dieser Artikel schreibt jedoch die verpflichtende Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen gegen die den Straßenverkehr regelnden Vorschriften verstoßende Verhaltensweise vor. Die Pflicht des Halters, den Lenker eines Fahrzeuges zu nennen, fällt nur bei einer sehr weiten Auslegung bzw. schon Überdehnung unter den Begriff Straßenverkehrsregeln. Somit sollte der EU-Rahmenbeschluss an der derzeitigen Praxis der deutschen Behörden nichts ändern.
Eine Lenkerauskunft ist noch kein Schuldeingeständnis!

Noch ist gar nichts passiert.Die wollen nur wissen wem sie was anhängen können

In dem Schreiben steht allerdings normalerweise indirekt schon um was es sich handelt.
meist steht da:
Wer? am! um! in Richtung gefahren ist! Das bedeutet: zu schnell
oder:
Wer? am! um! das Fahrzeug abgestellt hat! Das bedeutet: Falsch geparkt

mein Tipp:

Gib die Lenkerauskunft so wie es war und fristgerecht(WICHTIG EINGESCHRIEBEN(POSTSTEMPEL)), Einspruch und Rechtsmittel kannst du nach Erhalt, des dir zur Last gelegten Deliktes immer noch machen!

Für den Fall das, der Fahrer deines Moppeds "zwischenzeitlich" wirklich verstorben sein sollte, gib ihn trotzdem an, die Ö.Behörde wird es dann, nach Prüfung vom zuständigen Gericht erfahren und ad Akta legen.

Nichts oder was Falsches tun ist die Falsche Lösung und nicht sagen du weißt es nicht. Das glaubt dir niemand.

Weil, wenn du es nicht machst oder falsch ist leider Schluß mit lustig(EGAL ob ÖSI,Piefke,Spagetti oder sonst wer, wo dieses Vollstreckungsabkommen gilt)

Öamtc schrieb:
Lenkerauskunft (Lenkererhebung)

§ 103 Abs. 2 KFG






Ausstellung
  • Wenn der Lenker bei einem Verkehrsdelikt nicht angehalten werden kann oder nicht beim Fahrzeug ist (z.B. Parkvergehen), ist der Polizei lediglich das Fahrzeugkennzeichen bekannt. Aufgrund des Kennzeichens kann nur der Zulassungsbesitzer ermittelt werden, bestraft wird aber meist der Lenker, der nicht immer auch Zulassungsbesitzer sein muss.
  • Deshalb fragt die Behörde (meist schriftlich) den Zulassungsbesitzer, wer das Fahrzeug im fraglichen Zeitpunkt gelenkt bzw. abgestellt hat.
Form der Auskunftserteilung
  • Bei schriftlichen Anfragen muss die Auskunft unbedingt binnen 14 Tagen gegeben werden, telefonische Fragen sind sofort zu beantworten.
  • Pflicht des Zulassungsbesitzers: Der Zulassungsbesitzer muss daher immer wissen, wer sein Fahrzeug gelenkt hat! Nötigenfalls muss er darüber Aufzeichnungen (Fahrtenbuch) führen.
Präzise Auskunft geben!
  • Der Behörde den Namen und die (genaue) Adresse des Lenkers oder der Person, die über den Lenker Auskunft erteilen kann, genau angeben!
  • Unbedingt sind Formulierungen zu vermeiden wie z.B.
    - "Ich kann mich nicht erinnern, wer gefahren ist"
    - "vermutlich (wahrscheinlich, ich glaube) Herr X" oder
    - "gelenkt hat der Herr X oder Herr Y"
    Derartige Angaben werden als Nichterteilung der Auskunft gewertet!
  • Die Angabe des Lenkers stellt kein Schuldeingeständnis für irgendein Delikt dar.
    Über die Frage des Verschuldens entscheidet erst das anschließende Verwaltungsstrafverfahren. Die Lenkerauskunft kann also gefahrlos gegeben werden!
Folgen der Nichterteilung bzw. Erteilung einer falschen od. unzureichenden Auskunft
  • Wer die Antwort nicht binnen 14 Tagen (bei telefonischen Anfragen sofort) erteilt, wird zusätzlich wegen Nichterteilung der Lenkerauskunft bestraft.
  • Diese Bestrafung fällt meist höher aus, als jene für das ursprüngliche Delikt; die Strafobergrenze liegt bei € 5.000,-.
wenn du gar nichts tust, kann es sogar bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.536
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
@ wo so !!
ein bißchen sehr vereinfachend ,dein Beitrag !
nicht umsonst gibt es Verjährungszeiten - der Beschuldigte muß die Möglichkeit haben,sein ihm angelastetes Vergehen zu erinnern !
und daß jemand,der keine Auskunft über den Fahrer geben kann,weil er nicht dabei war - lediglich sein Fahrzeug verliehen war - aber auch rein gar nichts vertuschen will oder sich der Verantwortung entziehen will - wenn dieser Jemand dann mit einer Strafe überzogen wird - dann entspricht das nun mal nicht mehr meinem Rechtsempfinden und da sträubt sich dann alles und die von dir geforderte Verantwortungsakzeptanz mag sich da nicht einstellen !!
Strafe setzt ein Vergehen voraus - und das ist hier nicht mehr gegeben -
und wenn in Österreich so eine verquaste Gesetzgebung existiert - ja dann ........kommen solch emotional gefärbten Komentare !!
Hallo,

