A
Anonym3
Gast



Die neue 1200er ist nächstes Jahr genau in dieser beschissenen tarifgruppe





...bei mir im Allgäu beträgt der Unterschied zwischen 98 oder 3000PS VK sage und schreibe bis zu 2000 Euro im Jahr!!!!...50 Euro





Gruß
RECHTSQUELLE ???Die BE erlischt definitv NICHT. Erkundigt Euch bevor ihr sowas behauptet.
RECHTSQUELLE ???
Ich gebe dir aber gerne mal dazu Nachhilfe, denn im Gegensatz zu dir habe ich mich nicht nur erkundigt, sondern es auch gelernt:
Nach §19 (2) StVZO erlischt die BE, wenn sich das Abgasverhalten und/oder die Lärmemission ändert. Dies wird bei einer Änderung der Motorleistung grundsätzlich als möglich angesehen (Rechtsprechung), weshalb diese Änderung auch durch einen aaSoP abgenommen werden muss.
Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn BMW zu der Softwareänderung innerhalb Deutschlands eine Bauartgenehmigung oder eine ABE dazu geben würde, was nicht gemacht wird.
RECHTSQUELLE ???
Ich gebe dir aber gerne mal dazu Nachhilfe, denn im Gegensatz zu dir habe ich mich nicht nur erkundigt, sondern es auch gelernt:
Nach §19 (2) StVZO erlischt die BE, wenn sich das Abgasverhalten und/oder die Lärmemission ändert. Dies wird bei einer Änderung der Motorleistung grundsätzlich als möglich angesehen (Rechtsprechung), weshalb diese Änderung auch durch einen aaSoP abgenommen werden muss.
Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn BMW zu der Softwareänderung innerhalb Deutschlands eine Bauartgenehmigung oder eine ABE dazu geben würde, was nicht gemacht wird.
Anfang 60 Euro (Haftpflicht + TK mit 300 € SB). Auch von der Regionalklasse abhängig. Da ich von der 12erGS (= 98 PS) zur R1200R (= 107 PS ..oder sowas) gewechselt habe, blieb mir dieser Zuschlag nicht erspart.Übrigens; ich versichere mein Moped nicht VK sonder TK und da kostet die Aufrüstung bei 35% Beitrag von 98 auf 100 PS unter 100 Euro im Jahr!![]()
sag ich dochIm Schadensfall zahlt die Versicherung, auch wenn ein böser Bube die Leistungserhöhung nicht angemeldet hat. In der Praxis muß die Versicherung beweisen, daß die Leistungserhöhung ursächlich für den Schaden verantwortlich war, um dann ggf Rückgriff auf den Versicherungsnehmer auszuüben. Beruflich habe ich häufiger mit Versicherungen zu tun; mir ist trotz meines hohen Alters nicht ein Fall bekannt, in dem die Versicherung - wenn die Änderung nicht total offentsichtlich ist - nachgeharkt hat. Damit möchte ich nicht zum Rechtsbruch aufrufen. Wer auf der sicheren Seite sein möchte, sollte alles korrekt handhaben; so wie es sich normalerweise gehört.
RECHTSQUELLE ???
Ich gebe dir aber gerne mal dazu Nachhilfe, denn im Gegensatz zu dir habe ich mich nicht nur erkundigt, sondern es auch gelernt:
Nach §19 (2) StVZO erlischt die BE, wenn sich das Abgasverhalten und/oder die Lärmemission ändert. Dies wird bei einer Änderung der Motorleistung grundsätzlich als möglich angesehen (Rechtsprechung), weshalb diese Änderung auch durch einen aaSoP abgenommen werden muss.
Eine Ausnahme wäre nur dann möglich, wenn BMW zu der Softwareänderung innerhalb Deutschlands eine Bauartgenehmigung oder eine ABE dazu geben würde, was nicht gemacht wird.
...und dann wird spätestens nächstes Jahr hier im Forum ein neuer Thread den alten Ölthread ablösen!!!Nächstes Jahr hat sich die FRage ja dann zum Glück eh erledigt... dann ist nur noch die Frage: Kauf ich mir eine Gebraucht mit 98PS oder eine neue Kuh mit 105PS und zahl die doppelte Versicherungsprämie.
DAS trifft nur zu, wenn das Motorrad Vollkasko versichert wird. Mir ist keine Versicherung bekannt, die bei Haftplicht (= Plichtversicherung) und auch - zwar mit Abstrichen - bei der Teilkasko (= freiwillige Versicherung analog Vollkasko) die Beiträge wegen der bei der 12erGS zwei PS Unterschied verdoppelt.Halten wir noch fest: Die Versicherungsprämie verdoppelt sich fast... was jenach SF Klasse, Art der Versicherung (VK / TK etc.) mehr oder weniger Euros sind.
Kauf ich mir eine Gebraucht mit 98PS oder eine neue Kuh mit 105PS und zahl die doppelte Versicherungsprämie.
JO, aber so stehts geschrieben !!@Di@k
Soso, wenn dem so wäre wie du sagst, dann wäre ja die Q grundsätzlich nicht mit 100 PS zulassungsfähig in Deutschland!
NÖ, dann hat das Ding ja die vom Hersteller angegebene Leistung...
Ich sage ja nicht, dass es legal ist, aber die BE erlischt dadurch nicht, weil schlicht der Tatbestand garnicht erfüllt ist, der verlangt das sich Abgas und Geräuschverhalten verschlechtern!
und die von dir zitierte Ausnahmeregel greift schon deshalb nicht,weil die Softwareänderung ja genau das tut: Die Leistung steigern!
Wie sollte da BMW bescheinigen können, dass sie es nicht tut? Das ist ja Sinn und Zweck des Updates, Leistungssteigerung wenn auch nur um 2 PS
Markus
NÄCHSTES JAHR !!! Ich vergleiche Kuh heute und Kuh morgen... und Kuh2008 ist garantiert in der offenen Klasse und die ist doch wenn ich nicht irre auch in der HAftpflicht ziemlich genau doppelt teuer... sorry wenn das nicht klar rübergekommen ist.Moin,
DAS trifft nur zu, wenn das Motorrad Vollkasko versichert wird. Mir ist keine Versicherung bekannt, die bei Haftplicht (= Plichtversicherung) und auch - zwar mit Abstrichen - bei der Teilkasko (= freiwillige Versicherung analog Vollkasko) die Beiträge wegen der bei der 12erGS zwei PS Unterschied verdoppelt.
Die überwiegende Mehrzahl der Motorradfahrer versicher ihr Fahrzeug (= Motorrad) nicht Vollkasko. Ich ebenfalls nicht. Über Sinn oder Unsinn, je nach Standpunkt, der VK könnte in einem Extra-Fred diskutiert werden. Wie in der Reifen- und Ölfrage werden die Antworten und die Einschätzungen sehr unterschiedlich ausfallen.
Gruß