Hallo Confidence
es ist immer etwas schwierig, wenigstens für mich, andere tun sich da leichter und können es trefflicher, komplexe Zusammenhänge zur besseren Verständlichkeit zu komprimieren und dies nicht soweit treiben, dass sie dann zu sehr vereinfacht sind.
mit deinen Worten
nicht umsonst gibt es Verjährungszeiten - der Beschuldigte muß die Möglichkeit haben,sein ihm angelastetes Vergehen zu erinnern !
und daß jemand,der keine Auskunft über den Fahrer geben kann,weil er nicht dabei war - lediglich sein Fahrzeug verliehen war - aber auch rein gar nichts vertuschen will oder sich der Verantwortung entziehen will - wenn dieser Jemand dann mit einer Strafe überzogen wird - dann entspricht das nun mal nicht mehr meinem Rechtsempfinden und da sträubt sich dann alles und die von dir geforderte Verantwortungsakzeptanz mag sich da nicht einstellen !!
beschreibst du offensichtlich die von dir geschilderte Situation, dass deine Frau für ein Vergehen Strafe zahlen musste, das du begangen hast
Auch bei uns, nicht nur in den tiefen Schluchten des Vorbalkans, gibt es den Begriff "Halterhaftung", soll heissen, wenn der Halter für ein Vergehen einstehen muss, das ein anderer z.B. mit dessen Motorrad begangen hat, muss er erst einmal zahlen. Wenn er dann sein Geld zurück haben will, muss er an den Vergehensverursacher herantreten. Ist doch ganz einfach. Das kann, wie bei den 100 serbischen Bikerkollegen, schon mal eine etwas längere Kette sein.
Sollte der Verursacher nicht zweifelsfrei ermittelt werden können, ist in diesem Fall der Fahrzeughalter der "Dumme", da hätte der sich vorher überlegen dürfen, WEM er sein Fahrzeug anvertraut?
Anders gehandelt würden ad hoq sämtliche Fahrrzeugverleiher pleite gehen.
Schließlich geht es dabei ja nicht allein um läppische 51.- bis 1.000 .- € oder mehr, um z.B. dem Berlusconi seine Nutten zu finanzieren (wer nur auf so einen Hühnersch..ß kommt) oder die Konsolidierung österreichischer bzw. italienischer Strassen.
Was wäre, wenn ein italienischer Fahrer mit dem Moped dessen Frau dein nagelneues Auto schrottet oder dein Kind, noch schlimmer Hund oder Katze zu einem Bettvorleger umgestaltet hätte?
Pech für dich, wenn die nicht Auskunft darüber geben will oder kann, wer von den 100 bosnischen Bikerkollegen ihres Mannes gerade ihr Moped gefahren hat?
Kann ja nicht sein, oder?
Deshalb hat sich hier die Rechtssprechung (und nicht allein die deutsche) ein Rechtsmittel ausgedacht, um die Opfer (sei es nun der Staat bei Geschwindigkeitübertretungen oder eine Privatperson bei Sachbeschädigung) von z.B. alzheimergeplagten Mopedfahrern zu entschädigen.
Man kann sich über das Strafmaß, welches bei einer Übertretung bemessen wird trefflich streiten. Für 2 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung über 50 € zu bezahlen ist schon sehr happig. Bei 10 € hätte der Jupp sich zwischenzeitlich aber gar nicht mehr an den Vorfall erinnern können, so aber ...!
... und wenn in Österreich so eine verquaste Gesetzgebung existiert - ja dann ........kommen solch emotional gefärbten Komentare !!
schreibst du weiter. Ich lese keine österreichischen Motorradforen und italienisch kann ich nicht, daher kann ich nur vermuten, dass dieser Satz wohl 1 : 1 auch dort zu finden ist.
@ BOKI: ich habe dich offensichtlich nicht richtig verstanden und falsche Schlüsse gezogen, tut mir leid, entschuldige.