nach italiensichem Recht ist es bei Ausländern ausreichend, wenn diesen innerhalb eines Jahres des Bußgeldbescheid zugestellt wird. Für Italiener im Italien gilt ein halbes Jahr.
Ferner braucht bei Nullachtfünfzehnverkehrsvergehen nicht nachgewiesen werden, wer gefahren ist. Vielmehr wird davon ausgegangen, dass dies der Fahrer war, es sei den dieser belegt, dass ein anderer gefahren ist. Denn muss er dann aber auch benennen, nix Schweigerecht oder so.
Zulässig ist auch der Nachweis der unbefugten benutzung durch Unbekannte, z.B. Diebstahlsanzeige einen Tag vor der OWi.

Ist dort halt so, wir sind hier in Deutschland in Bezug auf "Rechte als Kraftfahrer" eher verwöhnt
 
H

hufra

Dabei seit
26.06.2009
Beiträge
334
Alle sind gleich...

Hallo Boki,

bin ich - auch zu den Österreichern, weil sie mir nix getan haben. Ein schönes Land mit freundlichen Menschen, feschen Derndl und tollen Straßen, für deren Befahrung ich gerne bezahle. Und wenn ich nicht zu schnell fahre oder falsch parke, kostet mich das sage und schreibe ... ... ... - nichts!

Das Leben ist schön, und du hast Recht.

Cheers,
Ojo

Seas!
Sind wirklich alle gleich im Land der Hofräte, Diplomingenieuren usw?
2006 bin ich Richtung Italien durch den Felbertauerntunnel gefahren,
ca 10km vor Lienz überholten mich 2 Biker - alles mit A Kennzeichen.
Bin ganz normal hinterher gefahren- selbe Geschwindigkeit.
Nächster Parkplatz-alle raus..
3 der Ordnungsmacht sind um die Mopeds rum..
Der für mich Zuständige forderte mich auf : Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte..
"Sie wissen schon, daß Sie deutlich zu schnell gefahren sind..
Meine Antwort: --was heißt deutlich ?---
" so 20 km/h zu schnell"
In der Zwischenzeit sind die Biker-Kollegen mit den A-Kennzeichen ohne
erkennbare Repressalien durchgewunken worden.
Daraufhin mein Einwand: --bin den Motorradfahrern vor mir -welche Sie auch aufgehalten haben nur hinterhergefahren, und die lassen Sie jetzt einfach weiterfahren...warum müssen die nichts bezahlen ?
Antwort des Schandis( könnte hier einen ganz anderen Ausdruck einfügen)
-Wollsn eana in mei Ermittlungsarbeit eimischn ? Mea kenna a eana Maschin sichastöln...

Ja und dann hab ich zahlt , aber bis heut hab ich mir des gemerkt..
Vielleicht sollten wir bei uns auch so verfahren..
 
O

Ojo

Gast
Unverschämtheit!

Hallo Hufra,

das ist allerdings eine Unverschämtheit der "Schandis", und ich bin froh, dass mir so etwas noch nicht passiert ist. Dann würde ich sicher auch anders urteilen.

Schöne Grüße von
Ojo.
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.536
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
wenn du gar nichts tust, kann es sogar bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen
Hallo Andy,

deinen Rat kann ich so nicht teilen.
1.) Problem: Wenn du so eine Auskunftsbitte bekommst, steht nicht drauf, was du falsch gemacht haben sollst, es kann sich somit um 10 oder 50 km/h zu schnell handeln

2.) Sagst nix, bekommst eine Strafe, weil du nix gesagt hast, die man in Deutschland aber nicht vollstrecken kann. Gerichtsverhandlung gibt es nur, wenn du gegen den Bescheid Einspruch einlegst, was aber meistens nichts bringt

3.) Sagst brav wer gefahren ist (in der Regel man selbst), kommt eine Strafe, die saftig sein kann - und auch vollstreckt werden kann.

Mir ist da die Situation gemäßt Ziffer 2.) lieber.
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.536
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Antwort des Schandis( könnte hier einen ganz anderen Ausdruck einfügen)
-Wollsn eana in mei Ermittlungsarbeit eimischn ? Mea kenna a eana Maschin sichastöln...
Hallo,

es mag kleinkariert klingen, aber diese Situation wäre mit (nach klaglosem Bezahlen, hilft ja nichts) einen Schreiben an den Dienstvorgesetzten des unsachlich und auch noch unfreundlich handelnden Schandis wert gewesen. Dabei gehe ich davon aus, dass Ordnungshüter in Österreich bei festgestellten Verkehrsvergehen nur im ganz eingeschränkten Umfang ein Ermessen haben, ob sie ahnden. In Deutschland jedenfalls muss ein Polizist handeln, er kann nicht die Augen zudrücken, zumindest dann nicht, wenn er in der selben Situation zeitgleich einen anderen straft.

Ich würde das als Ausländerkontrolle der etwas anderen Art bezeichnen. So was steht in der heutigen Zeit keinen Land gut zu Gesicht.

Ansonsten ist Österreich schön, ich fahre gerne hin, und im Vergleich zu Italien oder Frankreich sind die Strafen auch nicht so hoch. Kontrolliert wird allerdings schon oft, z.B. am Sonntag bei bestem Wetter auf 40 km gleich 3 Mal (Erst im Tannheimer Tal, dann das Lechtal hoch, dann im Namloser Tal im Ort Namlos.) Der Bursche stand hinter dem Ortsendeschild und hat in den Ort reingelasert, um die "Raser" auf den letzten 100 Metern im Ort zu erwischen
 
SeverX9

SeverX9

Dabei seit
10.09.2007
Beiträge
509
Ort
Wien
Modell
K 1200 R / EX R1100GS
Hallo Christian

1.) Problem: Wenn du so eine Auskunftsbitte bekommst, steht nicht drauf, was du falsch gemacht haben sollst, es kann sich somit um 10 oder 50 km/h zu schnell handeln.
Es mag blöd klingen aber: Es wird dir ja nichts vorgeworfen, es wird nur gefragt wer mit deinem Fahrzeug unterwegs war?

Wenn du nicht gefahren/geparkt usw. bist, dann geht es dich auch nichts an, um was es dabei geht, sondern nur den,der die Straftat verursacht hat.

Wenn du damit gefahren/geparkt usw bist, wird dir nach dieser Bekanntgabe, bekanntgegeben wessen man dich beschuldigt.

2.) Sagst nix, bekommst eine Strafe, weil du nix gesagt hast, die man in Deutschland aber nicht vollstrecken kann. Gerichtsverhandlung gibt es nur, wenn du gegen den Bescheid Einspruch einlegst, was aber meistens nichts bringt.
Vergiß bitte nicht, es gilt Österreichisches Recht nicht Deutsches
Wenn man bei uns nichts tut, gilt das automatisch wie eine Art "Einspruch" und geht in die nächste Instanz! und immer weiter.

Wie weit die Behörde dann wirklich geht, entzieht sich meiner Kenntnis

3.) Sagst brav wer gefahren ist (in der Regel man selbst), kommt eine Strafe, die saftig sein kann - und auch vollstreckt werden kann..
Sei mir nicht böse aber Gesetze sind für alle da und jeder sollte sich daran halten. Das gilt für mich genauso wenn ich bei euch herumfahre
Wenn man dabei erwischt wird, wenn man sie bricht darf man sich nicht beschweren.

Ich habe auch schon (als ÖSI) 2 Punkte in Flensburg(wo ich nicht weiß was ich damit machen kann) und das was hufra geschrieben hat ist mir im Bergischen auch schon passiert wundert mich aber nicht wenn ich den Text nach Aussagen interpretiere.

Mach wie du glaubst, aber wundere dich nicht wenns noch saftiger wird.
 
SeverX9

SeverX9

Dabei seit
10.09.2007
Beiträge
509
Ort
Wien
Modell
K 1200 R / EX R1100GS
Und sein wir uns mal Ehrlich.

Da wo die Ordnungshüter den Auftrag zum Abzocken(überwachen) bekommen, zocken(strafen) sie auch meistens ab.

Egal in welchen Land und welches Kennzeichen.

Dort wo man am schönsten mit dem Mopped fahren kann, oder in den Urlaub, stehen sie am meisten und kassieren, bei euch genauso wie bei uns.

Wenn man in so eine Kontrolle(Falle) tappt, kommt es immer auf den Tonfall und die Mimik an, wie es ausgeht.
Am längeren Ast sitz immer der Vogel in der Uniform.

Kommentare wie"
Meine Antwort: --was heißt deutlich ?---
oder
Daraufhin mein Einwand: --bin den Motorradfahrern vor mir -welche Sie auch aufgehalten haben nur hinterhergefahren, und die lassen Sie jetzt einfach weiterfahren...warum müssen die nichts bezahlen ?
"
kann man sich bei einem Österreichischen(oder andere Nationalität) Strassenkontrollorgan(Kibera) schenken, der geht sofort auf Blockade,weil man ihn einen Fehler vorwirft.

Versuchsweise Richtiger wäre gewesen:
Kibera schrieb:
"Sie wissen schon, daß Sie deutlich zu schnell gefahren sind..
Oh tschuldigung, es ist mir nicht so schnell vorgekommen.
Ich habe jetzt nicht wirklich auf die Geschwindigkeit geachtet, war es wirklich so viel? Ich bin den beiden nur gefolgt und hab teilweise die schöne Landschaft(Stadt) bewundert und nicht wirklich den Tacho im Auge gehabt. usw.

Und ich traue mich wetten, das es mit so einer Tonfolge bei einer Ermahnung und einem nettgemeintem, lächelnden "Schleich di" geblieben wäre! Genauso wie bei den beiden Ösis!

Einsicht ist der Weg zur Besserung (auch wenns vorgespielt ist) und um nichts anderes gehts denen,eigentlich, wenn die in der Gegend herumstehen.

Die wären lieber bei ihrer Familie daheim, als sich da rumzuärgern und schimpfen zu lassen.

Und wenn dann so Statements kommen:

"Die beiden "Bergvölker" gehören sicher zu den schlimmsten Touristenabzockern Europas, wo soll die Kohle sonst auch herkommen:rolleyes:
Ich bin immer nur froh, wenn ich da wieder schnell raus bin"
"Sind wirklich alle gleich im Land der Hofräte, Diplomingenieuren usw?"
,geht mir eigentlich die Hutschnur hoch und ich finde dann unsere Strafen viel zu milde und ich verstehe jeden Spargel der da rigoros seine Position ausnutzt(gerechtfertigt oder nicht).

Es wird niemand gezwungen sein Land zu verlassen, geschweige denn die Gesetze eines anderen Landes, beim durchqueren zu mißachten(Es gibt Flugzeuge,fliegt drüber)

Aber dann noch über denjenigen bzw. das ganze Land herzuziehen nur weil man zu Bl.. war und sich hat erwischen lassen,bei einer Mißachtung, find ich unter jeder Sa. !

Ich halte mich selten, ausser in Ortsgebieten(und da nicht immer), an die geltenden Regeln, egal ob bei uns oder im Ausland, hauptsache es macht Spaß!

Und wenn sie mich erwischen, dann hab ich einfach Pech gehabt, steh aber auch dazu und verstecke mich nicht hinter Mamas Rockzipferl und rufe " Ich bin unschuldig, ich weiß nicht was ich getan habe, WAS WILLST DU VON MIR!!"

Mit meiner Regel mit der Einsicht zeigen, geht das ganze dann immer eher glimpflich aus und denken kann ich danach was ich will.

Und bei einem Radarkasten kann man eh nichts tun. Erwischt ist erwischt, zahlen und fertig.

*Die Zitate BITTE nicht als persönlichen Angriff auffassen!, habe sie nur als Beispiele herangezogen!!
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.536
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Mach wie du glaubst, aber wundere dich nicht wenns noch saftiger wird.
Hallo Andy,

natürlich mache ich wie ich glaube, das haben mir schon mehrere gesagt:p

Ich halte mich doch an eure Regeln.
1.) Ich fahre in eurem schönen Land spazieren (ist ernst gemeint)
2.) Nicht auszuschließen ist, dass ich mal zu flott bin (wobei ich kein Raser bin, ca. 900.000 km auf der Straße, davon knapp 400.000 km auf dem Motorrad haben bisher zu keinem einzigen Punkt in Flensburg geführt, und damit meine ich nicht den aktuellen Punktestand, sondern ich hatte überhaupt noch nie einen)
3.) Wenn ich ein Auskunftsersuchen bekomme, antworte ich nicht, so wie das viele deiner Mitbürger auch tun.
4.) Ich bekomme dann eine Strafe nach eurem komischen KFR oder wie das heißt, weil ich den Fahrer nicht benannt habe, kein Problem
5.) Weil Voraussetzung für eine Vollstreckung in Deutschland eine gewisse Übereinstimmung mit unseren Rechtsvorstellungen voraussetzt, lauft ihr an die deutsche Wand, und das ist in Bezug auf die Gesetzeslage bei euch auch gut so.
6.) Wenn man meiner einer in Österreich habhaft werden sollte, zahle ich, also halte ich eure Regeln ein - unsere nur eben auch :p

Mit anderen Worten: Wieso sollte ich so saudämlich sein, und mich selbst ans Messer liefern und mich als Fahrer benennen, wenn ich was ausgefressen habe, um damit zu erreichen, dass ich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung belangt werde, die in Deutschland vollstreckt werden kann, weshalb ich besser gleich bezahle. Das nächste mal könnte ich auch reuig bei den Gandarmen anrufen und denen beichten, ich habe im Überholverbot überholt und ich muss dies nun sagen, um mein gewissen zu befreien und meine gerechte Strafe zu empfangen.

Zuletzt: Glaub mir, in rechtlichen Dingen, insbesondere in Bezug auf Straßenverkehr habe ich ein gewisses Basiswissen.

Trotzdem Danke für deine ausführliche Antwort, aber ich habe gute Gründe, weiterhin meine Taltik anzuwenden (was n bezug auf Österreich bisher einmal in meinem Leben vorkam).
 
Benno

Benno

Dabei seit
17.11.2005
Beiträge
4.071
Ort
Dülmen/Münsterland
Modell
F 650 Twin GS / C 650 GT
......Ich habe auch schon (als ÖSI) 2 Punkte in Flensburg(wo ich nicht weiß was ich damit machen kann) .....
Für zwei Punkte bekommt man einen Lutscher, aber die schmecken nicht so besonders gut. Hol dir noch zwei, dann gibts ein Halstuch, allerdings ist das schwarz-rot-gold. ;)
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.558
Hi
Mit zwei Punkten in FL kannst Du als Ösi gar nix anfangen (wobei ich nicht wusste, dass Ausländer bei und Punkte bekommen können). Wenn Du zwei Jahre lang keine neuen Punkte dazubekommst ist das wie bei Star Alliance: Sie verfallen. Wenn, dann musst Du Dich immer mit geringerem Abstand als 2 Jahre erwischen lassen. So kannst Du Dich hocharbeiten und irgendwann auf 20 Punkte kommen. Tipp: Fahre mit dem Mobiltel am Ohr innerorts mit 90 über eine rote Ampel. Dann geht es schneller.
Bei 20 Punkten bekommst Du ein Freispiel. Genauer gesagt ein Fahrverbot für die BRD. Deinen Ösilappen können sie Dir nicht nehmen und Du darfst auch überall weiterhin fahren, nur eben nicht in der BRD. Aber Holland lässt sich ja auch über IT, FR, und BE oder auf dem Seeweg erreichen :D
gerd
 
BF598

BF598

Dabei seit
27.08.2007
Beiträge
410
Ort
Berlin
Modell
R 1150 GS + G 650 GS Sertao (wenn sie denn mal will...)
Tipp: Fahre mit dem Mobiltel am Ohr innerorts mit 90 über eine rote Ampel. Dann geht es schneller.
Und ich hatte mal gelernt dass das als Tateinheit zählt und nur der schwerwiegendste Verstoß geandet wird.

Oder gilt das nicht mehr?:confused::rolleyes:

Gruß Fabian
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.536
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Genauer gesagt ein Fahrverbot für die BRD. Deinen Ösilappen können sie Dir nicht nehmen und Du darfst auch überall weiterhin fahren, nur eben nicht in der BRD. Aber Holland lässt sich ja auch über IT, FR, und BE oder auf dem Seeweg erreichen :D
gerd
Hallo Gerd,

ein kurzer Hinweis: Zu der von dir beschriebenen Situation kann ich jetzt auswendig nichts sagen, aber in welchem Umfang man noch fahren darf, wenn man ein Fahrverbot hat, ist außerordentlich kompliziert, nix EU oder so und alles gleich. In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass man bei einem ausländischen Fahrverbot in Deutschland nicht fahren darf, siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fev/__29.html dort Abs. 3 Nr. 5
Umgekehrt kommt es auf die Regelung in dem jeweiligen Land an, ob man bei einem deutschen Fahrverbot dort fahren darf, also immer genau erkundigen.
 
SeverX9

SeverX9

Dabei seit
10.09.2007
Beiträge
509
Ort
Wien
Modell
K 1200 R / EX R1100GS
Hallo

Gerd meinte komplett was anderes und hat vollkommen recht.

In der deutschen Fahrerlaubnisverordnung ist geregelt, dass man bei einem ausländischen Fahrverbot in Deutschland nicht fahren darf
Wie kommst du auf das? Der §29 gilt nur bei euch im Inland!

§29 schrieb:
Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland Kraftfahrzeuge führen
Euer §29 regelt nur, WER,WANN und WIELANGE ein Ausländer, mit oder ohne festen Wohnsitz, bei euch, mit seinem Ausländischen Führerschein, ein zugelassenes Fahrzeug fahren darf, bevor er einen Deutschen beantragen muß.

Mehr aber auch nicht! Und hat gar nichts mit einem Fahrverbot, so wie es Gerd beschrieb, zu tun.

und

§29 schrieb:
(3)Die Berechtigung nach Absatz 1 gilt nicht für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
Aber für Ausländer mit deutschem Führerschein.

zu Nr. 3: Ihr könnt mir meinen Ösischein nicht wegnehmen und einen Deutschen habe ich nicht!!

Das einzige was ihr machen könnt ist, ihn vorläufig sicherstellen, mich mit Fahrzeug zur Grenze bringen und ihn mir dann wieder aushändigen und nett winken!

zu Nr. 5: Wenn, mein Schein ,mir in Österreich entzogen wurde, darf ich in Deutschland kein Fahrzeug mehr lenken.
 
Zuletzt bearbeitet:
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.536
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Hallo
Gerd meinte komplett was anderes und hat vollkommen recht.
Hallo Andy,
ich denke mal, alles was du schreibst ist richtig. ABER ich habe auch nie behauptet, dass Gerd etwas unzutreffendes geschrieben hat. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das mit der regionalen Geltung eines Fahrverbotes kompliziert ist.
 
SeverX9

SeverX9

Dabei seit
10.09.2007
Beiträge
509
Ort
Wien
Modell
K 1200 R / EX R1100GS
Hallo Andy,
ABER ich habe auch nie behauptet, dass Gerd etwas unzutreffendes geschrieben hat.
Ich habe das auch nicht angenommen, aber du hast es so schön herausgehoben und hat nix mit dem §29 zu tun.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das mit der regionalen Geltung eines Fahrverbotes kompliziert ist.
Ich denke mal das es in keinen Land eine 0815 Lektüre ist.

Und wenn es dann noch Länderübergreifend wird, wirds richtig kompliziert.

Weiters denke ich, das die Länder, die Abkommen ein bisschen besser als ich kennen und wissen, wie sie zu ihrem Geld kommen.

Ihr schick gleich die Zahlscheine und wir fragen mal freundlich nach, an wen wir sie schicken sollen.

Das Endergebnis bleibt das selbe: Einer Zahlt.

Und der letzte "Hund" der gebissen wird, ist dann der Fahrzeughalter.
 
gerd_

gerd_

Dabei seit
17.04.2004
Beiträge
18.558
Hi
Scheint mir relativ einfach.
Habe ich keinen Schein weil dieser mir in meinem Heimatland entzogen wurde, kann ich auch im Ausland keinen vorzeigen und somit dort nicht fahren.
Habe ich einen Schein obwohl mir die Fahrerlaubnis (befristet) entzogen wurde (da weiss ich wovon ich rede!!), so darf ich dennoch nicht fahren weil ich (temporär) keine Fahrerlaubnis besitze. Ob das im Ausland jemand feststellen könnte bleibt offen.
Wird jemandem in einem Ausland die deutsche Fahrerlaubnis entzogen, so ist man z.B. in IT auch den Wisch los. Er wird an die heimatliche Behörde geschickt und dort darf man ihn abholen. Was die dann vielleicht zusätzlich machen weiss ich nicht.
Jedenfalls habe ich das so in IT erlebt. Brennerautobahn, begrenzt auf 110. Die Mutter (aus DO) zweier Kinder düst mit 155 dahin, wird gestoppt und (nur wegen der Kinder) von den Carabinieri zum nicht weit entfernten Hotel begleitet. Dort lassen sie sich den Führerschein aushändigen. Die Gute war nicht doof und wusste, dass IT kein deutsches Dokument einziehen darf. Das wussten auch die Italiener und haben kundgetan was ich oben schrieb. Wissen tue ich es weil ich ihren Benz samt ihr und Kindern am nächsten Tag nach IN fuhr (es regnete, ich hatte Langeweile und sie zahlte den Mietwagen von IN nach BZ). Sie meinte dass gegen sie in AT und DE ja kein Fahrverbot bestünde und sie ihren Schein eben zu Hause vergessen habe.
Mir war es egal
gerd
 
C

Christian S

Dabei seit
07.05.2009
Beiträge
2.536
Ort
Fellheim bei Memmingen
Modell
BMW R 1150 GS BJ 2000 592.000 km und BMW Sertao 650 BJ 2013 39.200 km am 07.10.2024
Habe ich einen Schein obwohl mir die Fahrerlaubnis (befristet) entzogen wurde (da weiss ich wovon ich rede!!), so darf ich dennoch nicht fahren weil ich (temporär) keine Fahrerlaubnis besitze. Ob das im Ausland jemand feststellen könnte bleibt offen.
Wird jemandem in einem Ausland die deutsche Fahrerlaubnis entzogen, so ist man z.B. in IT auch den Wisch los. Er wird an die heimatliche Behörde geschickt und dort darf man ihn abholen. Was die dann vielleicht zusätzlich machen weiss ich nicht.
Jedenfalls habe ich das so in IT erlebt. Brennerautobahn, begrenzt auf 110. Die Mutter (aus DO) zweier Kinder düst mit 155 dahin, wird gestoppt und (nur wegen der Kinder) von den Carabinieri zum nicht weit entfernten Hotel begleitet. Dort lassen sie sich den Führerschein aushändigen. Die Gute war nicht doof und wusste, dass IT kein deutsches Dokument einziehen darf. Das wussten auch die Italiener und haben kundgetan was ich oben schrieb. Wissen tue ich es weil ich ihren Benz samt ihr und Kindern am nächsten Tag nach IN fuhr (es regnete, ich hatte Langeweile und sie zahlte den Mietwagen von IN nach BZ). Sie meinte dass gegen sie in AT und DE ja kein Fahrverbot bestünde und sie ihren Schein eben zu Hause vergessen habe.
Mir war es egal
gerd
Hallo Gerd,
das stimmt so nicht. Das deutsche Fahrverbot gilt nur regional, also in Deutschland. Daher darfst du grundsätzlich überall fahren, wo die deutsche Fahrerlaubnis grds. gilt (es gibt ja auch Länder, in denen muss man angeblich erst einen lokalen Führerschein machen bzw. sich zumindest einen ausstellen lassen). Du hast aber 2 Probleme.

1.) Du kannst keinen Führerschein vorzeigen. Das ist in der Regel im Ausland auch nicht besonders teuer, Ausnahmen wird es aber schon geben

2.) Es gibt in dem jeweiligen Land eine gesonderte Regel, die dir das Fahren untersagt, wenn du in Deutschland ein Fahrverbot hast. Ich kann dir bei Interesse einen Aufsatz mailen, in dem die europäischen Länder dargestellt werden.

So Räubergeschichten wie die deine höre ich bzlg. Italien immer wieder mal. Ich glaube dir gerne, dass die Polizisten so gehandelt haben, bezweifle aber, dass die das durften. So gibt es in Deutschland auch kein "vorläufiges Fahrverot", sondern nur einen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei schwereren Verstößen.
 
SeverX9

SeverX9

Dabei seit
10.09.2007
Beiträge
509
Ort
Wien
Modell
K 1200 R / EX R1100GS
So Räubergeschichten wie die deine höre ich bzlg. Italien immer wieder mal. Ich glaube dir gerne, dass die Polizisten so gehandelt haben, bezweifle aber, dass die das durften. So gibt es in Deutschland auch kein "vorläufiges Fahrverot", sondern nur einen vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis bei schwereren Verstößen.
Hallo

Solche Geschichten gibt es bei uns auch.

Einem Schweizer haben sie einmal auf der Inntalautobahn mit 290!! gestoppt.
Ihm wurde der Schein ebenfalls sofort vorübergehend entzogen und er musste am Beifahrersitz die Heimreise antreten.

Christian S schrieb:
das stimmt so nicht. Das deutsche Fahrverbot gilt nur regional, also in Deutschland. Daher darfst du grundsätzlich überall fahren, wo die deutsche Fahrerlaubnis grds. gilt (es gibt ja auch Länder, in denen muss man angeblich erst einen lokalen Führerschein machen bzw. sich zumindest einen ausstellen lassen).
Ich glaube hier wird momentan viel zu viel durcheinandergemischt. In und Ausländische Fahrverbote und ihre Auswirkungen auf inländische §.

Wenn dir der Führerschein im eigenen Land abgenommen wird, darfst (kannst) du (theoretisch) sowiso in keinem anderen Land fahren.

Vorübergehend oder auf Dauer. Egal DU HAST KEINEN.

Bleiben wir bei Fahrten im Ausland, mit einem gültigen Führerschein.

Der Führerschein kann dir im Ausland vorübergehend und damit ein automatisch befristetes Fahrverbot(kommt dann auf die Dauer deines Aufenthalts an) abgenommen werden.

Allerdings wirklich, so wie du geschrieben hast, nur bei schwereren Verstößen!

Ob es, so wie Gerd es beschrieben hat, notwendig gewesen wäre, bleibt dahingestellt.

Dieser wird dir aber, an der Grenze oder durch die Heimatbehörde, wiedergegeben und du darfst wieder ganz normal fahren.

Nur in dem Land, in dem er dir abgenommen wurde, hast du, bis zur Ausreise, ein "befristetes" Fahrverbot.

Ob und wielange dieses Fahrverbot aufrecht bleibt, entscheiden dann die Behörden bzw. Gerichte des jeweiligen Landes nach ihren Gesetzen.

Weiters muß man aber auch nicht mit Strafen(zB. Fahrverbote) des eigenen Landes rechnen, weil denen ist das egal.
Man hat ja nicht gegen die eigenen Gesetze verstossen.

Gerd schrieb:
Sie meinte dass gegen sie in AT und DE ja kein Fahrverbot bestünde und sie ihren Schein eben zu Hause vergessen habe.
Diese Aussage, wenn sie stimmt, wäre allerdings die falsche Vorgensweise
und sie wird bei einer Kontrolle ,logischerweise wegen nichtmitführens des Führescheins belangt.

Sie hat in Italien von den Behörden eine Bestätigung der Abnahme des Scheines bekommen, da steht alles drinnen über den Schein.

Wenn sie jetzt, in AT oder DE, in eine Kontrolle käme, bräuchte sie bis zum wiedererhalt, dieses Dokument nur mitführen und vorweisen.

Gilt meines Wissens nach wie ein Ersatz.
 
Thema:

Lenkerbekanntgabe wg. Verwaltungsübertretung

Oben